Leistungsschutzrecht für Presseverleger verhindern!

Das Bundesministerium der Justiz erwägt die Einführung eines sogenannten Leistungsschutzrechts zugunsten von Presseverlegern. Dies könnte die berufliche Nutzung frei zugänglicher Presseseiten im Internet einer allgemeinen Kostenpflicht unterwerfen. Im Ergebnis könnten die Verlage Abgabenerlöse in Milliardenhöhe erzielen – auf Kosten selbstständiger Berufsträger, kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der deutschen Wirtschaft insgesamt. Das Vorhaben betrifft damit keineswegs nur neuartige Geschäftsmodelle der Internetwelt, sondern es betrifft vielmehr jedes in Deutschland ansässige Unternehmen.

Wir, die unterzeichnenden Verbände, erkennen keine Rechtfertigung für einen derartigen Eingriff. Wir betrachten eine vielfältige Presse- und Medienlandschaft auch im digitalen Zeitalter als unverzichtbares Gut. Ein „Leistungsschutzrecht“ für Online-Presseverlage ist jedoch in keiner Weise geeignet, den digitalen Herausforderungen Rechnung zu tragen.

Es wird insbesondere aus den folgenden Gründen vollständig abgelehnt:

Jedem Anbieter im Internet ist unbenommen, den Zugang zu seinen Onlinediensten zu beschränken bzw. ausschließlich gegen entgeltliche Vereinbarung freizuschalten. Entscheidet sich ein Verlag hingegen für unbeschränkt zugängliche Presseangebote im Internet – zum Beispiel um mehr Nutzer anzusprechen und höhere Werbeeinnahmen zu erzielen, darf er nicht gleichzeitig über staatliche Regulierung durch die Hintertür hierfür eine Kostenpflicht herleiten. Eine derartige mittelbare Bepreisung von Inhalten würde das marktwirtschaftliche Prinzip im Internet aus den Angeln heben. Um eine dauerhafte Kostenbelastung zu vermeiden, wären Unternehmen und Selbständige in Deutschland gezwungen, auf allen internetfähigen Geräten umfangreiche Zugangssperrungen für Verlagsseiten des In- und Auslands durchzuführen.

Im Sinne der Informationsfreiheit müssen frei zugängliche Texte oder Bilder im Internet angezeigt und allgemein betrachtet werden können. Dies ist essenziell um das Internet als das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt – so auch das Bekenntnis im Koalitionsvertrag – mit Leben zu füllen. Im Widerspruch dazu steht der Vorschlag nach einem „ausschließlichen Recht“ für Presseverleger, das Presseerzeugnis, oder Teile daraus zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Als Folge würden selbst kleinste Informationsteile auf allgemein zugänglichen Online-Verlagsseiten kostenpflichtig oder wären zu sperren.

Die Finanzierung von Online-Verlegerpresse durch eine staatlich gewährleistete Kostenpflicht der Wirtschaft würde brancheninterne Anreize für innovative, selbsttragende Geschäftsmodelle reduzieren. Die pauschalen Zahlungen an eine neue Presseonline-Verwertungsgesellschaft wären auch nicht geeignet, die inhaltliche Qualität von Pressemedien zu fördern: Denn soweit die Verteilung der Einnahmen reichweitenorientiert erfolgt, werden vor allem massenkompatible Formate gefördert.

Der Anknüpfungspunkt für eine „Leistungsschutzabgabe“ allein für die Presseverleger erscheint willkürlich. Die journalistische Leistung des Autors wird durch dessen Urheberrecht geschützt und ist nicht Grundlage eines Leistungsschutzes der Verleger. Die „institutionell-organisatorische“ Leistung der Presseverleger ist ebenfalls kein geeigneter Anknüpfungspunkt, da sie nicht über die anderer Anbieter werthaltiger Inhalte im Internet hinausgeht. Es entstünde eine systemfremde Privilegierung einer Online-Anbietergruppe mit unabsehbaren Folgen für Wettbewerb und Vielfalt im Internet.

Wir, die unterzeichnenden Verbände, sprechen uns gegen das Vorhaben der Politik zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger aus. Erforderlich ist dagegen eine offene Diskussion über verbesserte Marktbedingungen der Medienwirtschaft, die innovative und zukunftsfähige Geschäftsmodelle in der digitalen Welt vorantreiben und damit auch die Grundlagen für einen unabhängigen Qualitätsjournalismus der Zukunft sichern.


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