Ja, ich heirate Dich!

Das was früher ein festes Eheversprechen! Tja, allerdings waren Männer ja auch damals zum Teil schon Schweine.

Ja, ich heirate Dich!

Er zu Ihr: Ja wir heiraten.

Dann ab ins Bett und ein wenig Spaß gehabt. Danach wollte er von einer Ehe nichts mehr wissen und sie war schwanger!

Einzelfall? Mit Nichten, sehen Sie in alten Kirchenbüchern wie viele unverehelichte Damen ein Kind bekamen.

Und das war es dann für die Damen! Ehrverlust, Hure, das Kind ein Bastard! Mit der wollte keiner was zu tun haben. Oftmals von den Eltern verstoßen, standen die dann mit dem kleinen im Arm auf der Straße.

Aber es gab ja das Eheversprechen.

Ich entsinne mich an einen Fall aus der Grafschaft Lippe. Da hat der Hausherr Namens Johann Schinken seiner Dienstmagd Adelheid  Alberding die Ehe versprochen um diese ins Bett zu kriegen. Schwupps war Adelheid schwanger und Johann wollte nicht heiraten!

Aber nicht mit Adelheid! Diese geht zum geistliches Gericht der reformierte Grafschaft Lippe und klagt. Sie fordert entweder eine Heirat oder eine finanzielle Entschädigung. Sie gewinnt den Prozess und erhält Geld und was ebenfalls wichtig ist, die Wiederherstellung ihrer Ehre.

Der Johann leugnete zwar die Tat, war aber bereits vorher wegen Unzucht mit eben dieser Magd verurteilt worden.

Demnächst berichte ich über die Gerichtsbarkeit im Mittelalter!

Ihre Andrea Bentschneider


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