PRESSETEXT KRITISCHER POLIZISTEN

Heute habe ich vor mich persönlich zurückzuhalten und die Klappe zu halten, um diesen – wie ich glaube – wichtigen Informationen, betreffend Stuttgart 21 Raum zu geben und somit die Chance zu erhöhen, von so vielen Menschen wie nur irgend möglich, gelesen und registriert zu werden. Die Polizei wird leider immer mehr als “DER FEIND” des Bürgers wahrgenommen, obwohl gesunder Menschenverstand uns sagen müsste, dass NICHT alle Polizisten/innen, diesen falschen und hinterhältigen “Schlangen”, in der Politik dienen, oder deren wirtschaftlichen ImmobilienInteressen.

Doch es kommt halt allzu selten vor, dass mutige  Männer und Frauen, innerhalb der polizeilichen Reihen mutig “aufstehen” und ihre “etwas andere Sichtweise” offiziell kundtun. Und so werden alle zusammen, in einen “Topf” geworfen, sehr zur Freude der politischen verantwortlichen. Denn so können sie “ihren” Polizisten/innen sagen, wie “illoyal” dieses Volk doch ist –.. und so geht halt dabei, auch die Information “unter”, dass hier die wirkliche “Illoyalität” von dem betrügerischen Politikergesocks, wie etwa Stefan Mappus und Konsorten verübt wird. Und als mich dann heute eine Freundin auf diese Pressemitteilungen aufmerksam machte, ich dann beide Teile (2+3) vollständig und insgesamt 2 x durchgelesen hatte – weil ichs kaum glauben wollte – kam ich zur Ansicht, den gesamten Wortlaut im Blog zu übernehmen. Das SOLLTE JEDER gelesen haben, wirklich, es ist eine regelrechte Freude, zu sehen, dass nicht alle Polizisten Seelenlose Roboter und stumme Erfüllungsgehilfen der Politiker geworden sind! Hier werden klare Worte gesprochen, besonders Augenöffnend in diesem Zusammenhang – TEIL 3, also die Fortsetzung. Würden mehr Polizisten sich so menschlich und mutig um Verständnis bemüht, wie diese “kritischen Polizisten” verhalten, die gesamte deutsche Nation wäre bei weitem nicht so im ARSCH!  

QUELLE: 3ypsyihu1fcea1vw84cs6mck4.pdf

Bundesarbeitsgemeinschaft
Kritischer
Polizistinnen und Polizisten
(Hamburger Signal) e.V.
c/o Thomas Wüppesahl • Kronsberg 31 • 21502 Geeshtacht-Krümmel

P R E S S E M I T T E I L U N G, Nummer 2

 

Zu dem um das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ durch staatliche Organe mit rechtswidrigem Handeln, Täuschen, Tricksen und Tarnen eskalierten Konflikt, der anlässlich der am 30.09.2010 gewaltsam durchgesetzten vorzeitigen Fällung von Bäumen seinen bisher
gewalt(tät)igen Höhepunkt erreichte, jetzt der massiven Unterdrückung von Fakten und unstreitig erkennbaren Lügen aus der Polizei Stuttgart/Ba-Wü wie auch der Landesregierung Ba-Wü´s die Zielsetzung weiter, die Durchsetzung des Projektes mit auch unrechtmäßigen Mitteln zu erreichen, erklären wir Kritische Folgendes:

„Vertuschen! – Verdunkeln! – TäterInnen decken“ oder: „Aufstandsbekämpfung statt Versammlungsschutz durch Politik + Polizei“.

Fast drei Wochen sind seit dem 30.09.2010 vergangen. Etlicher Nebel hat sich gelichtet. Durch Gespräche vor Ort und mit vielen Akteuren können wir Kritische heute klar sagen, dass die Art des Polizeieinsatzes im Schlossgarten zu Stuttgart (noch) Einmaligkeitscharakter für die Bundesrepublik hat. Auch im Vergleich zur Startbahn West, Gorleben, Brokdorf oder dem „Hamburger Kessel“, unserem Gründungsanlass. Die Stuttgarter Polizei war noch rücksichtsloser und brutaler als bei den o.a. negativen Referenz-Beispielen; nicht bloß deshalb, weil so unglaublich viele Kinder und Jugendliche malträtiert und verletzt worden sind. Wie bei einer Aufstandsbekämpfung, aber nicht “demoonstrationstypisch”. Auch in den Reihen der Polizei dämmert längst diese Tragweite: Auch deshalb sind so wenig verbale Emissionen von unseren drei großen Berufsverbänden und peinsame Null-Mitteilungen aus dem Präsidium, wie z.B. zu der Tatsache, dass die Rettungsdienste (das DRK überhaupt nicht!) nicht annähernd angemessen vorab eingebunden wurden und dann auch noch in ihrer Arbeit an Verletzten von der Polizei behindert wurden.

