Querschnittslähmung als Strafe

Es gibt kein Land auf der Welt, in dem die “Rechtsprechung” sol­cher­ma­ßen alt­tes­ta­men­ta­risch (oder sollte man sagen: alt­ko­ra­nisch?) ist, wie in Saudi-Arabien. Da ver­ur­tei­len Gerichte schon ein­mal einen Mann zu öffent­li­cher Auspeitschung, weil deren Ehefrau ihre Augen in der Öffent­lich­keit zeigt. Da wird Blasphemie auch gern mal mit dem Tode bestraft – neu­er­dings auch Korankonform durch Erschießen – oder Dieben Hand und Fuß ampu­tiert.

Allerdings weist der nun beschrie­bene Fall eine ganz neue Qualität auf: ein damals 14-jähriger hat sei­nen Freund in einem Streit so schwer ver­letzt, dass die­ser quer­schnitts­ge­lähmt ist. Nach nun­mehr zehn Jahren soll der Täter nun durch eine Operation eben­falls quer­schnitts­ge­lähmt wer­den. Vor zwei Jahren lehn­ten Krankenhäuser eine sol­che Operation noch ab.

Nicht nur des­halb mutet die ver­meint­li­che “Revolution” in Saudi-Arabien, dass das Königreich nun tat­säch­lich auch Frauen Sport erlaubt - mehr als lächer­lich an.

Nic


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