Steuern sparen durch die gebundene Vorsorge 3a

Der Staat fördert die private, gebundene Altersvorsorge (Säule 3a) mit einer aufgeschobenen Besteuerung. Die jährlichen Beiträge an die Säule 3a können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Im Zeitpunkt der Leistung wird die ausbezahlte Summe – getrennt vom übrigen Einkommen – zu einem speziellen Satz besteuert. Der Leistungsbezug ist abgesehen von Sonderfällen (Erwerb von Wohneigentum; Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder Verlassen des Landes) frühestens 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Alters möglich.

Zum Abzug berechtigt sind ausschliesslich Erwerbstätige. Die Höhe des maximal möglichen Abzugs wird alle zwei Jahre neu festgelegt und hängt davon ab, ob der Steuerpflichtige bei einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung versichert ist oder nicht. Ein Steuerpflichtiger, der in einer Pensionskasse versichert ist, kann im Jahr 2013 maximal 6’739 Franken einzahlen; für Personen ohne Pensionskasse (z.B. Selbständigerwerbende) beträgt die Abzugslimite 20% des AHV-pflichtigen Einkommens, maximal aber 33’696 Franken für das Jahr 2013. Für 2014 bleiben diese Beträge unverändert.

Wann gilt die Abzugslimite von 6’739 Franken?

Die Abzugslimite von 6’739 Franken (Stand 2013) gilt für alle Steuerpflichtigen, die ein Erwerbseinkommen aufweisen und einer zugelassenen Vorsorgeeinrichtung angehören. Als Vorsorgeeinrichtungen in diesem Sinne gelten nicht nur BVG-registrierte Einrichtungen, sondern auch Pensionskassen im überobligatorischen Bereich. Die Abzugsberechtigung ist auch dann gegeben, wenn ein Arbeitnehmer nur Risikoprämien entrichtet (meistens bis zum 25. Altersjahr) oder wenn ein Steuerpflichtiger (z.B. bei Arbeitslosigkeit) weiterhin Prämien an eine Freizügigkeitspolice für die Deckung der Risiken Tod und Invalidität bezahlt. Bei verheirateten Personen (oder eingetragenen Partnerschaften) können beide Partner die Abzüge beanspruchen, falls beide erwerbstätig sind. Die Beiträge dürfen bis längstens 5 Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters abgezogen werden.

 

Steuern sparen durch die gebundene Vorsorge 3a

 

Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV


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