Hurra !! Ab 1. Juni keine Maklerkosten mehr für Wohnungssuchende!

Hurra !!  Ab 1. Juni keine Maklerkosten mehr für Wohnungssuchende!

Der Schlüssel zur Wohnung ohne Makler!? Bild pixabay

Ab dem 1. Juni gilt auf dem Wohnungsmarkt das Bestellerprinzip: Derjenige, der einen Makler engagiert, muss ihn auch bezahlen. Sollte man jetzt besser warten, bevor man einen Mietvertrag unterschreibt? Und haben Makler überhaupt noch eine Zukunft?
Lange wurde gerungen, ab dem 1. Juni 2015 gilt es: Das Mietrechtnovellierungsgesetz soll die Lage auf den angespannten Wohnungsmärkten etwas entspannter gestalten. Während sich die meisten Länder mit der Umsetzung der Mietpreisbremse noch Zeit lassen, gibt es beim sogenannten Bestellerprinzip keine Verzögerung. Makler dürfen künftig nur von denjenigen Geld verlangen, die ihnen einen Vermittlungsauftrag erteilt haben. In der Regel sind das die Vermieter. Was bedeutet das neue Gesetz für Mieter, Vermieter und Makler? Und welche Details könnten wichtig sein?
Wer zahlt bislang was?Makler können bis zu zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer verlangen, insgesamt zahlen Mieter also bis zu 2,38 Kaltmieten Provision. Bei 600 Euro Kaltmiete wären das knapp 1430 Euro. Theoretisch könnte der Makler das Geld auch dem Vermieter in Rechnung stellen, doch das ist derzeit allenfalls in strukturschwachen Regionen üblich oder bei Wohnungen, die aus anderen Gründen schlecht zu vermieten sind. Künftig gilt: Derjenige, der den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. In der Regel also der Vermieter. Sollte man sich mit dem neuen Mietvertrag lieber warten?Wer es mit dem Umziehen nicht eilig hat, lässt sich besser noch etwas Zeit und kommt so um die lästige Provision herum. Nun mag es schlau erscheinen, jetzt schon mit der Suche zu beginnen, den Mietvertrag aber erst im Juni zu unterschreiben. Doch das kann nach hinten losgehen. Entscheidend ist nämlich nicht das Datum des Mietvertrags, sondern einzig und allein der Maklervertrag. Und der muss nicht einmal schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Es reicht, wenn man sich auf ein Inserat hin meldet, bei dem ausdrücklich auf die Provision hingewiesen wird. Sprich: Wer noch im Mai mit einem Makler zu tun hat, der muss dessen Provision bezahlen – auch wenn die Wohnung erst im August bezogen wird.
Ist man dringend auf eine neue Wohnung angewiesen, wäre es ziemlich riskant, die Suche noch länger herauszuzögern. Der Immobilienverband Deutschland prognostiziert, dass sich das Wohnungsangebot auf dem freien Markt spürbar verknappen wird. Man mag das als Panikmache einer Lobbyorganisation abtun, doch so ganz unrealistisch ist es nicht, dass sich Vermieter - zumindest vorübergehend - etwas zurückhalten werden. Wer sich Stress ersparen möchte, wird seine Wohnung womöglich gar nicht inserieren, sondern unter der Hand vermieten.
Davon abgesehen gibt es aber auch schon heute Vermieter und Hausverwaltungen, die Wohnungen ohne Makler anbieten. Ganz gut sind die Chancen für Mieter erfahrungsgemäß bei Wohnungsinseraten auf Ebay Kleinanzeigen. Auf Portalen wie Immobilienscout24 oder Immowelt kann man auch gezielt nach provisionsfreien Wohnungen suchen.
