Stadt fördert ambulante und hauswirtschaftliche Dienste

Stadt fördert ambulante und hauswirtschaftliche DiensteDer Bad Homburger Magistrat hat Richtlinien zur Förderung ambulanter und hauswirtschaftlicher Dienste ausgearbeitet. Die Stadt beabsichtigt, künftig auf dieser Grundlage die Kosten der Leistungen gemeinnütziger ambulanter Dienste für ältere und pflegebedürftige Personen zu übernehmen.

Voraussetzung ist, dass weder die Pflege- oder Krankenversicherung noch andere Träger von Sozialleistungen die Ausgaben für die entsprechenden Ausgaben erstatten. Die betreuten Personen müssen in Bad Homburg wohnen, das Familieneinkommen darf eine festgelegte Grenze nicht überschreiten.

„Wir stellen dauerhaft damit eine qualitativ gute Versorgung für die Bad Homburger Bevölkerung sicher“, sagte Sozialdezernent Dieter Kraft bei der Präsentation der Richtlinien, die am 6. September von den Stadtverordneten beschlossen werden und mit Beginn des Jahres 2013 das seit Anfang der 80er-Jahre bestehende Modell ablösen sollen.

Die Stadt Bad Homburg fördert noch die Ökumenische Sozialstation und die vom Malteser Hilfsdienst getragene Hilfezentrale. Die Ökumenische Sozialstation übernimmt seit 1981 ambulante Pflegeleistungen, die vorher von den bei der Stadt und den Kirchengemeinden angestellten Krankenschwestern erbracht worden waren. Die Hilfezentrale entstand 1985 in der Folge einer Vereinbarung zwischen den Freien Wohlfahrtsverbänden, der Ökumenischen Sozialstation, der Nachbarschaftshilfe, dem Malteser Hilfsdienst e.V. und der Stadt. Sie leistet Einkaufshilfen, Betreuungs- und Hauswirtschaftsdienste, Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen sowie Beratung und Vermittlung von Dienstleitungen.

Die jüngste Rechtsprechung bezeichnet Fördermodelle dieser Art vor dem Hintergrund einer steigenden Zahl von weiteren Anbietern als den Wettbewerb verzerrend. Die Richtlinie regelt künftig die Vergabe der Zuschüsse an Anbieter ambulanter Pflegeleistungen und hauswirtschaftlicher Dienste. Die Stadt hat Gespräche mit den Beteiligten geführt und die bestehenden Verträge gekündigt.

Gefördert werden gemeinnützige, zugelassene Pflegeeinrichtungen, die bei der jeweils jüngsten Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung mindestens die Gesamtnote zwei erreicht haben. Bei Anbietern hauswirtschaftlicher Dienste wird die Gemeinnützigkeit vorausgesetzt. Zuschüsse können beantragt werden bei Leistungen für Personen, bei denen das Haushaltseinkommen nicht mehr als 20 Prozent über der Einkommensgrenze nach Sozialgesetzbuch XII liegt. Diese setzt sich aus Grundbeträgen für Haushaltsvorstand und Angehörige, einem Mehrbedarf bei Behinderung sowie den Kosten für die Unterkunft zusammen.

„Insgesamt“, so Stadtrat Kraft, „stehen in 2013 Mittel in gleicher Höhe zur Verfügung wie in diesem Jahr. Diese wichtigen sozialen Leistungen können damit wie bisher in Bad Homburg angeboten werden. Wir mussten die Unterstützung der Stadt und die Vergabe der Fördergelder lediglich den rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen.“

Magistrat der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe



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