Kackende Hunde werden deutlich teurer

Kackende Hunde werden deutlich teurer

Aktuell wird an einer neuen Verordnung für Tierschutz, Besitz, Wohlergehen und Koexistenz in der städtischen Gesellschaft gearbeitet. Die Verordnung wird die aktuelle, die aus dem Jahr 2004 stammt, aktualisieren und soll bis Ende des Jahres 2018 endgültig eingeführt werden.

Seit 2004 „hat sich in Sachen Tierbewusstsein viel verändert. Tiere haben nun mehr Rechte und die Nachfrage nach kommunalen Dienstleistungen hat auch dieses Bewusstsein geschärft“, so Josep María Rigo, Generalkoordinator für Ökologie, Landwirtschaft und Tierschutz.

Einer der wichtigsten Aspekte ist die Neuheit des Sanktionsregimes, da es bestimmte Verhaltensweisen kennzeichnet und die Schwere der Sanktionen erhöht. So wird beispielsweise die Höhe der leichten Strafen, die bisher zwischen 60.- und 300.- Euro lagen, angehoben und in der neuen Verordnung auf 300.- bis 750.- Euro festgelegt.

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Das Gleiche gilt für schwere Strafen, einschließlich Misshandlung, Vernachlässigung oder Nichterfassung von Hundekot. Wurden sie bisher mit Geldbußen zwischen 300.- und 1.500.- Euro geahndet, beträgt der Mindestbetrag der Sanktion 750 Euro.- und die Obergrenze bleibt bei 1.500.- Euro. In Palma gibt es derzeit zwischen 75.000 und 80.000 registrierte und rund 20.000 nicht registrierte Hunde.

Der neue Text enthält auch Neuerungen in Bezug auf Katzen und wird beispielsweise festlegen, dass alle Katzen, die zu Privathaushalten gehören, aber auf der Straße leben, kastriert werden müssen, ebenso wie alle Katzen, die Son Reus verlassen. Die Verbesserung der Sterilisation und Kastration, betont Rigo, „ist ein wichtiger Aspekt bei der Kontrolle der Katzenkolonie der Stadt“. Außerdem wartet Cort auf das Dekret zur Identifizierung von Katzen, das von der balearischen Regierung vorbereitet wird und verlangt, dass Katzen auch als Hunde gekennzeichnet werden.

Was exotische Tiere betrifft, so werden in der Verordnung die Bedingungen, unter denen diese Tiere gehalten werden müssen, explizit festgelegt und auch die Haltung von wilden Tieren in Wohnungen untersagt, wie es die geltende Verordnung bereits tut.

Ein weiterer Aspekt, der geregelt werden soll, sind Aktivitäten, die vor kurzem entstanden sind, wie z.B. Hundeparks, Hundepflegezentren oder Friedhöfe, und es wird festgelegt, wie diese Aktivitäten aussehen sollen. Geregelt wird ebenso die Zeit, die das Tier allein gelassen werden kann oder die Anzahl der Tiere pro Haushalt.

Die Verordnung begrenzt die Zeit, die ein Hund oder eine Katze in einem Haus, Balkon oder einer Terrasse allein gelassen werden kann, auf 48 aufeinanderfolgende Stunden, während der aktuelle Text keine Grenze setzt. Es ist auch geplant, die Anzahl der Tiere, die pro Wohnung gehalten werden können, zu begrenzen, ein Aspekt, der derzeit ebenfalls nicht geregelt ist, „da viele Tiere in einer einzigen Wohnung manchmal Probleme des Zusammenlebens oder des Lärms verursachen“.

Die Grenze zwischen drei und fünf Tieren wird in Betracht gezogen, „aber es kann immer Ausnahmen geben, wenn der Mensch nachweisen kann, dass er sie in gutem Zustand halten kann“, sagt die Stadtverwaltung. Der Entwurf der neuen Verordnung ist das Ergebnis des partizipativen Prozesses der Bürger und der Begegnungen mit Tierschutzorganisationen.

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