Lügen haben kurze Beine

„Lügen haben kurze Beine“, wer kennt dieses Sprichwort nicht?
Doch klänge es nicht schön, wenn Sie plötzlich allen Job Anforderungen gerecht werden und so als perfekter Kandidaten erscheinen?

Wer kennt es nicht, man ist an einem Bewerbungsgespräch, an anderem Ende des Tisches sitzen die HR Verantwortliche und ihr eventuell zukünftiger Vorgesetzter mit Fragen wie: „rauchen Sie?“,“ Wie sieht es bei Ihnen bei der Familienplanung aus?“ oder „Haben Sie sonst weitere Leichen im Keller?“

Doch was darf an einem Bewerbungsgespräch überhaupt gefragt werden?


Grundsätzlich gilt, dass nur Fragen gestellt werden dürfen, die in einem „direktem Zusammenhang“ mit der zu leistenden Arbeit stehen. Das sind beispielsweise Fragen über vorhandene Ausbildungen, Arbeitserfahrungen oder auch das Verhalten im Team.
Es muss jedoch beachtet werden, dass gewisse Krankheiten oder Beispielsweise auch eine Schwangerschaft erwähnt werden müssen, wenn dies durch die Arbeit weiter belastet werden kann. So muss ein Bauarbeiter beispielsweise erwähnen, dass er unter akuten Rückenbeschwerden leidet und maximal 5 kg tragen darf. Ein weiteres Exempel wäre eine schwangere Ärztin, die in der Radiologie arbeitet.
Fragen bezüglich der Religion oder zu politischen Einstellungen oder auch privaten Angelegenheiten sind für ein Bewerbungsgespräch irrelevant und müssen so auch nicht beantwortet werden.

Doch was, wenn Fragen zu Lücken in den Bewerbungsunterlagen auftauchen?

So werden oftmals aus kleinen Praktikumsstellen fixe Arbeitsstellen oder aus einem Zwischenjahr eine Freelancer Stelle.

Doch wer seinem zukünftigen Arbeitgeber ein Lügengebäude präsentiert, welches spätestens in der ersten Woche der Probezeit wie ein Kartenhaus zusammenfällt ,bringt keinem einen Nutzen. Also lieber bei unzulässigen Fragen ausweichen oder unverbindlich antworten.

Aber Vorsicht! Lügen und Betrug können juristisch geahndet werden. Wird der Arbeitgeber in einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch getäuscht, dann kann der Arbeitsvertrag angefochten werden. In gravierenden Fällen kann auch eine fristlose Kündigung oder sogar eine Strafanzeige erfolgen. Wer beginnt Zeugnisnoten oder auch Abschlüsse zu manipulieren betreibt reine Urkundenfälschung. Diese kann mit saftigen Geldstrafen gebüsst werden.

Doch gibt es eine gute Nachricht

Auf Lügen im Lebenslauf oder auch im Vorstellungsgespräch können sie gut verzichten und Ihr Gegenüber trotzdem überzeugen.

Stehen Sie zu Ihren Schwächen und punkten Sie mit Ihren fachlichen wie auch sozialen Kompetenzen. Denn man darf nie vergessen, ein Unternehmen sucht immer nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in ihr bestehendes Team passen, motiviert sind und engagiert arbeiten.


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