Sinn und Unsinn von Täterverurteilung 70 bis 80 Jahre nach dem II. WK

(SV) EIn 94-Jähriger berichtet über seine Mittäterschaft in der extremen Menschenverfolgung des Nazireiches. Als Ausführender trifft ihn eine große Mitschuld wie alle anderen Rädchen im Getriebe, die die Türen zu den Gaskammern, den Deportationslagern und -zügen öffneten, die Kleider, Geld, Schmuck- und Wertgegenstände beschlagnahmten, folterten und töteten, Verlegungen unterschrieben, Tötungen anordneten.
Seine Entschuldigung über die Medien wirkt fast wie eine symbolische Reinwaschung der eigentlichen Drahtzieher. Die wenigen Todesstrafen und Gefängnisstrafen der oberen Entscheider wiegen im Grunde genommen wenig auf der Waagschale der Gerechtigkeit. Schlüpften viele der eigentlichen Verursacher und Träger später in hohe und höchste Ämter, sammelt das öffentliche Gerechtigkeitsbedürfnis selbst 70-80 Jahre später die letzten größeren Knechte des Regimes ein, um sie kurz vorm Tod noch scheinbar zu richten.

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