Herz vs. Verstand – die Auflösung

Ich sehe schon, ich habe Euch intellektuell komplett unterfordert!

Der Fall ist natürlich genau so gelegen, wie Ihr es größtenteils ja auch gesehen habt – niemand kann hierzulande zu einer Behandlung gezwungen werden, die er nicht will, auch dann nicht, wenn er daran verstirbt. In dem vorliegenden Fall habe ich es auch exakt so gemacht: Herrn Schiller darüber aufgeklärt, dass ich kein Prophet bin, aber er wahrscheinlich irgendein kardinales Ereignis hat. Ich habe ihm die Möglichkeiten der weiteren Diagnostik und Therapie dargelegt und er hat sich dagegen entscheiden. Er blieb zu Hause, wo sich sein Zustand im Laufe der nächsten zwei Wochen fortlaufend verschlechterte. Nach zwei Wochen starb er – an der Herzinsuffizienz, die durch das kardinale Ereignis ausgelöst wurde. Er wurde entsprechend symptomatisch therapiert, so dass er nicht leiden musste und sowohl für ihn als auch für die Angehörigen war das völlig ok und am Ende waren alle mit dem Verlauf zufrieden.

Zu der Frage nach den Stents: Ich hätte es Herrn Schiller auch nicht empfohlen. Das mag im Einzelfall gut gehen, aber hier sah ich doch ein recht großes Risiko, dass Herr Schiller die Klinik nicht mehr verlassen hätte. Sein Allgemeinzustand war einfach schon zu schlecht, nicht zuletzt auch durch die fortgeschrittene Tumorerkrankung. Außerdem hatte er ganz klar schon einen Schaden am Herzmuskel davongetragen, so dass der Erfolg der Intervention mit Sicherheit nicht mehr so hoch einzuschätzen wäre, wie beim einem ganz akuten Ereignis. Zusammengenommen denke ich, er hätte von den Stents nicht profitiert, zumindest nicht so, dass es seine Lebensqualität drastisch verbessert hätte, während das Risiko einer Komplikation sicherlich als eher hoch anzusehen gewesen wäre. Auch hätte ich wahrscheinlich laut nach Luft geschnappt, wenn Herr Schiller dann mit DES und doppelter Plättchenaggregationshemmung nach Hause gegangen wäre – macht sich bei der Grunderkrankung mit den zu erwartenden weiteren Komplikationen und Interventionsmöglichkeiten (beispielsweise Leberinsuffizienz – Aszites – Punktion) überhaupt nicht gut (Blutgerinnung: ganz schlecht, am Küchentisch in den Bauch stechen – lieber nicht).

Zur Frage nach der Juristerei: Der Kunde ist König. Schön dokumentieren, unterschreiben lassen, dass man auf alle Risiken hingewiesen hat (wie ja prinzipiell auch im Notarztdienst) und gut is. In der Palliativmedizin gilt das in besonderem Maße. Gerade solche Patienten, die sich dafür entschieden haben, zu Hause zu versterben, haben sich darüber schon eine Menge Gedanken gemacht und wollen ja gerade NICHT in die Klinik. Ich hatte schon Patienten, die den Sanis wieder von der Trage gehüpft sind. Außerdem: wo kein Kläger, da kein Richter. Wer beschwert sich in so einem Setting schon hinterher, dass man den Patienten nicht mit Gewalt in die Klinik geschafft hat? Das macht keiner. Ich lasse mir zuallererst die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht zeigen und wenn es keine gibt, dann sorge ich dafür, dass das ganz schnell geschieht. Dann ist die Sache eh meist klar. Aber trotzdem: Wer schreibt, der bleibt.

Das nächste Mal suche ich einen kniffligeren Fall aus, der etwas mehr Konfliktpotential birgt. Dieser hier war wohl eher was zum Aufwärmen…


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