Sarrazin – nur ein Symptom?

oder

der Umgang der SPD mit Sarrazin im Licht des Urteils des Antirassismus-Ausschusses der Vereinten Nationen

Die Berliner Staatsanwaltschaft verbuchte Thilo Sarrazins Thesen in “Lettre International” (2009) unter Meinungsfreiheit. Der Antirassismus-Ausschuss der UN hat den Rassismus-Vorwurf des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB) nun bestätigt, und die Bundesrepublik Deutschland als Partner der Antirassismuskonvention aufgefordert, “die im Vertrag festgelegten Bestimmungen konsequenter in das deutsche Recht umzusetzen. ” (s. a. w. dazu Robert D. Meyer in ND vom 19. April 2013)

Das sollte auch die SPD nicht unberührt lassen. Denn Genosse Sarrazin, von deutscher Justiz und SPD-Schiedskommission gedeckt, verbreitete seither seine rassistischen “Meinungen” unbekümmert und variantenreich weiter (s. a. auf diesem BLOG  Sarrazin und die SPD und Meinungsfreiheit).

Ein Parteiausschlussverfahren scheiterte an der Schiedskommission des Berliner Kreisverbandes Charlottenburg-Wilmersdorf.  “Das zweite Ausschlussverfahren des wegen seiner Integrationsthesen heftig umstrittenen früheren Bundesbankers endete mit einer gütlichen Einigung. Alle vier Antragsteller – darunter die Bundes-SPD – zogen ihre Ausschlussanträge auf Basis einer Erklärung von Sarrazin zurück…”

Gütliche Einigung?

Der Schoß des deutschen Wesens ist fruchtbar noch und gebiert noch immer ein gut Maß rassistischen Dünkels. Unterschwellig auch, nicht immer bewusst, bis tief in die Mitte der Gesellschaft reichend. Auch in die Mitgliedschaft der SPD. Das jedenfalls war aus den Diskussionen um Sarrazins Ausschluss intern und in der breiteren Öffentlichkeit herauszuhören. Und so schien man damals auf Bundes-Ebene erleichtert zu sein, durch das Schiedsgericht, sozusagen demokratisch legitimiert, den Fall Sarrazins juristisch unspektakulär lösen zu können, Weitere Sympathiekundgebungen und Parteiaustritte, die man sich nicht leisten wollte, konnten so verhindert werden.

Heute hat das Urteil des UN Antirassismus-Ausschusses jene Taktik der SPD-Führung eingeholt. Diese muss sich nun fragen lassen, ob ihre Beschwichtigungspolitik im Falle Sarrazin dem antirassistisch-humanen Anspruch der Partei und ihrer Verantwortung, sich schützend vor diskriminierte Bevölkerungsgruppen zu stellen, gerecht wurde.

Muss nicht in einer so wichtigen Frage wie der des Rassismusvorwurfs die Bundesschiedskommission von der Bundespartei, dem Parteivorsitzenden angerufen werden, wenn die unteren Ebenen versagen?

Auch in einer demokratischen Partei gilt, was für eine Demokratie lebenswichtig ist:

Der Aufstand der Anständigen läuft ins Leere, wenn sich ihm nicht der Anstand der Zuständigen gesellt!

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