 

Wir führten in unserer PM vom 2. Oktober 2010, die außergewöhnlich viele Reaktionen auslöste, so dass wir nunmehr zu drei – eigentlich vier – eingesetzten PolizeibeamtInnen Kontakt haben und endlich auch wieder aus Bayern und Ba-Wü neue Mitglieder begrüßen dürfen, unter anderem aus:

„Die Polizei hat in einer parlamentarischen Demokratie Instrumentencharakter. Das ist auch gut so! Das Primat der Politik sollte gegenüber der Polizei ohne Einschränkung ausgeübt werden können. Das gehört zum Wesen einer funktionierenden Republik.“
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Heute dürfen wir aus dem kleinen Ein-Mal-Eins der Ausbildung von PolizeibeamtInnen hinzufügen:

1. Polizeibeamte haben Dienstleistungen für den Bürger rechtssicher und verhältnismäßig zu erbringen. Sie haben nicht willfährig und rechtswidrig die fragwürdigen Kapitalinteressen der sog. politischen Klasse und der dahinter positionierten Interessen herbeiführen – hier: Immobiliengeschäfte. Schon gar nicht mit einem außer Verhältnis stehenden Einsatzkonzept sowie diverser
polizeilicher Übergriffe, mit denen mindestens Verletzte bis hin zu Schwerverletzten in Kauf genommen wurden.

2. Ihr „Job“ ist es nicht, dem Innenminister oder irgendeinem Polizeipräsidenten zum Gefallen vorzugehen, sondern ihre Loyalität hat niemand anderem gegenüber größer zu sein, als den Gesetzen, der Rechtsprechung und der Bevölkerung als dem Souverän,
von dem sie bezahlt werden. Viele – gerade solche Muster-Expemplare im höheren Dienst, von denen in Ba-Wü offensichtlich zu viele herumschwirren – tun aber in ihrer sichtbaren Aufgabenwahrnehmung in der Rolle als mittlere Führungskräfte zwischen „oben“ (=Politik) und „unten“ (= MitarbeiterInnen) so als würden sie von der Politik bezahlt.

3. Die Politik wiederum ist nichts anderes als oberste DienerIn des Souveräns, den sie (nicht bloß bei dem Projekt „Stuttgart 21“) mit dusselig-naiv vorgeschützter Fachunkenntnis über die tatsächlichen Probleme und mit der Realisierung tatsächlich
verbundenen finanziellen Abenteuer des Projektes getäuscht hat und weiter täuscht.

Kurzum:
Bei „Stuttgart 21“ lassen sich dieselben Mechanismen einer überforderten (nicht überlasteten) sich selbst gerne als „politischen Klasse“ bezeichnenden Politikspitze feststellen, wie bei dem peinsamen Vorgeführt werden durch die fast ausnahmslos immer noch unbestraft gebliebenen international tätigen Finanzganoven auf den Finanzmärkten analysieren. Es liegen nun Beweise vor, dass die Politik selbst den Schlossgarteneinsatz in dieser erlebten rabiaten „Endgültigkeit“ beschloss. Es gab nicht nur Orientierungsgespräche beim Ministerpräsidenten Stefan Mappus. Ähnlichkeiten wie auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking 1989 oder beim „Celler Loch“ 1978, als der Verfassungsschutz des Landes Niedersachsen (man bedenke den Euphemismus der Namensgebung: Schutz der Verfassung) selbst ein Loch in das Gefängnis sprengte, sind – systemisch betrachtet – offenkundig.
Auch bei dem „Celler Loch“ leitete der Staat ein, wofür jeder andere auf lange Zeiten hinter Schloss und Riegel käme, führte aus, tat nach getaner Dienstleistung gegen die BürgerInnen auf doof und verteidigte den Sprengstoffterror hernach auch noch vehement.

