Meine Vorhaut gehört mir!

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(Bildquelle: buskampagne.at)

Die Diskussion um das Verbot der ritu­el­len Beschneidung gewinnt an Schärfe, die Rechtfertigungsversuche von Presse und Politik wer­den immer absur­der und die Politik kuscht vor einer reli­giö­sen Minderheit unter Aufgabe säku­la­rer Prinzipien.

Inzwischen nimmt die Diskussion um das Kölner Beschneidungsurteil Fahrt auf und die Begründungen warum Beschneidungen aus reli­giö­sen Motiven erlaubt sein soll­ten, wer­den immer absur­der. So auch in dem Kommentar „Vom rich­ti­gen Umgang mit Recht“ von Heribert Prantl auf Sueddeutsche.de(1.)

Erst die Einwilligung des Patienten recht­fer­tigt die Verletzung, erst sie macht den Arzt straf­los. Und wenn der Patient ein Kind ist, ent­schei­den die Eltern. So war und ist es Recht, Sorgerecht nennt man das.
[…]
Die Regeln, die im jüdi­schen und im mus­li­mi­schen Glauben die Beschneidung vor­schrei­ben oder nahe­le­gen, wider­sprä­chen dem Kindeswohl. Der Staat als des­sen Wächter müsse ein­grei­fen und der Körperverletzung die Rechtfertigung ver­sa­gen.

Kurz, bün­dig und für jeden ver­ständ­lich for­mu­liert. Eigentlich bräuchte es kei­ner wei­te­ren Diskussion mehr.

So hat es das Gericht in einer sehr kli­ni­schen Entscheidung getan; bei der Feststellung des­sen, was Rechtskultur und Kindeswohl ver­lan­gen, hat es sich einer mul­ti­kul­tu­rel­len Betrachtungsweise ver­wei­gert.

Mit die­ser Art der Betrachtung öffnet Hr. Prantl eine Büchse der Pandora. Zunächst ist es die ein­zige Aufgabe eines Gerichtes auf Grundlage der gel­ten­den Gesetzte Recht zu spre­chen und vor die­sen Gesetzen sind alle Menschen gleich. Eine mul­ti­kul­tu­relle Betrachtungsweise in die Rechtssprechung ein­zu­füh­ren, würde bedeu­ten, daß Menschen je nach ihrer eth­ni­schen Herkunft oder Weltanschauung ein unter­schied­li­ches Strafmaß zu erwar­ten hät­ten, was aber wie­derum dem Gleichbehandlungsgrundsatz wider­spre­chen würde. Wohin eine mul­ti­kul­tu­relle Betrachtungsweise führt, konn­ten wir bereits 2007 erle­ben, als eine deut­sche Richterin einer, unter den Schlägen ihres marok­ka­ni­schen Ehemannes lei­den­den Deutsch-Marokkanerin mit einem Verweis auf den Koran, der die kör­per­li­che Züchtigung von Ehefrauen aus­drück­lich gestat­tet — wie die Bibel auch — die schnelle Scheidung versagte(2.). Nicht aus­zu­den­ken, wenn sich diese Sichtweise auch bei „Ehrenmorden“ durch­setz­ten würde. Die gefor­derte „mul­ti­kul­tu­relle Betrachtungsweise“ ist nichts wei­ter als ein anti­auf­klä­re­ri­scher Rückschritt in längst ver­gan­gen geglaubte Zeiten.

Manche Urteilsbefürworter rücken die Beschneidung der Jungen gar in die Nähe der Genitalverstümmelung von Mädchen; das ist objek­tiv falsch.

Dies ist ein Scheinargument, denn (gro­ßes) Unrecht an dem Einem kann nicht zur Rechtfertigung von (klei­ne­rem) Unrecht an einem Anderen die­nen. Unrecht bleibt Unrecht, unab­hän­gig von der Quantität. In die­sem Zusammenhang ist es auch hilf­reich zu wis­sen, daß Klitoris und Penis mit ihren jewei­li­gen Vorhäuten auf der glei­chen engent­wick­lungs­phy­sio­lo­gi­schen Quelle beru­hen, die Ähnlich­kei­ten in der Anatomie, von der Größe abge­se­hen, sind nicht rein zufäl­lig. Somit ist ein Vergleich durch­aus gerecht­fer­tigt, denn in bei­den Fällen wird nicht nur das Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit mas­siv miss­ach­tet, son­dern eine medi­zi­nisch nicht indi­zierte Teilamputation gesun­der Geschlechtsorgane vor­ge­nom­men, wel­che die sexu­elle Empfindungsfähigkeit nega­tiv beein­flusst. Der Unterschied besteht jedoch darin, daß der Eingriff bei Mädchen zwei­fels­frei wesent­lich dras­ti­scher aus­fällt, so daß eine aus­ge­füllte Sexualitität über­haupt nicht mehr mög­lich ist. Ein ähnlich bru­ta­les Vorgehen (Kastration) bei männ­li­chen Kindern wie bei den Mädchen, würde zum Totalverlust der Reproduktionsfähigkeit des Mannes füh­ren, was wie­derum auch nicht im Sinne der Religion wäre.

