Kassiert: Rassistisches Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass Personenkontrollen durch die Polizei aufgrund der Hautfarbe nicht zulässig sind: Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz. Wenigstens ist jetzt klargestellt, dass Ethnic/Racial Profiling nicht erlaubt ist. Die Polizei wird diese schändliche Praxis wahrscheinlich trotzdem fortsetzen. Aber wie konnte es überhaupt zu dem rassistischen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz kommen: Kennen die das Grundgesetz nicht?


wallpaper-1019588
Da Nang Restaurants – Persönliche Empfehlungen
wallpaper-1019588
Alya Sometimes Hides Her Feelings in Russian – Video stellt Opening-Song vor
wallpaper-1019588
Ultraman: Rising – Offizieller Trailer veröffentlicht
wallpaper-1019588
Mononoke: Film erhält Manga-Adaption