Landesinnungsverband für Orthopädieschuhtechnik Nordrhein Westfalen: Wie man sich die Wahrheit zurechtbiegen kann…

Landesinnungsverband für Orthopädieschuhtechnik Nordrhein Westfalen: Wie man sich die Wahrheit zurechtbiegen kann…

© Gerd Altmann / Shapes:dezignus.com / pixelio.de

Ich erwähnte es heute schon in einem anderen Blogeintrag: die ersten Tage des Neuen Jahres sind regelmässig davon geprägt, dass man gute Vorsätze umsetzen will. Einen davon will ich nun mal gleich „erschlagen“ – ich will nämlich aufräumen mit einer Legende, die nach vielen Gesprächen, die ich in den letzten Wochen geführt habe, wohl unter den Mitgliedern im Landesinnungsverband für Orthopädieschuhtechnik Nordrhein-Westfalen inzwischen Einzug gehalten hat.

Nein, ich war es nicht, der den ersten bundesweit gültigen Vertrag für die Orthopädieschuhtechnik mit einer Krankenkasse unterzeichnet habe, der eine Zertifizierungspflicht enthält! Und beratend tätig in diesem Zusammenhang war ich auch nicht…

Sie glauben das nicht? Gut, dann wollen wir uns mal mit den Fakten beschäftigen:

1. Ende des Jahres 2007 / Anfang des Jahres 2008 – der genaue Termin ist mir nicht bekannt – wurde die juristische Beratung des Zentralverbandes für Orthopädieschuhtechnik (ZVOS) durch die Geschäftsführerin des LIV NRW, Frau Rechtsanwältin Irene Zamponi, übernommen. Ob und welche Konditionen dieser Vereinbarung zugrunde lagen, ist mir nicht bekannt. Dazu wird sicherlich die Abrechnung der Landesinnung für dieses Jahr Auskunft geben.

2. Im Jahre 2008 kündigten sowohl die DAK als auch die BEK/TK Vertragsverhandlungen für den Bereich der Orthopädieschuhtechnik an; Hintergrund waren die Gesetzesänderungen insbesondere im Bereich des §127 SGB V, von denen zum damalige Zeitpunkt niemand (auch ich nicht) so genau wusste, wie sie praktisch umzusetzen seien.

3. Die Vertragsverhandlungen mit der DAK erwiesen sich zunächst als sehr frustrierend, da eine vertragliche Vereinbarung nicht erreicht werden konnte – die DAK wollte lediglich einseitig Vertragstexte diktieren. Es wurde dann erheblicher Druck insbesondere über das Bundesversicherungsamt aufgebaut, und in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 war die DAK wieder ansatzweise verhandlungsbereit.

4. In der Zwischenzeit wurden Vertragsverhandlungen des ZVOS mit der BEK/TK geführt. Verhandlungsführer waren zum damaligen Zeitpunkt der Geschäftsführer der Landesinnung Bayern, Herr  Heinz-Dieter Berkau, und die Geschäftsführerin des LIV NRW, Frau Rechtsanwältin Irene Zamponi. In dem dann letztendlich aufgrund dieser Verhandlungen abgeschlossenen Vertrag ist folgende Klausel enthalten:

„§5 Zertifizierung

… Das Qualitätsmanagement-System muss durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft geprüft und abgenommen sein…“  

Der Vertrag trägt das Datum 18.06.2008 und trat ab 01.07.2008 in Kraft, er ist nicht von den Verhandlungsführern unterzeichnet – selbstverständlich, denn diese waren nicht zeichnungsberechtigt für den ZVOS. Allerdings wurde der Vertrag durch Herrn Berkau und Frau RAin Zamponi verhandelt und von den Verhandlungsführern dem ZVOS zum Abschluss empfohlen – und war nach Unterzeichnung nach meiner Kenntnis der erste bundesweit gültige Vertrag zwischen der Orthopädieschuhtechnik und einer Krankenkasse, der eine Zertifizierung bindend vorschrieb. Weder mit der Beratung, noch den Verhandlungen oder dem Abschluss dieses Vertrages hatte meine Kanzlei oder ich persönlich etwas zu tun.

5. Im Spätherbst 2008 beendete Frau RAin Irene Zampoi die beratende Tätigkeit mit dem ZVOS, und zwar mitten in den damals laufenden Gesprächen mit der DAK; die Hintergründe sind mir nicht näher bekannt, an Spekulationen hierzu beteilige ich mich nicht. Der ZVOS bat mich dann um Hilfe, und ich wurde kurz vor dem endgültigen Vertragsabschluss mit der DAK juristisch beratend tätig. Ich war auch beratend bei den letzten Verhandlungen vor Ort in Hamburg bei der DAK tätig, der Vertrag zwischen dem ZVOS und der DAK wurde dann von den zeichnungsberechtigten Vorstandsmitgliedern abgeschlossen – nachdem ich den Abschluss vorher angeraten hatte, also nicht anders als Frau RAin Zamponi in Bezug auf den BEK/TK-Vertrag.