Nach dem 30. September 2010 im Schlossgarten zu Stuttgart geht es ähnlich zu:

Staatliche Instanzen postulieren Unwahrheiten, lügen sogar und decken die unmittelbaren TäterInnen (eingesetzte PolizeibeamtInnen plus AnzugträgerInnen, die jeder Ganovenehre das Wasser reichen kann, obwohl sie als Ministerialschranzen einen Eid auf die Verfassung abgelegt haben) derart, dass sie jedem Ganoven das Wasser reichen können. Während es zunächst sechs verletzte PolizeibeamtInnen gab, waren es später – nach genauerer Betrachtung sämtlicher Körperregionen – glatt 36. Wie diese “Versechsfachung” praktisch erreicht wird, darüber können wir etliche Strophen singen.
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Nachdem nun die Katze aus dem Sack ist, dass sowohl der Innenminister des Ländle, ein Herr Heribert Rech, als auch der MP persönlich, das ist noch Herr Stefan Mappus, die Art des Einsatzes mit zu verantworten haben, stehen auch politische Veränderungen im Raum. Herr Rech verlor am 4. Oktober 2010 die Schirmherrschaft des Kinder- und Jugendschutzvereins Kids for Kids e.V.. Der Verein begründete dies, wie er in einer Pressemitteilung mitteilte, mit der „gnadenlose Machtdemonstration der verantwortlichen Landesregierung und des ihr unterstellten Polizeiapparats gegenüber wehrlosen Kindern, Jugendlichen und Bürgern“.

Eine gute Entscheidung des Vereins! Aber was für eine Zumutung, wie „lächerlich“ und was für eine Zumutung, dass dieser Mann immer noch Innenminister spielen darf. Weitere Einzelheiten zu diesen beiden Herren machen im Rahmen dieser Information keinen Sinn. Sie weisen sich durch ihr politisches Tun selbst aus. Es müssen also reihenweise richtige Flaschen im gehobenen und höheren Dienst der eingesetzten Polizeikräfte herumlaufen, die nicht in der Lage sind:
- die Politik in die gesetzlich und rechtlich bekannten Schranken zu weisen,
- unser Grundgesetz, das ja ein normatives Wertemodell darstellt, in diesem Einsatz
anzuwenden, oder
- für sich zu entscheiden „nicht mit mir“ oder (allerallermindestens)
- zu remonstrieren, um zumindest rein formal ´raus zu sein.

Wenn das aber so ist, wie dieses Beispiel neuerlich belegt, zu was ist denn dann eine solche binnenkulturell verkommene Polizei noch in der Lage, „Hand“ (besser: die Axt) gegen friedliche BürgerInnen an unsere Grund- und Bürgerrechte zu legen? Leider liegt mit dem „bloody Thursday“ ein solch krasser Fall von Kadavergehorsam gegen die BürgerInnen vor wie beim Celler Loch und vergleichbarem staatlichem Unrecht. Beim Celler Loch waren es einige wenige Geheimdienstler, die sich Verfassungsschützer nennen durften, mit wenigen Ministerialschranzen und zwei, drei Ministern. Bei „Stuttgart 21“ waren es jedoch mindestens sechs Hundertschaften, die angemeldeten TeilnehmerInnen von Versammlungen eine Lehrstunde darüber erteilten, was ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wert ist, wenn Politik + Polizei etwas durchsetzen wollen.

Aber wie damals gilt auch heute: Wo keine KlägerIn, da keine RichterIn. Eine besondere Note haben natürlich die Fakten, dass PolitikerInnen, trotz allem noch in Amt und Würden und wider besseren Wissens, bis heute noch und weiterhin aus ihren Funktionen heraus (!),diese, am 30.09.2010, organisierten Bandenüberfälle eingesetzter Polizeikräfte auf zum Teil sogar Kinder gesund zu beten versuchen. Das ist – leider – nicht rechtswidrig, sondern unmoralisch. Es ist außerdem den Opfern solch polizeilicher Gewalt ggü. rücksichtslos und ist alleine den Interessen ergeben, die mit solchen Mitteln durchgesetzt werden sollen.
Auch hat in diesem Zusammenhang eine besondere Note, wenn dieser begnadete Leistungsträger von Innenminister, Herr Rech, in einer Nachrichtensendung darüber fachsimpelt, dass der Einsatz von (inzwischen zu technischen Ungetümen für zivilgesellschaftliche Verhältnisse entwickelten) Wasserwerfern ein „Mittel der einfachen körperlichen Gewalt“ gewesen wäre.

