Steuererklärung im Rentenalter – Steuerrechtliches und Nützliches

Im Jahr 2007 fand die Zeitschrift “Finanztest”, die von der Stiftung Warentest herausgegeben wird, eine passende Überschrift für alle Senioren, die inzwischen von ihren Alterseinkünften leben: “Das Rentenalter schützt vor dem Finanzamt nicht”. Im Jahr 2005 wurde das Gesetz über die Rentenbesteuerung verändert. Seitdem wird ein immer größerer Teil auch der gesetzlichen Altersbezüge besteuert. Zudem müssen stetig mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben. Im Jahr 2013 werden bereits 66 Prozent der gesetzlichen Altersbezüge besteuert. Bis 2020 liegt dieser Wert bei 80 Prozent. Im Jahr 2040 unterliegt die gesamte gesetzliche Rente der Steuerpflicht. Der Steuerfreibetrag, den Rentner dabei in Anspruch nehmen dürfen, liegt für Alleinstehende bei 8004 Euro und für Verheiratete bei 16008 Euro pro Jahr. Alles darüber hinaus muss versteuert werden.

Die passende Software kann helfen

Tatsächlich ist das Steuerrecht für Senioren ausgesprochen komplex. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Jeder Rentner, der seine Bezüge durch eine private Altersvorsorge wie die Riester-Rente oder die Basisrente aufbessert, muss eine Steuererklärung abgeben. Diese werden stets voll versteuert, auch wenn man den Grundfreibetrag der gesetzlichen Rente noch nicht erreicht hat, denn diese Renten sind bereits vorher durch den Staat steuerlich oder durch direkte Zuschüsse gefördert worden. Wiederum anders versteuert werden müssen Nebeneinkünfte oder vollwertige Arbeitsentgelte. Zudem ändert der Staat praktisch in jedem Jahr die gesetzlichen Grundlagen. Senioren stehen deshalb vor der komplexen Aufgabe, dass sie oft eine Steuererklärung abgeben müssen, es aber nicht wissen oder keine Vorstellung haben, wie diese auszufüllen ist. Helfen kann ein Computerprogramm wie TAXMAN 2013 – Software zur Steuererklärung, das auf alle relevanten Erfordernisse vorbereitet ist und in einfachen Worten durch die Steuererklärung führt. (hier kaufen)

Abgeltungssteuer: In Zukunft lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung immer

Rentner, die schon länger als 2005 von ihren Altersbezügen leben und ausschließlich von der gesetzlichen Rente leben, waren in der Vergangenheit versucht, das Finanzamt zu ignorieren. Durch die gefallenen Grundfreibeträge (2005 lagen diese noch bei 15.553 Euro) ist dieses eingeübte Verhalten schon recht problematisch, zumal die Ämter angewiesen worden, künftig auch mit Nachdruck (notfalls über finanzielle Sanktionen) die Erklärungen einzufordern. Es ist allerdings auch aus praktischen Gründen wenig sinnvoll. Denn durch die Abgabe der Steuerklärung kann eine sogenannte “Günstigerprüfung” durch das Finanzamt durchgeführt werden. Praktisch bedeutet dies, dass man die Abgeltungssteuer, die man auf Kapitalgewinne zu bezahlen hatte, häufig wieder zurückerhalten kann. Vor allem für künftige Rentner kann dies ein dreistelliges finanzielles Zubrot pro Jahr bedeuten.

Schreiben vom Finanzamt nicht einfach entsorgen

Rentner, die ausschließlich von der gesetzlichen Rente leben und dabei den Grundfreibetrag nicht überschreiten, müssen von sich aus keine Steuererklärung einreichen. Oft werden Briefe, die vom Finanzamt ins Haus kommen, deshalb einfach ignoriert. Dieses Verhalten ist jedoch nicht zulässig. Es handelt sich um ein amtliches Schreiben, auf das man reagieren muss. Das Finanzamt hat jederzeit das Recht, eine Erklärung einzufordern. Im vorliegenden Fall ist es aber meist nicht notwendig, eine detaillierte Steuererklärung einzureichen. Zumeist reicht ein formloses Schreiben, in dem man erläutert, dass man sich innerhalb des Grundfreibetrags bewegt, dem die entsprechenden Nachweise in Kopie der Rentenversicherung beigelegt werden. Fordert das Finanzamt im Anschluss eine ausführliche Erklärung, ist dem erst dann Folge zu leisten.


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