Hartz IV: Sicherung der Ansprüche aufgrund zu erwartender neuer BSG-Rechtsprechung

Tacheles weist auf der Homepage auf die zu erwartende neue Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (BSG) hin, die zu den “Kosten der Unterkunft” (KDU) zu erwarten ist.

An und für sich geht es seit Jahren um die Frage, ob für eine “Einzelperson” (auch Ausgangspunkt für die zu berechnende, anzuerkennende Wohnraumgröße für mehrere Personen) die Wohnraumgröße von 45 m² oder 50 m² anzuerkennen ist, wie in den zurückliegenden Urteilen beispielsweise das Landessozialgericht NRW (LSG NRW) bereits urteilte.

Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) bzw. die Optionskommunen (z.B. die Stadt Mülheim a.d.R.) verwies in der Vergangenheit ablehnend auf ein geltendes “Ministerialschreiben” des zuständigen Ministeriums in NRW und wollte die LSG-Rechtsprechung nicht anwenden.

Bei “Tacheles” wird Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V., wie folgt bezogen auf die anzuratende Vorgehensweise Betroffener zitiert:

Das Stellen eines Überprüfungsantrags ist daher folgenden Leistungsbeziehern aus NRW zu empfehlen:

• Personen, die in einer Wohnung leben, die das Jobcenter als unangemessen ansieht und deren Mietkosten nach 2010 auf die „angemessenen Kosten“ reduziert wurden,
• Leistungsbeziehenden, denen wegen einer Überschreitung der Angemessenheitsgrenze von ca. 30 EUR Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten, Kautionen und Genossenschaftsanteile durch das Jobcenter versagt wurden.

Wenn noch vor dem Tag der Verkündung der BSG-Entscheidung, ein Überprüfungsantrag eingelegt wird, müssen Jobcenter vorenthaltene Leistungen für Unterkunftskosten rückwirkend bis max. zum Januar 2011 erstatten. Wurden deswegen Umzugskosten, Wohnungsbeschaffungskosten oder die Zahlung von Kaution oder Genossenschaftsanteilen abgelehnt, müssen auch diese Beträge rückwirkend erbracht werden.

Der Überprüfungsantrag (Link = PDF-File) sollte so schnell wie möglich gestellt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass der “Eingang” des Überprüfungsantrages möglichst durch “Eingangsstempel” (auf Kopie) nachgewiesen werden kann.

Wer über keine “Druckmöglichkeit” verfügt, der sollte sich einer “Erwerbsloseninitiative” seiner Umgebung anschließen, wie beispielsweise die “Erwerbsloseninitiative Brücke-Mülheim – Soziales ohne Zwang e.V. -, in Mülheim an der Ruhr oder z.B. Tacheles e.V. in Wuppertal.

Im Internet sind weitere regionale Erwerbsloseninitiativen auffindbar, die helfend zur Seite stehen.



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