Entweder ist er so dumm oder er versuchte auch damit zu beschönigen und abzuwiegeln sowie die Un- und Minustaten der eingesetzten PolizeibeamtInnen zu decken. In der Strafprozessordnung wird so etwas als „Verdunklungshandlung“ beschrieben. Von solchen Verdunklungshandlungen zum Decken von offenkundig mindestens tatbestandsmäßig begangenen Straftaten durch PolizeibeamtInnen gibt es in den Reihen der Polizei und der
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Politik inzwischen alleine aus dem Konflikt „Stuttgart 21“ mindestens Dutzende. Im Übrigen sollte dieses abschreckende Beispiel eines Landesinnenministers – er wird unseres Erachtens nur noch von dem unter Ole von Beust, den die Hamburger Grünen ja so „liberal“, „weltoffen“ und „tolerant“ finden, möglich gewesenen ehemaligen Hamburger Richter, Ronald Barnabas Schill, getoppt – auch kommunizieren, dass Widerstand gegen unrechtmäßiges polizeiliches Handeln keinen Tatbestand des „Widerstandes gegen
Vollstreckungsbeamte“ (§ 113 StGB) erfüllt, sondern berechtigte Gegenwehr darstellt. Womit wir bei zwei besonders pikanten Stichworten („Widerstand“ + „Legitimität“) angelangt wären:

A. Gerade in der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett einen von der Bundesjustizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), eingebrachten Gesetzentwurf abgenickt, wonach der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte einen
von zwei auf drei Jahre erhöhten Strafrahmen erhält. Ein Justiz-, rechts- und innenpolitisch sinnloses Einknicken ggü. den Lärm machenden großen Polizeigewerkschaften. Diese Verschärfung bringt nichts, aber auch gar nichts an größerem Schutz für PolizeibeamtInnen.

Was aber längst in diesem Lande Not täte, wäre ein besserer Schutz vor Polizeiwillkür und polizeilichen Übergriffen, von denen „Stuttgart 21“ lediglich ein von vielen Beispielen darstellt! Sowohl präventiv (Polizeibeauftragte und Kennzeichnungen) als auch repressiv endlich in angemessener Weise Verantwortlichkeiten bei polizeilichen StraftäterInnen herzustellen, denn vor Gesetz sind eben nicht alle gleich!
B. In Schleswig-Holstein hat das Landesverfassungsgericht vor wenigen Wochen verkündet, dass die seit über einem Jahr amtierende Landesregierung illegitim im Amt ist! – Diese illegitime Landesregierung in Kiel hat sich von einer
Mandatsmehrheit im Landtag wählen lassen, die nach der Landtagswahl im September 2009 die Minderheit der abgegebenen WählerInnenstimmen erhalten hat. Es wurde also synthetisch eine Mehrheit der Mandate für CDU + FDP mit reiner Rechts- und Machtakrobatik daraus geschnitzt. Das ist nicht „wie“ in einer Bananenrepublik. Das ist Bananenrepublik pur. – Das Erschreckende daran ist, dass diese ohne Mehrheit vor sich hin arbeitende Landesregierung nach Auffassung des Landesverfassungsgerichtes dies auch noch bis Herbst 2012 weiter tun können dürfe. Insgesamt dann drei von fünf Jahren einer
Legislatur.

Dieser Sachverhalt (= Tatbestand) erfüllt in seinem Kern den Art. 20 IV. GG, wonach jeder Deutsche das Recht zum Widerstand hat, wenn die verfassungsgemäße Ordnung abgeschafft werden soll bzw. abgeschafft ist. Dieses Beispiel aus Kiel illustriert lediglich die gelegentlich offen zu tage tretende Rechtsferne der „politischen Klasse“. Frei nach dem Anarcho-Motto: Legal, illegal, scheiß-egal. – Und so war auch der bösartige Polizeieinsatz in Stuttgart möglich geworden.

C. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Andreas Vosskuhle, gab am letzten Samstag, 16.10.2010, der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung ein Interview. Vielfach wurde durch weitere sog. Prime-Medien unter anderem
wiederholt: “Ein nachträglicher Volksentscheid stellt ein ernsthaftes Problem für die
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Verwirklichung von Infrastrukturprojekten dar. Irgendwann muss hier ein Schlusspunkt gesetzt werden, spätestens dann, wenn die höchsten Gerichte über das Projekt entschieden haben. Ansonsten verlieren wir unsere Zukunftsfähigkeit. Es mag Ausnahmen von diesem Grundsatz geben, diese sollten aber nicht Schule machen”, sagte Voßkuhle in dem SZ-Interview, das gestern in der gedruckten Fassung vorlag. Herr Vosskuhle irrt, weil ein „nachträglicher Volksentscheid“ – man könnte ja auch sagen: „endlich ein Volksentscheid“ – weniger das Problem der „Verwirklichung von Infrastrukturprojekten“ berührt, als vielmehr das Legitimationsproblem einer zum Teil außer Rand und Band geratenen repräsentativen Demokratie (siehe beispielhaft Buchstabe B.) ist. Und zwar substantiell, hoch legitimiert und als Ausdruck von Gerechtigkeitsdenken der Menschen. Daran ändern auch die Tätigkeiten von Gerichten mit ihren nicht selten fragwürdigen Entscheidungen nichts, wenn sie weniger Gerechtigkeit produzieren als schlicht Urteile sprechen. Also rechtstechnisch den Formalitäten an einen Rechtsstaat genügen mögen, aber nicht Rechtsfrieden und Gerechtigkeit auswerfen. Auch Herrn Vosskuhles Interview-Äußerungen dokumentieren einmal mehr die Entfremdung zwischen Regeierenden und Regierten.

Diese drei Beispiele flechten wir deshalb hier mit ein, weil vielen Menschen, die ihre ersten Erfahrungen mit außer Rand und Band geratenem polizeilichen Verhalten gemacht haben, kaum zu vermitteln ist, was sie selbst erlebt haben. Viele können es einfach nicht glauben. Andere wollen es nicht wahrhaben. Einige „dürfen“ es nicht wahrhaben. Und noch schwieriger wird es dadurch, dass viele PolitikerInnen einen solchen Irrsinn mitmachen, mit“tragen“. Anschließend hört man sie von ihrer „Last der Verantwortung“
sprechen, dabei sind solche PolitikerInnen-Typen in persona die eigentliche Last: Heribert Rech und Stefan Mappus sind lediglich zwei Prototypen dieses Schlages.

Was wir hiermit auch beispielhaft und neuerlich dokumentieren: Die kulturelle Errungenschaft des staatlichen Gewaltmonopols richtet sich längst immer mehr gegen die BürgerInnen, siehe auch die Anlage oder die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaften in sehr hohem Maße fernab ihres gesetzlichen Auftrags als neutrale Ermittlungsbehörde agieren, sondern vielmehr selektiv auswählen was sie intensiv bearbeiten und noch selektiver wie sie den Sachverhalt aufarbeiten, Entlastendes ohnedies nur ungern befördern. Die Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik Deutschland sind sämtlichst an Weisungen gebunden. Dies führt zu manch grotesker Situation auch in Hauptverhandlungen, wenn ein(e) gestandene(r ) Volljurist(in) in ihrer Funktion als Staatsanwältin erst einmal telefonieren muss, um weiter in der Hauptverhandlung arbeiten zu können. Sie bzw. er empfängt dann
unmittelbare Weisungen, aber läuft weiter formal als „unabhängig“.

Hinzu kommt das innere und äußere Weisungsrecht. Das innere wird von Abteilungs- und HauptabteilungsleiterInnen usw. ausgeübt und wirkt ggf. auf den „neutral“ arbeitenden Staatsanwalt ein. Und das sog. äußere Weisungsrecht ist die Möglichkeit des Justizministers bzw. – Senators, unmittelbar auf Ermittlungsvorgänge einzuwirken. Gar nicht vertiefen wollen wir die staatstragenden Entscheidungen, wenn Geheimdienste (BND, BfV, LfV´s) „Wünsche“ und „Orientierungen“ geschickt ventiliert an „unabhängige“ Staatsanwaltschaften bzw. auch direkt an Gerichte geben.

