“Karnevalsorden” für den Kriegseinsatz?

In diesen Tagen wird unser Plagiator in Aachen und darüber hinaus dafür gefeiert, dass er den Bürgern anscheinend die Wahrheit über den Kriegseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan vermittelt hat. Aber an und für sich war das kein Mut, unbequeme Wahrheiten auszusprechen, es war vielmehr die Absicht der Bevölkerung zu verschweigen bzw. zu verschleiern, dass die Bundeswehr nach dem ursprünglichen Willen des Grundgesetzes das Inland verteidigen soll!

Um es einmal klar zu sagen: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in dem sog. “Lissabon-Urteil

BVerfG, 2 BvE 2/08 vom 30.6.2009, Absatz-Nr. (1 – 421)

den “Einsatzbereich” der Bundeswehr klar umschrieben.

Unter Absatz-Nr. 264 wird unmissverständlich folgendes zum Ausdruck gebracht:

(2) Eine ähnlich ausgeprägte Grenze zieht das Grundgesetz für Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr . Der Auslandseinsatz der Streitkräfte ist außer im Verteidigungsfall nur in Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit erlaubt (Art. 24 Abs. 2 GG), wobei der konkrete Einsatz von der Zustimmung des Deutschen Bundestages konstitutiv  abhängt  (v gl. BVerfGE 90, 286 <381 f.>;  100,
266 <269>;  104,  151 <208>;  108,  34 <43>;  121, 135 <153  f.>;  stRspr).  Die  Bundeswehr  ist  ein „Parlamentsheer“  (BVerfGE  90,  286  <382>),  über  dessen  Einsatz  das Repräsentationsorgan  des Volkes  zu  entscheiden  hat  (v gl. BVerfGE 90, 286 <383  ff.>). Der  Einsatz  v on  Streitkräften  ist  für individuelle Rechtsgüter der Soldatinnen und Soldaten sowie anderer v on militärischen Maßnahmen Betroffener wesentlich und birgt die Gefahr tiefgreifender Verwicklungen in sich.

Der Begriff der gegenseitigen kollektiven Sicherheit (NATO) stellt auf den “Verteidigungsfall” ab, wenn ein Mitgliedsland der NATO konkret angegriffen wird!

Erst vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum der unsägliche G.W. Bush den “Angriff auf die USA” nach 9/11 erklärt hatte; er wollte die anderen Länder der Nato an den dann beginnenden Hegemonialkriegen, bei denen es um die Vormachtstellung im Nahen Osten ging und selbstredend um Öl und Gas und den Bau von Transportnetzen, beteiligen. Bundeskanzler Gerhard Schröder lehnte damals die “trickreiche” Kriegserklärung ab; er wollte sich nicht an den “Angriffskriegen” beteiligen, da die USA gar nicht “militärisch” von einem anderen Staat angegriffen wurde.

Nachdem sich Gerhard Schröder in diesen Wochen einmal zu viel mit den Präsidenten Chirac und Putin getroffen hatte, um eine auch ökonomische Alternative der US-Kriegspolitik entgegenzusetzen, wurde er mit Hilfe der neoliberalen Medien abgewählt.

Folgsam beendete dann seine Nachfolgerin Angela Merkel (CDU) die “alternative” (auch für Europa) enge Zusammenarbeit. Das mündete dann bekanntlich in den Afghanistan-Einsatz, der aus den gleichen rechtlichen Gründen als eine Art Polizeieinsatz ausgegeben wurde.

Mit der neuen Nato-Strategie, die auch auf Angriffskriege zur Sicherung von Rohstoffen setzt, vergaloppierte sich dann der ehemals amtierende Bundespräsident Dr. Köhler. Er schwärmte bei einem Rückflug von Afghanistan den (BILD …)Reportern vor, dass die Bundeswehr zukünftig unter Anderem auch für die Sicherung der Energieversorgung eingesetzt werden soll. Nachdem dann Jürgen Trittin (Bündnis90/Die Grünen) vehement mit Erinnerung an das Grundgesetz Einspruch erhob, trat Dr. Köhler überraschend von seinem Amt zurück. Möglicherweise hatte er erst da so richtig begriffen, dass er als eigentlicher Hüter des Grundgesetzes bereits vielfach durch sein Handeln das Grundgesetz missachtet hatte, auch bezogen auf die klar grundgesetzwidrigen Euro-Rettungspakete.

