Staatsvertrag öffnet Parallelgesellschaft die Türen – Hamburg ebnet den Weg für Verfassungsbruch

Angekündigt war der Schritt schon lange, nun ist er offenkundig nahezu vor dem Abschluss: Das Land Hamburg hat mit islamischen Verbänden eine Übereinkunft unterzeichnet, die den Muslimen weitreichende, neue Rechte beschert. Der Regierende Bürgermeister Scholz sprach von einer Epoche, die längst überfällig sei und wertete den Vertrag als großen Beitrag für Toleranz und Integration. Was das „Abendblatt“ als „Eine Frage der Gleichberechtigung“ (http://www.abendblatt.de/hamburg/article2370326/Eine-Frage-der-Gleichberechtigung.html) bezeichnet, ist ein fataler Dammbruch im deutschen Verständnis von Integration.

Nach dem unterschriebenen Entwurf, der nun noch von der Bürgerschaft abgesegnet werden muss, werden künftig nicht nur erhebliche Vorteile im Arbeitsrecht geschaffen – faktisch wird der Islam dem Christentum gleichgestellt und erhält darüber hinaus noch Befugnisse, die über das hinausgehen, was selbst Kirchen in der Bundesrepublik an Ansprüchen stellen können. Es bleibt nicht dabei, dass fortan Arbeitnehmer an muslimischen Feiertagen auf die Gewährung von Urlaub hoffen können – auch der islamische Religionsunterricht an Schulen erhält vollkommene Ebenerdigkeit und könnte sogar gemeinsam mit dem protestantischen abgehalten werden. Während muslimische Schüler aufgrund religiöser Gefühle vom Schwimmunterricht befreit werden sollen, wird evangelischen wohl bald der muslimische aufgedrängt. Selten wurde eine Minderheit in Deutschland derart aufgewertet und hofiert. Auf Druck von Lobbyismus und der zunehmenden Angst der Kirchen, Deutschland an die Konfessionslosen abgeben zu müssen, ist eine Übereinkunft zustande gekommen, die an Ungleichgewicht nur so strotzt.

Mit dem Staatsvertrag werden Parallelgesellschaften in unserem Staat zementiert. Statt die Bemühung um Integration zu fördern, wird unterschiedlichsten Gruppen immer häufiger ein Klima geschaffen, das keinerlei Anreiz bietet, sich in kulturelle und geschichtliche Fundamente und Wurzeln eines Landes einzufinden. Viel eher werden Eindruck und Ansporn vermittelt, allein gefördert statt auch gefordert zu sein. Keine Herausforderung mehr zu einer Bürgergesellschaft, die allen Deutschen auferlegt ist. Unerkannt bleibt damit aber besonders, dass mit derartigen Zugeständnissen nicht nur einer religiösen Minorität Vorschub geleistet wird. Aufgrund des politischen Anspruchs des Islam werden mit einem Vertrag wie dem Hamburger auch Macht und Kompetenz in säkularer Perspektive abgetreten – die der Islam in seiner Reinform nicht von der religiösen Anschauung trennen kann. Was die Debatte um „Scharia“-Richter vorgemacht hat, mündet nun in ein verdrehtes Verständnis von „Religionsfreiheit“, das die Urväter des Grundgesetzes so wohl nicht geteilt haben dürften.

Wer Salafisten erlebt, die das Recht auf Meinungsfreiheit missbrauchen, um ihre menschenunwürdige Weltsicht eines Gottesstaates, in dem Richtern Steinigung und Handabhackungen ebenso erlaubt sind wie Auspeitschungen und Verstümmelung von Mann und Frau, zu verbreiten und die Demokratie mit Füßen zu treten, dem kann es nicht wohl dabei sein, pauschale Zugeständnisse zu machen. Denn auch wenn von den Vereinigungen, die den Vertrag in Hamburg eingehen, abverlangt wird, sich zur Verfassung zu bekennen, braucht es dafür nicht lediglich eine Signatur, sondern die Überzeugung der Unterschreibenden. Der ständig neue Vorwurf, Muslime in Deutschland zur Assimilation drängen zu wollen, wird auch jetzt wieder gegenüber denen aufkommen, die diesen Hamburger Alleingang in Kritik ziehen. Die Argumentationskeule, dem Islam nicht die Rechte gewähren zu wollen, die christliche Kirchen im Land besitzen, schwingt als Totschlagbegründung über denen, die polemisch als Rechtspopulisten oder Hetzer, als Intolerante oder Islamkritiker abgestempelt werden.

