offener Brief an Bundespräsident Joachim Gauck

offener Brief an Bundespräsident Joachim Gauck

Joachim Gauck - Bild: Wikipedia

danke an Armeeverkauf

Sehr geehrter Herr Gauck,

für die Beantwortung meines Schreibens durch Prof. Dr. Stefan Pieper am 20.03.2012 bedanke ich mich.

Die Privatsphäre der Bürger ist zu achten. Es kann jedoch nicht unbeachtet bleiben, wenn der Bundespräsident eine Konkubine zur First Lady Deutschlands macht und damit dem Ansehen unseres Landes schadet. Unbeachtet kann auch nicht bleiben, wenn ein evangelischer Pfarrer sein Ehegelöbnis bricht und gegen Gottes Gebot „Du sollst nicht ehebrechen“ verstößt. Man kann nicht darauf vertrauen, daß Sie Ihr Gelöbnis als Bundespräsident halten.

Am 17.04.2012 erklärten Sie in Brüssel die Vereinigten Staaten von Europa als Ihre Zukunftsvision (www.dw.de).

Diese Aussage ist ein eindeutiges Nein zu dem Staat, dessen Präsident Sie sind: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ (Art 20/1 GG). Dieser Artikel schließt aus, daß Deutschland Provinz eines anderen Staates werden kann.

Sie diskriminieren das Bundesverfassungsgericht und greifen in ein offenes Gerichtsverfahren ein. Sie stellen sich über das BVG und warnen das BVG davor, das Bestreben der Bundeskanzlerin zu untergraben, eine Fiskal-Diktatur zu etablieren. Es ist irreführend, wenn Sie die Gegner eines europäischen Bundesstaates, der sehr wahrscheinlich eine Diktatur sein würde, als Gegner eines vereinten Europas und eines europäischen Staatenbundes diskriminieren.

Sie diskriminieren auch das deutsche Volk, indem sie ihm dumme und irrationale Ängste unterstellen. In Wirklichkeit erkennt die Bevölkerung immer deutlicher, daß die von der Bundeskanzlerin angestrebte ESM-Bank eine unkontrollierbare und mit diktatorischen Vollmachten ausgestattete Geheiminstitution ist. Der ESM-Vertrag (www.fachinfo.eu/europapolitik.htm), den wahrscheinlich nur wenige Abgeordnete gelesen haben, verdeutlicht dies.

Verfassungswidrig ist Ihre Unterstützung des ESMFinG, über das der Bundestag am 25.05.2012 abstimmen wird. Dieses Gesetz ist verfassungswidrig, weil es den größten Teil der Haushaltssouveränität des Bundestages auf die ESM-Fiskal-Diktatur überträgt.

Schließlich unterstützen Sie die Täuschung der Bevölkerung durch die Bundeskanzlerin. Die Überweisung eines Betrages von 190 Milliarden Euro an die ESM-Bank dient niemals der wirtschaftlichen Stabilisierung Europas. Schulden können keine Schulden tilgen. Die dramatisch anwachsende Staatsverschuldung Deutschlands fördert nicht die Wirtschaftskraft Deutschlands.

Die Bundeskanzlerin handelt gesetzwidrig und ist im Irrtum, wenn sie meint, die Wirtschaftskraft Europas würde gestärkt, wenn Deutschland die Schulden korrupter Staaten übernimmt. Verwaltungsmißstände, Korruption, mangelnde Arbeitsmoral und Steuerhinterziehung lassen sich nicht durch Kredite bekämpfen.

Ich stelle dieses Schreiben ins Internet (www.fachinfo.eu/gauck.pdf) und hoffe auf eine starke Verbreitung in der Öffentlichkeit.

Mit betroffenen Grüßen

Hans Penner

(Dipl.-Chem. Dr. Hans Penner, Linkenheim-Hochstetten, den 18.04.2012)


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