Hinsichtlich der Zertifizierung enthält der Vertrag folgende Regelung:

„Teil 1 Anlage 1

Qualitätsmangement-Konzept

…Qualitätsmangement nach DIN…“

Nach der von mir vertretenen Auffassung handelt es sich dabei um eine Verpflichtung zum Nachweis eines Qualitätsmangements nach den genannten DIN ohne Zertifizierungsnachweis, und nach meinen Recherchen verlangt die DAK bis heute keinen Nachweis der Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft.

Abgeschlossen wurde der Vertrag am 19.12.2008 und erlangte Wirkung ab dem 01.01.2009 – also deutlich später als der BEK/TK-Vertrag. Selbst wenn man also aus der obengenannten Formulierung eine Verpflichtung zur Zertifizierung herauslesen will, so war der „DAK-Vertrag“ jedenfalls nicht der erste, der diese „Zwangszertifizierung“ vorsah.

Das sind die Fakten, und deswegen sollte nach meiner Einschätzung mit der Märchenbildung nun Schluss sein.

Allerdings heisst dies noch lange nicht, dass ich die Entscheidung der Verhandlungsführer Berkau und Zamponi, sich auf eine Zertifizierung einzulassen, für gänzlich falsch halte. Nach Allem, was mir bekannt ist, war dies ein Zugeständnis, um in der damaligen sehr unsicheren Rechtssituation nach der Gesetzgebung einen Vertrag zu erhalten, der zunächst einer grossen Anzahl von Leistungserbringern eine Versorgung sicherte. Wahrscheinlich hätte ich dem ZVOS ebenfalls zu diesem Vergleich geraten – und ich habe später, als aus NRW und Bayern mehr als massive Kritik gegen den DAK-Vertrag geäussert wurde, mich nicht gegen den BEK-Vertrag gewandt. Diese beiden Verträge sind nur in dem damaligen Kontext zu verstehen – und es ist immer leicht, nachträglich an den Entscheidungen Anderer Kritik zu üben.

Nur sind wir allerdings ein paar Jahre weiter: die BEK/TK hat den Vertrag aufgrund sachgerechter Nachverhandlungen seitens des ZVOS (und ohne meine Beteiligung!) auch für nicht zertifizierte Betriebe geöffnet, das Bundesversicherungsamt hat sich grundsätzlich zu den Verträgen und zur Zertifizierung geäussert, die dogmatische Grundlage der gesetzlichen Regelung ist klarer definiert. All dies führt dazu, dass Verträge, die im Jahre 2008 den damaligen Gegebenheiten und Möglichkeiten entsprachen, im Jahre 2011 hätten überarbeitet werden können und im Jahre 2012 müssen – und die eben nicht mehr Grundlage neuer Verträge sein dürfen.

Ich bin durchaus der Meinung, dass eine Zertifizierung ein gutes Instrument der Unternehmensführung und der Aussenwerbung für einen Betrieb sein kann – aber die Zwangszertifizierung zur Sicherung der Versorgungsmöglichkeit ist da eher kontraproduktiv, denn sie schliesst Betriebe von der Versorgung aus, wenn dieses Verfahren für die Betriebe sinnlos und/oder wirtschaftlich nicht tragfähig ist – und sie belastet auch die Akzeptanz einer Zertifizierung in denjenigen Betrieben, die sie eingeführt haben.

Was allerdings die tatsächlichen historischen Umstände betrifft, da gibt es für mich keine 2 Meinungen: man sollte auch dann, wenn man sachliche von persönlichen Differenzen nicht trennen kann (und da scheint ein grundlegendes Problem bei meiner hochverehrten Frau Kollegin in Bezug auf meine Person zu bestehen), sollte man trotzdem nicht nach dem in diesem Zusammenhang unpassenden Liedzeile der nicht nur von meinem Sohn geliebten Pippi Langstrumpf vorgehen:

„Ich mach’ mir die Welt - Widdewidde  - wie sie mir gefällt ….“

Und gleich noch eine Legende, die ich ebenfalls beerdigen möchte: ich bin (derzeit) nicht für den ZVOS tätig, und Einträge in diesem Blog werden weder mit dem ZVOS abgesprochen noch dort sehr positiv gesehen – ich leiste mir tatsächlich das Recht, eine eigene Meinung zu haben. Falls man also an dem Inhalt meiner Einträge Kritik üben möchte: dann bitte mir gegenüber und nicht im Wege der „Stillen Post“ über Dritte.


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