Herzlichen Glückwunsch!!!

Heute vor 300 Jahren, also am 28. September 1717 führte der preußische König Friedrich Wilhelm I., eigentlich ja als Soldatenkönig bekannt, die SCHULPFLICHT ein.

Drehen wir die Uhren mal 300 Jahre zurück.

Kinder deren Eltern den höheren Schichten angehören erhalten Privatunterricht. Seit der Reformation wurde in einigen Regionen bereits Dorf- bzw. Sonntagsschulen eingerichtet. Allerdings „unterrichtete“ der Dorfpfarrer hier zumeist religiöse Themen.

Friedrich selber war .. naja… er konnte nicht so wirklich gut lesen und schreiben… also nicht gerade angetan von der vorhandenen Situation, er erhoffte sich durch die Schulpflicht gute christliche Untertanen.

Also Fritze gerät ins Nachdenken und beschließt, das sowohl Jungen wie Mädels zwischen dem 5. und 12. Lebensjahr fortan die Schulbank drücken müssen/dürfen:

„…dass hinkünftig an denen Orten, wo Schulen sein, die Eltern bei nachdrücklicher Straffe gehalten sein sollen, ihre Kinder im Winter täglich und im Sommer, wann die Eltern die Kinder bei ihrer Wirtschaft benötigt sein, zum wenigsten ein- oder zweimal die Woche in die Schule zu schicken.“

Tja, von der Idee her nicht schlecht, aber es fehlen die Lehrer, diese Rolle nehmen zumeist die Küster ein. Da die Kinder ja den Handwerkern und Bauern als Arbeitskräfte fehlen würden, werden diese einfach nicht zur Schule, sondern aufs Feld geschickt.

Als Friedrich Wilhelm I. dann am 31. Mai 1740 in Potsdam stirbt, nimmt sein Sohn und Thronfolger die Sache in die Hand.

Heute würde man wohl sagen, dass Friedrich II. die Schulpflicht zur Chefsache erklärt. Der „Alte Fritz“ führt 1763 nun acht statt sechs Jahren  Schulbildung ein. Der Unterricht „soll“ regelmäßig je drei Stunden vor- und nachmittags, nach einem festen Lehrplan und mit ordentlich ausgebildeten Lehrern stattfinden.

Nette Idee Fritze, aber knapp 40 Jahre nach diesem Erlass , also Anfang des 19. Jahrhunderts gehen nur knapp 60 % der Kinder regelmäßig zum Unterricht, sie werden halt als Arbeitskräfte benötigt.

Da es von den Eltern aber keine Einsicht gibt, wird 1839 ein gesetzliches Verbot von Kinderarbeit erlassen, danach steigen die Zahlen der Schüler langsam am.

PS: Unter Kinderarbeitsverbot verstand man damals, dass Kindern unter neun Jahren nicht in Fabriken arbeiten durften.
Die 9 -16 Jährigen durften maximal 10 (!!!) Stunden am Tage arbeiten, aber nicht an Sonntagen und auch nichts Nachts.
Von wegen „Früher war alles besser“…

Andrea Bentschneider


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