Niemand will Muslime in Deutschland zwingen, ihre Herkunft zu leugnen oder die Vergangenheit abzustreifen. Der Islam ist als Glaube bei uns willkommen – als unreflektierter Anspruch auf politische und gesellschaftliche Einflussnahme, wie der Koran es den Gläubigen vorschreibt, kann er in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat aber keine ungezügelten Leinen vorfinden. Die Gefahr ist zu groß, dass aus dem Willen nach freier Religionsausübung auch der Fanatismus erwächst, der nach totalitären Strukturen strebt. Sorge und Ängste in der Bevölkerung sind nicht unbegründet, wenn eine Vielzahl von Muslimen nicht bereit ist, eine Aufklärung anzunehmen, die den Glauben als solchen von jeglichem weltlichen Machtanspruch löst. Was das Christentum in schwierigen Zeiten durchlebt hat, ist eine Säkularisierung zur Befähigung, eben gerade diese Trennung anzuerkennen. Die Schriften des Islam sehen eine solche Abgrenzung nicht vor – und durchdringen deshalb nur die, die offenherzig sind, das befreiende Bild der Demokratie und einer vernunftorientierten Gemeinschaft ohne religiöse Blendung zu akzeptieren. Es gibt ausreichend viele Beispiele in Deutschland, die beweisen: Muslime sind in der Lage, sich in persönlicher Weise für ihren Glauben einzusetzen – und gleichzeitig Grundgesetz und Menschenwürde uneingeschränkt und im friedlichen Miteinander mit anderen zu achten. Solche Bereicherungen tragen zum Pluralismus und zur kulturellen Vielfalt in unserem Land bei – und sind wertvolle Elemente, die ich nicht missen will.

Der Vertrag in Hamburg ist jedoch in verschiedenster Weise ein falsches Zeichen: Europäische Vereinbarungen und besonders das deutsche Grundgesetz basieren auf einem christlichen und humanistischen Weltbild, dem verständlicherweise aufgrund Majoritäten, historischer Bezüge und größtmöglicher Kompatibilität mit einer demokratisch-freiheitlichen Anschauung Vorrang gewährt wird. Zwar sieht die Religionsfreiheit auch vor, keine Diskriminierungen oder Benachteiligungen gegenüber anderen Glaubensrichtungen einzugehen. Die Sonderberechtigungen für Christen beruhen aber insbesondere auch auf dem Umstand einer organisierten und strukturierten Vereinigung der Gläubigen unter dem Dach der Kirchen. Muslime in Deutschland können nur äußerst bedingt zentrale Ansprechpartner vorweisen, die darüber hinaus meist nur für Minderheiten artikulieren können. Dies erschwert jegliche Anerkennung als öffentliche Körperschaften und macht den Dialog kompliziert. Daran scheiterten nicht auch zuletzt Verhandlungen über ähnliche Verträge wie des nun in Hamburg geschlossenen.

Statt eines Staatvertrages zum Islam hätte Hamburg gut daran getan, diejenigen Muslime zu fördern, die ihren Glauben bewahren, aber Demokratie aktiv schützen wollen. Willkürliche Handreichungen sind Ausdruck von soziokultureller Undifferenziertheit. Es braucht den Konsens mit denen, die nicht blind sind vor den Zwängen und diktatorischen Bevormundungen ihrer Religion. Bloße Bekenntnisse reichen dazu nicht. Das Einbringen für Toleranz muss von allen Seiten stattfinden, das beinhaltet unter anderem auch den Abbau von Feindseligkeit und Gewalt, die leider besonders von muslimischen Strömungen ausgehend in der Zunahme begriffen ist. Wer sich zu einem Staatsbild der Freiheit und Demokratie besinnt und dieses nach Möglichkeiten mitgestaltet, kann seine Säkularisationsfähigkeit unter Beweis stellen. Für viele Muslime bedeutet dies einen Bruch mit „islamischen Pflichten“, die besagen, Andersgläubige zu missachten oder Suren über rechtsstaatliche Gesetze zu stellen. Doch die Chancen stehen gut, danach an einem gemeinsamen Land der Ehrlichkeit zu arbeiten. Einzelverträge machen wahren Eingliederungswillen nutzlos und zunichte. Hamburg hat damit nicht nur seine integrationspolitische Unfähigkeit zum Ausdruck gebracht, sondern auch zivilgesellschaftliche Bestrebungen nach einem vorteilslosen und fairen Gesellschaftsmodell der Vielfältigkeiten auf unverrückbarer Basis von Grundgesetz und Menschenrechten untergraben. Der Weg zum Verfassungsbruch ist geebnet.

Dennis Riehle


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