Was dürfen Makler denn künftig überhaupt noch?Das Bestellerprinzip bedeutet für Makler kein Berufsverbot. Es sorgt lediglich dafür, dass diejenigen, die eine Leistung in Auftrag geben, diese Leistung auch bezahlen. Wie bisher können sich auch Mieter mit einem Suchauftrag an den Makler wenden. Der Makler darf ihnen dann aber keine Wohnung aus einem vorhandenen Katalog vorlegen, sondern muss explizit für seinen Kunden suchen. Fraglich ist, ob das in der Praxis auch so gehandhabt wird. Für den Mieter dürfte schwer zu beweisen sein, dass der Makler eine Wohnung schon im Bestand hatte. Wie könnten Vermieter und Makler versuchen, das Bestellerprinzip zu torpedieren?Noch ist die Regelung nicht in Kraft, schon wird von verschiedenen Seiten über mögliche Umgehungsstrategien spekuliert. Wollen Vermieter ihre Kosten wieder hereinholen, bleiben ihnen zwei Möglichkeiten. Die erste: sie können die Miete besonders hoch ansetzen. Diese Möglichkeit ist aber zum einen durch die Mietpreisbremse limitiert, zum anderen durch die Nachfrage. Dort, wo die Interessenten Schlange stehen, bleibt natürlich Spielraum nach oben – doch den nutzen viele Vermieter auch heute schon.
Die zweite Möglichkeit sind hohe Ablösesummen für Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände. Grundsätzlich sind Ablösezahlungen legal, Wucherpreise aber nicht. Wenn die Ablösesumme in einem "auffälligen Missverhältnis" zum Wert der Einrichtung steht, könnte sich der Neumieter das Geld später auf dem Klageweg zurückholen. Fragwürdig sind Preise, die 50 Prozent über dem Zeitwert liegen.
Makler könnten versuchen, das Bestellerprinzip beispielsweise mit der folgenden Masche zu umgehen: Es wird eine provisionsfreie Wohnung inseriert, die dann aber leider schon vergeben ist. Man wüsste aber von einer ganz ähnlichen Immobilie und könnte auf Wunsch einmal nachfragen. So könnte auf Umwegen doch noch ein Vermittlungsauftrag mit dem Mieter zustandekommen. Wie könnten Makler sonst noch reagieren?Seriöse Makler sollten auf derartige Tricks verzichten können. Doch für sie wird die Luft auf jeden Fall dünner. In einer Umfrage unter Immobilienprofis, die das Portal "Immowelt" durchgeführt hat, kündigten 15 Prozent der Makler an, sie wollten sich künftig ganz aus dem Vermietungsgeschäft zurückziehen. Ein Drittel gab an, sich künftig nur noch auf lukrative Mietimmobilien einzulassen. Fast ebenso viele erwägten, sich von starren Provisionregelungen zu lösen und stattdessen mit Angebotspaketen und neuen Preismodellen um Vermieter zu werben. Möglich wäre es zum Beispiel auch, einzelne Leistungen abzurechnen. So könnten Vermieter etwa die Wohnungsbesichtigung und die Bonitätsprüfung organisieren lassen, sich aber selbst um das Exposé kümmern.  
Warum sollten Vermieter denn überhaupt einen Makler einschalten?Aus Mietersicht sind Makler oft einfach nur lästig. Sie lotsen Interessenten durch die Wohnung, verteilen Fragebögen – und kassieren dafür drei- bis vierstellige Summen. Nutzen bringen die Vermittler in erster Linie den Vermietern: Sie wissen, wie viel Miete angebracht ist, können rechtssichere Inserate formulieren, beantworten Mails und Anrufe von Interessenten, vereinbaren Besichtigungstermine und nehmen die potenziellen Mieter und ihre Bonität unter die Lupe. Am Ende kümmern sie sich auch noch um den Mietvertrag und die Wohnungsübergabe. Vermieter, die weit entfernt wohnen oder einfach nur wenig Zeit oder Lust haben, sich zu kümmern, werden also womöglich auch weiterhin auf Maklerdienste zurückgreifen wollen.
Quelle n-tv.de Könnte für viele, die zum Beispiel einen neuen Job, in einer anderen Stadt, antreten müssen, eine erhebliche Einsparung sein. Könnten dadurch aber auch wieder die Mieten steigen. Mal sehen, wie sich das Ganze entwickelt.
Arbeiten in Braunschweig

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