Zur Bundeswehr bzw. zur Absicht der damaligen großen Koalition, natürlich auch mit Unterstützung der FDP, die Befugnisse über den Einsatz der Bundeswehr vom deutschen Parlament auf die despotische EU zu übertragen, urteilte das BVerfG unter Absatz-Nr. 255 wie folgt:

Auch wenn die Europäische Union zu einem friedenserhaltenden regionalen System gegenseitiger kollektiv er Sicherheit im Sinne des Art. 24 Abs. 2 GG ausgebaut würde, ist in diesem Bereich wegen des  -  der  Integrationsermächtigung  des Art.  23 Abs.  1 GG  insoweit  vorgehenden  -  Friedens-  und Demokratiegebots eine Supranationalisierung mit Anwendungsvorrang im Hinblick auf den konkreten Einsatz  deutscher  Streitkräfte  nicht  zulässig.  Der  konstitutiv e  Parlamentsvorbehalt  für  den Auslandseinsatz der Bundeswehr  ist  integrationsfest. Damit  ist allerdings  von Verfassungswegen keine  unübersteigbare  Grenze  für  eine  technische  Integration  eines  europäischen Streitkräfteeinsatzes  über  gemeinsame  Führungsstäbe,  für  die  Bildung  gemeinsamer Streitkräftedispositiv e  oder  für  eine  Abstimmung  und  Koordinierung  gemeinsamer  europäischer Rüstungsbeschaffungen  gezogen.  Nur  die  Entscheidung  über  den  jeweiligen  konkreten  Einsatz hängt von der konstitutiv en Zustimmung des Deutschen Bundestages ab.

(Hervorhebung mit Fettschrift durch den Autor dieses Artikels)

Mit dem vorstehenden Zitat aus dem Urteil des BVerfG ist belegt, dass die “Alt-Parteien” (= ohne die Partei die LINKE) das Grundgesetz wissentlich aushebeln wollten, um Kernbereiche des Grundgesetzes auf die EU, die nach dem Urteil des BVerfG lediglich ein loses Vertragswerk zwischen souveränen Staaten darstellt, also keineswegs als “EU-Staat” anzusehen ist, zu verlagern.

Die “Alt-Parteien” haben nach wie vor die Absicht, die “Souveränität” der Bundesrepublik Deutschland in der EU aufzulösen, damit die nach wie vor rechtlich bestehenden Probleme der OMF-BRD (OMF = Organisation modaler Fremdherrschaft nach Prof. Carlo Schmidt, SPD, damaliges Mitglied der Kommission, die das Grundgesetz im Auftrag der Siegermächte erarbeitet hatte) “ungelöst” beerdigt werden können. Dafür soll die “Demokratie” zu Lasten der Bürger geopfert werden! Jüngstes Beweis hierfür ist die Absicht, eine EU-Wirtschaftsregierung durchzusetzen, die die grundgesetzlich geschützte SOZIALVERPFLICHTUNG des Grundgesetzes auflösen würde. Der Bürger wäre der despotischen EU vollends ausgeliefert, weil die EU-Politik den Einsatz des Volkseinkommens im Wesentlichen bestimmt.

Claudia Roth (Bündnis90/Die GRÜNEN) plädierte noch vor wenigen Jahren dafür, die deutsche “Staatsbürgerschaft” (de jure korrekt wäre die Bezeichnung “Mitgliedschaft in der Verwaltungszone der BRD”) in die EU-Staatsbürgerschaft überzuleiten.

