höherer tariflicher Mindestlohn für Beschäftigte der Abfallwirtschaft ab 1.10.2014

In der Abfallwirtschaft gibt es eine neue Erhöhung des Mindestlohnes. Eine entsprechende Mindestlohnverordnung ist durch das Bundesarbeitsministerium verabschiedet worden.

Damit gilt nun ein (neuer) allgemeinverbindlicher Mindestlohn bundesweit für alle Mitarbeiter der Abfallwirtschaft und zwar wie folgt:

  • Wie hoch? : € 8,86 Euro brutto pro Stunde
  • Ab wann? :  ab dem 1.10.2014 (bis 30.6.2015).
  • Für wen?: bundesweit für alle Arbeitnehmer der
    • Abfallwirtschaft
    • Straßenreinigung
    • Winterdienste


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