Strafrecht wird so zum Instrument kul­tu­rel­ler Bekehrung.

Dies trifft auf alle Eingriffe in die Religionsfreiheit zu. Hier müßte er erklä­ren warum das Verbot der Beschneidung an männ­li­chen Kindern eine kul­tu­relle Bekehrung dar­stellt, hin­ge­gen das Verbot von Mädchenbeschneidungen oder kör­per­li­cher Züchtigung von Ehefrauen nicht. Abgesehen davon ist Bekehrung im vor­lie­gen­den Falle der fal­sche Ausdruck. Im Gegenteil, die Beschneidung im Säuglingsalter ist eine mani­fes­tierte Zwangsbekehrung. Durch das Verbot wird dem Kind erst die Möglichkeit eröff­net sich bewusst zu die­sem Schritt zu ent­schei­den.

Auch Eltern, die (wie in den USA gang und gäbe) ihre Söhne aus hygie­ni­schen Gründen beschnei­den las­sen, wer­den zu Straftätern gemacht.

Das Beispiel der USA taugt nicht son­der­lich um seine Aussage zu unter­mau­ern. Die Beschneidung in den USA hat ganz ein­deu­tig ihre Wurzeln in der christ­li­chen Lustfeindlichkeit, die eine Selbstbefriedigung ver­hin­dern oder zumin­dest mas­siv erschwe­ren sollte, d.h. die Befürworter wis­sen ganz genau, daß die Beschneidung das sexu­elle Empfinden des Mannes stört. Die hygie­ni­schen Gründe kamen erst spä­ter hinzu, als sich die Ärzte­schaft begann kri­tisch gegen­über der Beschneidung zu äußern.

Eine Rechtfertigung der Beschneidung per Gesetz ist keine gefühl­lose Bagatellisierung einer Körperverletzung

Doch genau dies ist es, denn das Kindeswohl wird hin­ter reli­giöse Traditionen zurück­ge­stellt.

Recht schnei­det die Gesellschaft nicht aus­ein­an­der;

Dieser Aufgabe wird es aber nur dann gerecht, wenn alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Bei der von Prantl gefor­der­ten „mul­ti­kul­tu­rel­len Betrachtungsweise“ leis­tet es aber der Seggregation Vorschub, da jede reli­giöse Gruppierung von nun an, für sie spe­zi­fi­sche Sonderrechte ein­for­dern kann und wird.

Und die Verfassung ach­tet die Religionen und ihre Riten.

Aber nur in den Grenzen, die durch das Grundgesetz und die Menschenrechte abge­steckt sind.

Selbstredend gibt es Grenzen: Wenn die Würde des Menschen ver­letzt wird, wenn eine angeb­lich gött­li­che Leitkultur die Grundrechte negiert – dann sind die Grenzen über­schrit­ten.

Genau diese Grundrechte des Kindes wer­den bei der Beschneidung negiert. Zunächst das schon mehr­fach ange­spro­chene Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit und dar­über­hin­aus die Religionsfreiheit des Kindes. Von den Befürwortern wird gerne über­se­hen, daß man Grundrechte zunächst nur für sich sel­ber ein­for­dern kann, jedoch nicht auf Kosten Dritter. Bei nicht-einwilligungsfähigen Personen muß in letz­ter Instanz der Staat auf die Einhaltung der für jeder­mann unver­äu­ßer­li­chen Grundrechte ach­ten.
Außerdem wäre es inter­es­sant zu wis­sen wie Hr. Prantl Menschenwürde defi­niert. Anscheinend ver­letzt es nicht die Würde des Menschen, wenn man einem Mann ohne medi­zi­ni­sche Notwendigkeit die sexu­elle Erlebnisfähigkeit beschnei­det, bei einer Frau aber sehr wohl.

Aber die Beschneidung ist nicht der Einstieg in die Scharia, nicht Symbol für die Negation der Rechtsordnung, sie ist vie­len nur befremd­lich fremd.

