Schwarz-Gelbe basteln ein schwammiges Leistungsschutzrecht


Schwammiges Gesetz: Suchmaschinen und “Aggregatoren” betroffen

Es wurde viel über das “Leistungsschutzrecht geschrieben. Nun ist es Gesetz, das “Leistungsschutzrecht”, das das Urheberrecht der Verlage besser schützen soll.  Künftig ist es für alle Suchmaschinen und “Nachrichtensammler”, die man auch “Aggregatoren” nennt, nicht mehr erlaubt, die Inhalte von Verlagsseiten auf eigenen Seiten oder in Suchergebnissen anzuzeigen. (1)

Schwarz-Gelbe basteln ein schwammiges Leistungsschutzrecht

Schwamiges Gesetz: Abmanhwellen befürchtet

Was sind “kleine Textausschnitte”?

Ausnahme, “kleine bzw. kleinste Textausschnitte” seien erlaubt, jedoch nichts darüberhinaus. Was nun genau “kleinste Textabschnitte” sind, ist nicht recht klar. – Ein Wort? Ein Satz? Mancher Autor baut derartige Bandwurmsätze, dass das Zitat eines einzigen Satzes, bereits einen halben Artikel darstellt und damit “zu viel” sein dürfte. Sollte der “Content” (Medieninhalt), der von Suchmaschinen und maschinellen Datensammlern jetzt aber mehr aufweisen als diese “kleinen Textausschnitte” und nicht älter als ein Jahr sein, ist das künftig verboten.

Das Zitatrecht bleibt bestehen.

Im Prinzip könnte auch einen Blog oder Internetmagazin wie unseres von einer Suchmaschine Lizenzabgaben für die Nutzung von “längeren” Textausschnitten verlangen. Das Zitatrecht bleibt wohl unverändert bestehen, auch für Blogs und Internet-Seiten. Das war noch vor Kurzem nicht so recht sicher. Weiter heisst es bei Spiegel-Online-Netzwelt dazu: “Da diese Inhalte [Anm.: gemeint Zitate in Social Networks] in aller Regel händisch und nicht massenhaft maschinell verbreitet werden, dürfte  [Reg. ..auch..] Facebook vom Leistungsschutzrecht ausgenommen sein.” (2)

Eine neue Abmahnwelle droht 

Doch klare Regeln sind was anderes. Die Begriffe wie dürfte, sollte, müsste bedürfen der Klärung und im Zweifelsfall wird es wohl so sein, dass die Interpretation, was ein “kleiner Textabschnitt” denn wirklich bedeutet, nachträglich jeweils vor Gericht ausgetragen wird.  D.h. die finanzstarken Verlage können im Zweifelsfall mit teuren Juristen auf möglicherweise dahingehend weniger kompetent vertretene Internet-Anbieter losgehen, um das jeweils richterlich klären zu lassen. Im Regelfall würde im Vorfeld dann eine “Abmahnung”, das was auch als “Kaperbrief zum Abzocken” beschrieben wird, herausgeschickt. (3) Eine gute Einnahmequelle für ansonsten weniger erfolgreiche Juristen, die das Gesetz als existenstiftendes Ereignis feiern könnten.

Eher Wahlgeschenk als ein notwendiges Gesetz?

Rein technisch gesehen, verfügen die Verlage über geeignete Mittel, um unerlaubte Verbreitung ihrer Texte selbst und aktiv zu unterbinden. Darüberhinaus existieren bereits Gesetze zum Schutz von Urhebern und Presseerzeugnissen. Man wird den Verdacht nicht los, das “Leistungs-Schutzrecht-Gesetz” stellt ein Wahlgeschenk an die Verlags-Industrie dar. (4)

Jetzt ist die “Opposition” gefragt

Recht ist für Reiche.. So titelten wir in dem Artikel, der sich mit der Kürzung der Prozesskostenhilfe durch die CDU-FDP-Regierung befasste. Mit der Stärkung der großen Verlage machen aus meiner Sicht die “bürgerlichen”, wie sie gerne und fälschlicherweise genannt werden, Lobby-Politik vom feinsten. Mit der Kürzung der PKH, einer staatlichen Unterstützung, um bei Gericht “Waffengleichheit” herstellen zu können und der grundsätzlichen Zulassung der riskanten “Schiefergas-Förderung” bzw. Fracking in Deutschland ermächtigen CDU und FDP wieder einmal mehr, die ohnehin schon rechtlich, wirtschaftlich und medial Dominanten in diesem Land.
Jetzt ist die Opposition gefragt, sich endlich aufzuraffen und wenigstens ansatzweise ihrer Rolle gerecht zu werden. Nicht nur dieses schwammige Leistungsschutzgesetz könnte im Bundesrat noch aufgehalten werden.

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Das Leistungsschutzrecht im Bundestag – Die komplette Debatte – bereitgestellt von N24.de (youtube.com)


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Quellen – weiterführende Links

(1) politropolis.de: Leistungsschutzrecht geplant
(2) Spiegel-Online: 7 Fakten zum Leistungsschutzrecht
(3) Rettet-Das-Internet.de: “Abmahnung: Kaperbrief zum Abzocken”
(4) vgl. Text der Petiton gegen “das Leistungsschutzrecht” von Bruno Kramm, PDF-Datei
(5) NeoPresse.com, Regierung will Fracking unter strengen Auflagen zulassen
(6) politropolis.de: Recht ist für Reiche
(7) Foto: “Recht” by Didi01, http://www.pixelio.de
(8) Wikipedia: Content


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