Kurzum: Es gibt keine neutrale Ermittlungstätigkeit. Schon gar nicht in einem solchen Konfliktknäuel wie nach dem 30.09.2010 im Stuttgarter Schlossgarten mit hunderten
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von Strafermittlungsverfahren auch gegen viele viele PolizeibeamtInnen, sondern es wird am Gesetz vorbei nach Opportunitäten gearbeitet. Ein konkretes Beispiel dafür wie sich das staatliche Gewaltmonopol viel zu häufig gegen den Bürger wendet, ist das Beispiel des Hamburger Polizeibeamten Kamiar Mobayyen, der in dem Büro des höchsten Hamburger Polizeibeamten vom Hamburger SEK nach allen Regeln der Künste (Laserstrahl auf die Brust, also Echt-Bedrohung mit Schusswaffe, auf den Boden
platt gemacht (= fixiert), ausgezogen usw. usf.) gedemütigt worden ist, obwohl er vollkommen unbewaffnet und privat erschienen war, weil dieser höchste Hamburger Polizeibeamte sich wie ein Herrscher im Mittelalter sich „seiner“ Polizei bedienen konnte wie
jener früher seiner Leibstandarte.

Bei weiterem Interesse siehe auf unserer Homepage unter:

http://www.kritische-polizisten.de/kamiar_m/index.htm – Übrigens: Der diesen Irrsinn zu verantworten habende Polizeibeamte ist unter einer über zweijährigen Schwarz-Grünen Landesregierung immer noch in Amt und Würden. Kamiar hingegen wird weiter via Strafund Disziplinarverfahren wie willkürlich durch seinen Dienstherrn und die Hamburger Staatsanwaltschaft (Dr. Till Steffen, ein Grüner, ist in Hamburg Justizsenator) gedemütigt und gemobbt.

Wir führen dieses Beispiel hier aus, damit Sie sich in Stuttgart nichts vormachen, was von der Stuttgarter Polizei und deren Staatsanwaltschaft zu erwarten sein wird. Bei Ihnen regieren Die Grünen ja noch nicht einmal mit. Und was wir gleichfalls hiermit beispielhaft neuerlich dokumentieren: Viele Medien berichten nicht sachgemäß, nicht realitätsbezogen, sondern eingebunden in Machtkalküle, abhängig von Werbeanzeigen industrieller Großkunden und anderen sittenwidrigen Einflussnahmen. JournalistInnen scheinen in solch zugespitzten Situationen nicht ihrer eigenen Urteilskraft zu trauen. Sie brechen ihre Wahrnehmungen auf das verfassungstheorethische Maß herab anstatt Klartext zu schreiben. Neuerlich möchten wir trotz aller Schwierigkeiten den aktiven GegnerInnen von „Stuttgart 21“ Mut machen:

- Nehmen Sie ihre grundgesetzlich geschützten Rechte weiterhin wahr.
- Lassen Sie sich nicht von den Unwahrheiten und bewussten Unwahrheiten (= Lügen) aus den Reihen der Polizei und der Politik entmutigen oder in ihren eigenen Wahrnehmungen und ihrer eigenen Urteilskraft beirren.
- Arbeiten Sie aktiv dem Ermittlungsausschuss zu. Die Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen Ba-Wü´s werden nicht in der Lage sein, ihrem gesetzlichen Auftrag gemäß (neutral) zu arbeiten. Auch wenn einzelne KollegInnen es gerne tun würden.

- So wie der Kollege, PK Thomas Mohr, aus Mannheim eingesetzt, seine Scham formulierte: „In der sonst so ruhigen Hauptstadt der Schwaben wurde ein Exempel statuiert, Macht demonstriert, ganz sicher auch schon mit Blick auf den nächsten Castor-Transport. Stuttgart ist wohl nur Teil eines großen Puzzles.“ (HA, 18.10.2010), ist aus verantwortlicher Polizei und Politik längst eine Entschuldigung fällig. Und nicht bloß die!



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