Ist Ihre Kündigung rechtens?

Ist Ihre Kündigung rechtens?

Zugangsform: Wurde Ihnen die Kündigung auf dem Postweg zugesendet oder persönlich überreicht? Liegt Ihnen ein schriftliches Dokument vor? Eine Kündigung per E-Mail ist nicht rechtskräftig.

Zugangsdatum: Waren Sie in der Lage, die Kündigung rechtzeitig vor Ablauf der dreiwöchigen Einspruchsfrist zu erhalten, um gegebenenfalls ein Kündigungsschutzverfahren einzuleiten? Wenn Sie die Kündigung beispielsweise im Urlaub erreicht, gelten Sie als postalisch nicht erreichbar und die Frist verlängert sich.

Kündigungsfrist: Ist die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten worden? Diese können Sie in Ihrem Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder im Bundesgesetzbuch Paragraph 622 nachlesen. Unternehmen dürfen die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht durch Klauseln im Arbeitsvertrag verkürzen.

Soziale Auswahl: Hier gilt: Bei der Auswahl zu kündigender Mitarbeiter müssen nach Paragraph 1, Absatz 3 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) soziale Aspekte wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter oder Unterhaltspflichten berücksichtigt werden. Das heißt zum Beispiel: Die Arbeitnehmer, die nach Ihnen in den Betrieb gekommen sind, müssten vor Ihnen wieder gehen, solange Sie vergleichbare Qualifikationen vorzuweisen haben und sich nichts zu Schulden haben kommen lassen.

Einbeziehung des Betriebsrats: Sollte es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat geben, muss der vor Ausspruch der Kündigung angehört worden sein. Gibt es keine Stellungnahme des Betriebsrats, ist die Kündigung nach Paragraph 102 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) nicht rechtskräftig.

Erforderliche Zustimmungen: Sind eventuell bestehende gesetzliche Zustimmungserfordernisse eingehalten worden? Hier sind Paragraph 103 des BetrVG, Paragraph 15 KSchG oder Paragraph 9 des Mutterschutzgesetzes einzubeziehen. Will ein Arbeitgeber beispielsweise eine schwangere Arbeitnehmerin kündigen, benötigt er die Zustimmung der staatlichen Landesbehörde, bei einem schwerbehinderten Arbeitnehmer die des Integrationsamts und bei einem Betriebsratsmitglied die des Betriebsrats.

Worauf Sie achten müssen, wenn Sie selbst kündigen, lesen Sie hier.

Quelle:
News -
Gesellschaft News -
Checkliste – Ist Ihre Kündigung rechtens?

Tags:

Tags: Betriebsrat, BetrVG, Einbeziehung des Betriebsrats, KSchG, Kündigung, Kündigungsfrist, Kündigungsschutzgesetzes, Mutterschutzgesetzes, Soziale Auswahl, Zugangsdatum, Zugangsform

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