NSU: Rechter Zweck heiligt Mittel

NSU: Rechter Zweck heiligt MittelDas spart doch mal richtig Geld in Zeiten knapper Kassen. Nachdem die beiden Journalisten Christian Fuchs und John Goetz in einem neuen Buch alle Hintergründe der Mordserie der Zwickauer Terrorzelle NSU „beleuchten“ (dapd), hat die Bundesanwaltschaft den für Herbst angekündigten Prozess gegen das mutmaßliche NSU-Mitglied Beate Zschäpe ersatzlos abgesagt. Fuchs und Goetz schilderten in ihrem Standardwerk "Die Zelle. Rechter Terror in Deutschland" nicht nur, wie aus drei ostdeutschen Mittelschichtkindern rechtsextreme Terroristen werden konnten, die unerkannt zehn Menschen ermordeten, sondern das Buch beschreibe zudem, wie Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe ihre Taten verübten, wer ihnen half und wie sie ihren Alltag im Untergrund organisierten. Es gebe nun keinen Grund mehr, noch ein öffentliches Verfahren durchzuführen, denn die Schuld der eigentlich als Angeklagte eingeplanten Beate Zschäpe stehe nunmehr zweifelsfrei fest, hieß es in Karlsruhe. „Was soll denn noch Neues in einer Anklageschrift stehen, wenn wir seit sechs Monaten beinahe täglich bestimmte Journalisten mit Neuigkeiten füttern müssen“, klagt ein mit dem Verfahren Vertrauter.
Fuchs und Goetz hatten mit Familienmitgliedern, Freunden und Gesinnungsgenossen des Trios gesprochen sowie zahlreiche geheime Ermittlungsakten ausgewertet und den renommierten Terror-Experten Hans Leyendecker ein Vorwort schreiben lassen. Die dürfen zwar normalerweise in einem laufenden Verfahren nicht öffentlich gemacht werden, weil Ermittlungsakten behördliche Dokumente darstellen, in die nicht einmal der Beschuldigte selbst ohne Anwalt Einsicht nehmen darf. Wegen der staatspolitischen Bedeutung des Verfahrens haben die Bundesbehörden aber offenbar schon vor Monaten eine Suspendierung des entsprechenden Strafparagraphen 353 b StGB verfügt, der eigentlich „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe“ jeden bedroht, der „amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist".
Neben den beiden Buchautoren profitierten von der Aussetzung des Paragraphen 353 b StGB auch die großen Qualitätszeitungen und Magazine, die seit Bekanntwerden der Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund bundesweit mehrere tausend Schlagzeilen aus vertraulichen Ermittlungsakten destillieren konnten. Leider sei dadurch nunmehr ein Zustand eingetreten, der ein Prozesseröffnung unmöglich mache. Nach geltender Rechtslage könne ein gesetzlicher Richter in Deutschland nur der unparteiische, unbefangene Richter sein, teilten Verfahrensinsider mit. Da die Anklage gegen Beate Zschäpe aber vor der Großen Strafkammer eines Landgerichtes als Schwurgericht erhoben werden müsse, habe man das Problem, zwei taugliche Laienrichter zu finden, die sich durch die fortlaufende Berichterstattung aus den Ermittlungsakten noch kein Urteil über die Schuld der Angeklagten gemacht hätten. „Das ist nahezu unmöglich.“ Im Augenblick gebe es Bemühungen, eine Diätköchin und einen Heizer einzufliegen, die seit Sommer 2011 Dienst auf dem deutschen Polarforschungsschiff „Polarstern“ und auf der britischen Eisstation Rothera an der Antarktischen Halbinsel getan hätten. „Wenn das klappt, müssen wir sehen.“ Anderenfalls aber gelte der Urteilsspruch auf dem Buch von Fuchs und Goetz.
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