Wie viel Scharia soll bei einer „mul­ti­kul­tu­rel­len Betrachtungsweise“ erlaubt sein, es han­delt sich dabei doch auch um eine reli­giöse Tradition? Einige Forderungen ste­hen schon längst in der Warteschlange. So hat Herr Ratzinger in sei­ner Funktion als Papst Benedikt XVI bei sei­ner Neujahrsansprache 2011 den Sexualkundeunterricht in den Schulen als Eingriff in die Religionsfreiheit(3.) angeprangert(4.).

Angriff auf die reli­giöse Freiheit der Familien, wo die Teilnahme an Kursen der Sexualerziehung oder Bürgerkunde ver­pflich­tend auf­erlegt wird, bei denen ein angeb­lich neu­tra­les Bild des Menschen und des Lebens ver­mit­telt wird, das aber in Wirklichkeit eine dem Glauben und der rech­ten Vernunft gegen­sätz­li­che Anthropologie wie­der­spie­gelt

Moslems sehen dies und den Schwimmunterricht in der­sel­ben Weise. Soll also der säku­lare Staat tat­säch­lich seine Grundlagen zu Gunsten einer „mul­ti­kul­tu­rel­len Betrachtungsweise“ über Bord wer­fen? Wo soll in Zukunft die Grenze gezo­gen wer­den? Offensichtlich soll sie zwi­schen ver­bo­te­ner Mädchenbeschneidung und erlaub­ter Knabenbeschneidung lie­gen. Doch wie wäre dies im kon­kre­ten Einzelfall zu hand­ha­ben? Wie wol­len wir es in Zukunft mit dem „Brustbügeln“ („bre­ast iro­n­ing“) hal­ten? Oder der net­ten Sitte der ritu­el­len Subinzision, einer kom­plet­ten Spaltung der Harnröhre auf der Penisunterseite, eini­ger Aborigines, die auch lust­stei­gernd wir­ken soll? Das kör­per­li­che Züchtigen von Kindern, auch durch Ohrfeigen, wurde nach ural­ter reli­giö­ser Tradition vor nicht allzu lan­ger Zeit ver­bo­ten. Zu wel­chem Ergebnis käme hier eine „mul­ti­kul­tu­relle Betrachtungsweise“?

Das ganze Gedankengebäude wel­ches von Politik und Presse zur Rettung Knabenbeschneidung kon­stru­iert wird, ist voll von nicht auf­lös­ba­ren Widersprüchen. Piercings (Ausnahme: Ohrlochstechen) und Tätowierungen sind auch für unter 16jährige selbst mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten ver­bo­ten, ein Verbot von Schönheitsoperationen an Minderjährigen(5.) wird von den Regierungsparteien C[DS]U dis­ku­tiert, aber gleich­zei­tig soll die ritu­elle Beschneidung durch eine Sonderregelung erlaubt wer­den? Es ist erstaun­lich wie tief die reli­giöse Indoktrination (alte reli­giöse Tradition = gut) auch bei Menschen sitzt, die es bes­ser wis­sen müss­ten und Denkblockaden erzeugt.

Wie hoch übri­gens der BGH das Recht auf kör­per­li­che Unversehrtheit ein­schätzt zeigt ein aktu­el­les Urteil(6.) wel­ches die Zwangsbehandlung psy­chisch Kranker als rechts­wid­rig ein­stuft:

Psychisch Kranke, die unter der Vormundschaft eines gericht­lich bestell­ten Betreuers ste­hen, dür­fen vor­erst nicht gegen ihren Willen ärzt­lich behan­delt wer­den.

Eine schnelle Regelung zur Erlaubnis der Beschneidung durch die Politik, die vom BGH nicht umge­hend wie­der gekippt wer­den würde, dürfte es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geben. Zumal es sich bei der Beschneidung noch nicht ein­mal um eine not­wen­dige Therapie zur Wiederherstellung der Gesundheit han­delt, son­dern um die Herbeiführung einer Funktionsstörung an einem gesun­den Organismus, allein begrün­det durch den Glauben der Vormünder an ver­meind­li­che Anordnungen eines Fabelwesens. Berechtigterweise kann man durch­aus die Frage auf­wer­fen, ob nicht tat­säch­lich die Vormünder behand­lungs­be­dürf­tig sind.

Muslime und Juden dür­fen aber auch von ihren Kritikern ein Nachdenken dar­über ver­lan­gen, warum die Kritik einen so aggressiv-selbstgerechten Ton anschlägt.

