Innenminister besorgt über zunehmende Gewaltbereitschaft bei Fußball und Salafismus

Nr. 78 – 01.06.2012 – IM – Ministerium für Inneres und Sport Unter Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Inneres und Sport Lorenz Caffier tagte die Ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder (IMK) vom 30. Mai bis zum 1. Juni im mecklenburgischen Land Fleesensee. An der 195. Sitzung der IMK nahm auch der Bundesminister für Inneres und Sport Dr. Hans-Peter Friedrich als Gast teil. Schwerpunkte der Beratungen legten die Minister und Senatoren auf die Themen “Gewalt in Zusammenhang mit Fußballspielen” und “zunehmende Gewaltbereitschaft von Salafisten in Deutschland”, aber auch auf das Thema “Polizei in sozialen Netzwerken”. “Die Innenminister und –senatoren haben ihre Entschlossenheit deutlich gemacht, die Gewaltentwicklungen in Zusammenhang mit Fußballspielen und extremistischer Religionsausübung einzelner Eiferer konsequent zu bekämpfen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass wir uns über Parteigrenzen hinaus wieder in fast allen Tagesordnungspunkten einigten. Das zeigt, dass sich die Menschen in der Bundesrepublik auf ihre Sicherheitsbehörden verlassen können”, so der IMK-Vorsitzende Lorenz Caffier. Sicherheit in Fußballstadien Das Thema Sicherheit in Fußballstadien schrieb sich Minister Lorenz Caffier bereits zu Jahresbeginn auf die Agenda für seine einjährige Amtszeit als Vorsitzender der IMK. Die IMK zeigte sich besorgt über die zunehmende Gewalt und bzw. die Bereitschaft dazu in Zusammenhang mit Fußballspielen. Sie wird darauf hinwirken, dass ein Alkoholverbot in den allgemeinen Beförderungsbedingungen des öffentlichen Nahverkehrs und der Deutschen Bahn AG verankert wird. Die Minister und Senatoren fordern eine konsequente Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Task Force Sicherheit der DFB-Kommission “Prävention und Sicherheit”. Dazu gehören eine Verbesserung der Videotechnik, die bessere Qualifizierung der Ordnungskräfte, die Intensivierung von Einlasskontrollen sowie die konsequente Durchsetzung von Stadionverboten. Darüber hinaus fordern die Innenminister und –senatoren der Länder die Deutschen Fußballliga (DFL) auf, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in Stadien, wie z.B. die Personalisierung von Tickets zu prüfen. Weitere Punkte des Forderungskatalogs sind die konsequente Sanktionierung von Personen, die Pyrotechnik in Stadien abbrennen. Dazu zählt aus Sicht der IMK auch die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen der Vereine gegen die Verursacher. Ganz klar fordert die IMK die Verbände auf, ihre Fanarbeit zu verstärken, Standards für diese Arbeit festzulegen und für die ersten drei Ligen verpflichtend einzuführen. Angestrebt wird hierbei die Verwendung von Mehreinnahmen von DFB und DFL aus der Vermarktung der Fußballübertragungsrechte zur Finanzierung von Fanprojekten für alle Vereine der Bundesligen und der dritten Liga. Durch die so frei gesetzten Mittel sollen im Bereich unterhalb der dritten Liga bedarfsorientiert Projekte initiiert und paritätisch von Verbänden, Kommunen und Ländern finanziert werden. Sollten diese Forderungen nicht umgesetzt werden, behalten sich die Innenminister und –senatoren der Länder vor, alle rechtlichen und operativen Möglichkeiten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in Betracht zu ziehen. In diesem Zusammenhang wäre dann auch eine finanzielle Inanspruchnahme der Vereine für entstehende Zusatzkosten zu prüfen. Entwicklung des Salafismus in Deutschland Die Innenminister wurden sich einig, dass die salafistische Ideologie wesentliche Grundrechte und verfassungsrechtlich garantierte Rechte in der Bundesrepublik missachtet und den Nährboden für eine islamistische Radikalisierung und Rekrutierung für den militanten Djihad bildet. Die salafistische Ideologie ist mit Integration, religiöser Toleranz und den Grundfesten des demokratischen Rechtstaates nicht zu vereinbaren. Die jüngsten Vorfälle in Nordrhein-Westfalen haben die Bereitschaft der Salafisten zur offenen Gewaltausübung unter Beweis gestellt. Dieser neuen Qualität der Bedrohung werden die Sicherheitsbehörden durch intensive Vorfeldaufklärung, geeignete Maßnahmen der Gefahrenabwehr und der konsequente Ausschöpfung aller rechtlich möglichen – vereinsrechtlichen, ausländerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Maßnahmen – wie Vereinsverbote, Ausweisungen oder Grundrechtsverwirkungen geprüft. Gleichzeitig sind sich die IMK-Mitglieder einig, dass die weit überwiegende Zahl der in Deutschland lebenden Muslime den Salafismus als extremistische Strömung ablehnt und sich daher jeder Generalverdacht gegenüber den muslimischen Bürgerinnen und Bürgern verbietet. Die Innenminister und -senatoren der Länder beobachten mit Sorge die aktuellen bundesweiten Werbe- und Missionierungsaktivitäten durch salafistische Akteure. Sie sehen in der zunehmenden Professionalisierung der salafistischen Propaganda eine wachsende Gefahr einer Anwerbung zumeist junger Menschen durch den salafistischen Extremismus. Die Innenminister und -senatoren der Länder verurteilen Versuche, die Glaubensschrift der Muslime für extremistische Zwecke zu instrumentalisieren. Aus diesem Grund unterstreicht die IMK die Gefahren, die insbesondere durch den sog. Jihad-Salafismus ausgehen, und unterstützen jegliche rechtlich möglichen Sanktionen gegen die Werbe- und Missionierungsaktivitäten salafistischer Gruppen. Sie unterstützen darüber hinaus eine ganzheitliche Präventions- und Aufklärungsarbeit mit dem Ziel, die Gesellschaft für die Gefahren durch den Salafismus zu sensibilisieren und damit islamistische Radikalisierungstendenzen frühzeitig erkennen zu können. Sie halten es unter Einbindung muslimischer Verbände für erforderlich, insbesondere junge Menschen gegenüber Propaganda und Anwerbeversuchen durch Salafisten zu immunisieren und unterstützen die Entwicklung von Aussteigerprogrammen. Polizei und soziale Netzwerke Die Innenminister und -senatoren der Länder sehen in der Nutzung von Sozialen Netzwerken, wie zum Beispiel Facebook, durch die Polizei eine sinnvolle Ergänzung ihrer Informations-, Ermittlungs- und Fahndungsarbeit. Sie halten es daher vor dem Hintergrund der auch für die polizeiliche Aufgabenerfüllung weiter zunehmenden Bedeutung der sozialen Netzwerke für erforderlich, weiter intensiv mit dieser Thematik zu befassen. Die Innenminister und -senatoren der Länder halten es in diesem Sinn für erforderlich, möglichst bald bundesweite Standards insbesondere in Bezug auf die Nutzung sozialer Netzwerke festzulegen.

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