Keinen wirksamer Schutz vor Missbrauch von Leiharbeit

Keinen wirksamer Schutz vor Missbrauch von Leiharbeit

Gesetz Jetzt sind sie da, die neuen Regeln für Leiharbeit und Werkverträge. Werden sie den Missbrauch stoppen?

In ihrem Koalitionsvertrag haben Union und SPD 2013 versichert: „Wir wollen: Gute Arbeit für alle - sicher und gut bezahlt." Und konkret: „Den Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit werden wir verhindern." Nach zweieinhalb Jahren hat das Kabinett nun einen Gesetzentwurf hierzu beschlossen. Zwar steht die Verabschiedung im Bundestag noch aus und die Neuregelung hat den Praxistest erst noch vor sich - klar ist aber schon jetzt: Dem selbst gestellten Anspruch bei Leiharbeit und Werkverträge wird die Koalition nicht gerecht. Es drohen sogar Verschlechterungen.

Sozialdumping durch den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen ist seit den Hartz-Reformen zu einem Megatrend der deutschen Volkswirtschaft geworden. Unternehmen nutzen legale, halblegale und illegale Spielarten dieser Instrumente, um Lohnkosten zu drücken, Beschäftigtenrechte und Schutzstandards auszuhebeln sowie Stammbelegschaften unter Druck zu setzen. Die nun vorgelegte Neuregelung soll diese Entwicklung stoppen. Im Kern geht es dabei um vier Punkte: Leiharbeit soll auf ihre Kernfunktionen begrenzt werden, die Abfederung von Auftragsspitzen und kurzfristigen Personalengpässen. Leiharbeiter sollen nicht mehr dauerhaft schlechter gestellt sein als Stammbeschäftigte, ihr Einsatz als Streikbrecher soll ein Ende haben. Zudem will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die illegale Arbeitnehmerüberlassung unter dem Deckmantel von Schein-Werkverträgen erschweren.

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