Das das Urteil bei den Säkularen auf Zustimmung und bei den Religiösen auf Ablehnung sto­ßen würde, war nicht anders zu erwar­ten, aber die aggres­si­ven Töne kamen zunächst aus der reli­giö­sen Ecke, ins­be­son­dere von denen die sonst bei jedem Vergleich mit dem Holocaust, dem Unvergleichlichen, laut pro­tes­tie­ren. So bezeich­nete der Präsident der Konferenz Europäischer Rabbiner, der Moskauer Rabbiner Pinchas Goldschmidt, das Urteil als „Schwerster Angriff auf jüdi­sches Leben seit dem Holocaust“(7.). Der Rabiner Yitshak Ehrenberg von der Orthodoxen Rabbinerkonferenz schaffte es in der Talkshow „Anne Will“ sogar noch das Schächtungsverbot für Tiere unter den Nationalsozialisten mit in die Diskussion um das Beschneidungsverbot ein­zu­wer­fen (74 min Video). Auch sein nach Anne Will „schö­ner Schlusssatz“ „Wir machen wei­ter!“ lässt nicht gerade auf Einsichtsfähigkeit schlie­ßen.

Die Presseerklärung(8.) vom 26.06.2012 des Zentralrates der Juden in Deutschland zum Thema ist nicht weni­ger zynisch, wenn sie behaup­tet:

Man kann die Beschneidung auf einen spä­te­ren Termin ver­schie­ben, wenn es dafür trif­tige, z.B. gesund­heit­li­che Gründe gibt.

Na wie schön, man kann also war­ten bis das Kind wie­der gesund ist, um dann bei vol­ler Gesundheit eine Verstümmelung durch­füh­ren zu kön­nen.

Vermutlich wird die Diskussion noch an Schärfe gewin­nen, da sich nach den Vorreitern Guido Westerwelle, Volker Beck und Claudia Roth jetzt auch noch Angela Merkel mit ihrer sau­däm­li­chen Meinung(9.)

… sie wolle nicht, dass Deutschland das ein­zige Land auf der Welt sei, in dem Juden nicht ihre Riten aus­üben könn­ten. “Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation” …

ein­ge­schal­tet hat und sich zum Büttel einer sehr klei­nen Minderheit1, immer­hin gibt es 20 Mal mehr Moslems als Juden in Deutschland, macht. Über kurz oder lang wird das Beschneidungsverbot kom­men. Das Urteil ist auf die­sem Wege nur ein kon­se­quen­ter Schritt in die rich­tige Richtung. In den skan­di­na­vi­schen Ländern läuft die Diskussion schon seit Längerem, in Schweden wurde ein Verbot nur durch mas­sive Intervention jüdi­scher Lobbygruppen ver­hin­dert. Auch wird die Notwendigkeit der Beschneidung sowohl bei auf­ge­klär­ten Juden, als auch bei intel­lek­tu­el­len Moslems the­ma­ti­siert. Frau Merkel macht sich hier durch ihre pro­kla­mierte Gegenaufklärung gerade sel­ber zur Komikerin.

Erstveröffentlichung: feuerwaechter.org 

(1.) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/justiz-skandal-deutsche-richterin-rechtfertigt-eheliche-gewalt-mit-koran-a-472849.html
(2.) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/justiz-skandal-deutsche-richterin-rechtfertigt-eheliche-gewalt-mit-koran-a-472849.html
(3.) http://www.derwesten.de/politik/papst-prangert-sexualkunde-in-der-schule-an-id4152154.html
(4.) http://www.welt.de/politik/ausland/article12079630/Papst-sieht-Aufklaerungsunterricht-als-Bedrohung.html
(5.) http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/cdu-und-csu-schoenheits-operationen-nur-noch-fuer-volljaehrige-11714454.html
(6.) http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-in-karlsruhe-zwangsbehandlung-psychisch-kranker-ist-rechtswidrig-1.1415124
(7.) http://www.sueddeutsche.de/politik/rabbiner-zu-beschneidungsurteil-schwerster-angriff-auf-juedisches-leben-seit-dem-holocaust-1.1410909
(8.) http://www.zentralratdjuden.de/de/article/3705.html
(9.) https://www.ftd.de/politik/deutschland/:aeusserungen-im-cdu-vorstand-beschneidungsurteil-aergert-merkel/70063932.html

  1. Es gibt rund 200.000 Juden Deutschland, d.h. <0,25% der Gesamtbevölkerung. Bei den Moslems liegt die Sachlage komplizierter. Leider haben wir die Angewohnheit jeden orientalischen Migranten als Moslem einzustufen. Nach dieser Lesart hätten wir rd. 4 Millionen Moslems in Deutschland (<5% Anteil an der Gesamtbevölkerung). Im alltäglichen Leben verhält sich aber ein großer Teil der Migranten nicht gerade sonderlich tiefgläubig. (Quelle der Zahlen: REMED)

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