Das BVerfG hatte in dem vorgenannten Urteil allerdings klargestellt, dass die existierenden “Ewigkeitsvorschriften” des GRUNDGESETZES, nämlich die erwähnte Zuständigkeit des Parlamentes für den Einsatz der Bundeswehr und ähnliche auch nicht durch “Mehrheitsbeschluss” im Bundestag/Bundesrat zu beseitigende vergleichbare Rechte (z.B. Sozialstaatsprinzip) solange ihre Gültigkeit behalten, bis von dem Souverän, nämlich den Bürgern,  über eine neue Verfassung abgestimmt wurde, die solche Möglichkeiten eröffnet. Oder vereinfacht gesagt: Die Absicht der völligen Aufgabe staatlicher Souveränität kann nur durch VOLKSABSTIMMUNG auf der Grundlage einer zuvor durch den Souverän legitimierten VERFASSUNG, die solche Möglichkeiten zulässt/vorsieht, erfolgen. Damit hatte das BVerfG eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass der Souverän, nämlich das VOLK solche Fragen entscheidet, nicht alleine die Mitglieder der Parteien, die in den Parlamenten vertreten sind.

Aus den vorstehenden Erläuterungen ergibt sich erst, warum der Plagiator den Begriff “Krieg” in die Diskussion einbrachte und dies als eine Art “neue Wahrheit” verkaufte. Es sollte von den engen Grenzen des Grundgesetzes abgelenkt werden. Ähnlich wie bei der Ministerin von der Leyen, die unabweisbar das Grundgesetz bei der gezielten Unterschreitung des Existenzminimums missachtet hatte, soll die Bevölkerung an “Kriegseinsätze der Bundeswehr” gewöhnt werden. Gleichzeitig wollen die noch über die Parlamentsmehrheiten verfügenden Partei-Oligarchen der Alt-Parteien das GRUNDGESEZ in wesentlichen Fragen schlicht ignorieren.

Parallel dazu versucht man die “Mehrheiten” beim BVerfG zu verändern, indem man jetzt den Ministerpräsidenten des Saarlandes, Peter Müller (CDU), zum Verfassungsrichter küren will.

In der Spiegel-Ausgabe der letzten Woche war nachlesbar, dass der wissenschaftliche Dienst des Parlamentes den warnenden Hinweis geliefert hat, dass für die Abstimmung im Bundestag über die beabsichtigte Kodifizierung der “EU-Rettungspakete” eine 3/4 – Mehrheit notwendig sein dürfte.

Und wenn der wissenschaftliche Dienst des Bundestages, der traditionell die Regierungsmeinung unterstützt, zu solch einem Ergebnis kommt dann darf vermutet werden, dass hier vielmehr eine Volksabstimmung notwendig wäre bzw. vorab die Erarbeitung und Legitimation einer neuen Verfassung, die das Grundgesetz ablöst!

Das macht deutlich, dass die erneute Klage vor dem BVerfG, unter Anderem der Professoren Hankel, Nölling, Schachtschneider, Spethmann und Starbatty, mehr als berechtigt ist.

Pikant ist, dass der neoliberale Zeitgeist in Aachen die Täuschung der Bürger durch Medien und Politiker feiert und fortsetzt, indem der Plagiator zu Guttenberg zum “Ritter” ernannt wurde.

Die Neoliberalen in der UNION und der FDP und in Teilen der SPD setzen immer noch im Wesentlichen darauf, die Bevölkerung mit Desinformation und den Sehnsüchten nach einer heilen, gar adeligen Welt ruhig zu halten. Deshalb wollen UNION und FDP an dem Plagiator festhalten, damit auch zukünftig die “Traumwelt” aufrechterhalten werden kann, die von “Stuttgart 21”, “Gorleben” und der beabsichtigten vollendeten Entrechtung der Bürger in Deutschland über die despotisch strukturierte EU ablenken soll.

Nichts fürchten die Neoliberalen mehr, als den mündigen Bürger.

Nur der Bürger hat es in der Wahlhand, die Reste der Demokratie zu verteidigen.

Jede andere Regierungskoalition – ohne UNION und FDP – wäre eine Segen für Deutschland und Europa und die Zukunft der Kinder.

Weitersagen könnte helfen.



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