Mein (Lebens)Ende gehört mir!

Heute stellte sich in Berlin das Bündnis “Selbstbestimmung bis zum Lebensende” vor. Die daran beteiligten Verbände und Organisationen stellten die gemeinsamen Leitsätze der Öffentlichkeit vor und forderten, dass auch zukünftig die Suizidhilfe in Deutschland straffrei bleiben muss.

Im voll besetzen Saal 3 im Haus der Bundespressekonferenz wurde heute Vormittag über ein noch viel zu häufig tabuisiertes Thema gesprochen: Hilfe zum Suizid.

v.l.n.r. Elke Baezner (DGHS), Uwe-Christian Arnold (GBS), Ingrid Mattäus-Meier, Gita Neumann (HVD), Johann-Albrecht Haupt (HU)

(v.l.n.r. Elke Baezner (DGHS), Uwe-Christian Arnold (GBS), Ingrid Mattäus-Meier, Gita Neumann (HVD), Johann-Albrecht Haupt (HU)

In der letzten Legislaturperiode noch scheiterte ein Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition zur Verschärfung des Strafrechts, das die Beihilfe zum Suizid unter Strafe stellen wollte. Doch kaum war der neue Gesundheitsminister, Hermann Gröhe (CDU) im Amt, rief er erneut nach einem Strafrechtspragraphen, der “organisierte Selbsttötungshilfe” verbieten soll. Ganz so, als wäre ihm die Zustimmung von drei Vierteln der Bevölkerung gleichgültig, die der Ansicht sind, dass es zum Selbstbestimmungsrecht und zur Würde jedes Menschen gehört, über sein Lebensende selbst und frei bestimmen zu können.

Immer wieder wird behauptet, dass die Möglichkeit einer straffreien Hilfe zum Suizid die Menschen dazu bringen würde, ihrem Leben unbedacht ein Ende zu setzen. Das widerspricht zwar allen Erfahrungen aus den Ländern, in denen Sterbehilfe möglich ist; passt aber gut in das religiöse – vor allem christliche – Menschenbild, das die derzeitige Regierung vertritt. Johann-Albrecht Haupt von der Humanistischen Union (HU) wies deshalb in seinem Statement bei der Pressekonferenz explizit darauf hin, “dass der Versuch, durch gesetzliche Regelungen, Verbote und Strafandrohungen mehr oder weniger alle ärztlichen und alle organisierten Formen freiwilliger Hilfe bei der Selbsttötung erschwert oder gänzlich verhindert werden” insbesondere “die moralische Ächtung des Wunsches, seinem Leben ein Ende zu machen” bedeutet. “Diese Ächtung”, so Haupt, “hat auch und vor allem einen religiösen Hintergrund.” Während in vorchristlicher Zeit – oder auch außerhalb des christlichen Kulturraumes – es weder “sündhaft” war – sondern in einigen Fällen sogar als “ehrenhaft” galt – hat die christliche Religion Selbstmörder als “Gottesfrevler” ausgestoßen. “Diese religiös motivierte Beurteilung darf in einem säkularen Staat aber nicht zum Maßstab staatlichen Handelns und staatlicher Gesetzgebung gemacht werden.”

Damit aus diesen religionskritischen Worten nicht abgeleitet werden kann, dass das Bündnis generell religiösen Menschen ihre Ansichten abspricht, wie die Koordinatorin des Bündnisses, Ingrid Mattäus-Meier, mehrfach darauf hin, dass “wir respektieren, dass andere zum Beispiel auf Grund ihres Glaubens Suizid und und daher auch Suizidbegleitung ablehnen.” Es gäbe auch “keine Absicht, diese Überzeugungen irgendjemandem auszureden. Wir erwarten aber auch umgekehrt Respekt und weisen darauf hin, dass in einem religiös-weltanschaulich neutralen Staat das Strafrecht nicht dazu missbraucht werden darf, die eigene weltanschaulich-religiöse Überzeugung anderen aufzuzwingen.”

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Nic Frank Nic Frank

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