Kein Ausnahmefall

Nach dem neuen Heilmittelgesetz, das in der Schweiz in … wie nennt man das … Vernehmlassung(?) Revision(?) ist, sollen die Apotheken vermehrt Liste B Medikamente (also eigentlich rezeptpflichtige) abgeben können, ohne dass sie dafür ein Rezept brauchen. In der Presse ist das teils jetzt schon drin mit sehr irreführenden Titeln wie: „Apotheker sollen mehr Medikamente verschreiben dürfen“ (Quelle)

Umm … wir verschreiben gar keine Medikamente. Das dürfen und machen nur Ärzte. Wenn die Krankenkasse ein Medikament übernehmen soll, dann muss es vorher auch auf einem Rezept stehen.

Was stimmt ist: wir dürfen (schon jetzt) „in begründeten Ausnahmefällen“ rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abgeben. Dass das hier dann auch nur gemacht wird, wenn sich der verantwortliche (!) Apotheker der Sache sicher ist, dürfte einigermassen klar sein. Es ist dabei immer eine Einzelfall-Entscheidung, ein Abwägen von Nutzen und Risiko, oder anders gesagt: Was kann passieren, wenn ich das gebe geben was kann passieren, wenn ich das nicht gebe?

Was es sicher nicht ist, ist ein „Recht“, das der Patient da hat, dass er das Medikament auch von mir bekommt. Er kann immer noch (jederzeit) zum Arzt und es sich verschreiben lassen – wenn der das für Sinnvoll erachtet.

Trotzdem kommt es gelegentlich zu solchen Diskussionen:

Frau um die 50 in der Apotheke: „Weshalb bekomme ich in anderen Apotheken auch rezeptpflichtige Sachen ohne Rezept und hier nicht?“

Pharmama: „Hmmm. Vielleicht weil Sie dieses spezielle Medikament noch nie in einer anderen Apotheke verlangt haben, weder auf Rezept noch ohne. Aber es ist so: Ich kann ihnen das Paspertin nicht geben.“

Frau: „Warum?“

Pharmama: „Ich erkläre es Ihnen gerne: Sie hatten es noch nie. Die Empfehlung Ihrer Freundin genügt da nicht. Es gibt rezeptfreie Alternativen, die auch gut sind für Ihre Magenprobleme.“

Frau:Weshalb bekomme ich das von ihnen nicht?“

Pharmama: (Noch einmal) „Weil dieses Medikament rezeptpflichtig ist. Das hat seinen Grund. Ausserdem steht das hier momentan unter verstärkter Beobachtung, da schon öfters üble Nebenwirkungen aufgetreten sind. In Deutschland haben sie letztes Jahr sogar die Tropfen vom Markt zurück gezogen und nach den neuen Richtlinien in Europa soll das auch nur jeweils wenige Tage angewendet werden.“

Frau: „Aber das ist Europa – wir sind hier in der Schweiz!“

(Man sollte denken, die Leute wären dankbar, dass man ein Auge hat auf die Sicherheit von Wirkstoffen auch ausserhalb unseres kleinen Gärtchens Schweiz, aber: Neeeinn…)

Pharmama: „Ja. Wenn Sie vom Arzt ein Rezept dafür besorgen dann kann ich es Ihnen geben … vorher nicht.“

Frau: „Aber woanders habe ich auch schon rezeptpflichtiges ohne Rezept bekommen!“

(Seufz)

Pharmama: „Ich mache das gelegentlich auch. Aber in Ihrem Fall ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis einfach nicht so, dass ich dafür die Verantwortung übernehmen möchte. Wenn Ihnen etwas passiert, bin ich schuld, weil sie es von mir haben. Es gibt sichere und wirksame Alternativen, die sie von mir bekommen können. Das hier jetzt nicht.“

War das jetzt klar genug?


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