Nichterkennen einer Subrachnoidalblutung aufgrund unterlassener Befunderhebung

Beim plötzlichen Auftreten starker und stechender Kopfschmerzen ist der Patient auf eine Subrachnoidalblutung hin zu untersuchen. Davon geht das OLG Hamm in seinem Urteil vom 09.11.12 mit dem Az. I- 26 U 142/ 09 aus.

Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Aufgrund plötzlicher starker Kopfschmerzen begab sich der Kläger in ärztliche Behandlung in ein Krankenhaus. Die diensthabende Assistenzärztin diagnostizierte Spannungskopfschmerzen und entließ den Patienten ohne eingehende Untersuchung.

Im weiteren Verlauf kam es zu einer Subrachnoidalblutung, die den Patienten zum Pflegefall machte.

In Übereinstimmung mit dem gerichtlich bestellten Sachverständigen kam das OLG zu dem Ergebnis, dass ein plötzlicher und starker Kopfschmerz als Leitsymptom einer Subrachnoidalblutung anzusehen ist, sodass vorliegend weitere Befunde erhoben werden müssen. Insbesondere eine CT- Untersuchung hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit die richtige Diagnosestellung ermöglicht.

Der Einwand der beklagten Ärztin, es habe keine Nackensteife vorgelegen, kam dagegen nicht zum Tragen. Nach Aussage des gerichtlichen Gutachters müssen Symptome wie Meningismus, Übelkeit und Desorientierung bei einer Subrachnoidalblutung nicht zwingend auftreten.

Last updated by Julia Unsin at 14. Februar 2013.


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