Hartz-IV News: Ratgeber Mietminderung – und mehr

…Besonders möchten wir auf das Thema Asylbewerber und den angeblichen Hartz IV Bescheid hinweisen. Wie nicht anders zu erwarten war, stellte sich der Bericht von PI-News und Pro-NRW als reine Hetze heraus. Trotzdem halten viele Menschen diesen Bericht für echt und bleiben bei ihren Vorurteilen. Wir finden das sehr schlimm, da hier die selbsten Vorurteilsbeladenen Mechanismen greifen, wie sie gegenüber Hartz IV Betroffenen immer wieder angeführt werden. Aber lest selbst: (gegen-hartz.de)

Hartz-IV News: Ratgeber Mietminderung – und mehr

1. Pro NRW hetzt auf Facebook mit Lügen gegen Asylbewerber

Regelmäßig hetzt Pro NRW mit den absurdesten Behauptungen gegen Asylbewerber und Ausländer im Allgemeinen. Am vergangenen Freitag hat sich die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehende Partei mal wieder Facebook ausgesucht, um ihre Lügen zu verbreiten. „Asylanten erhalten neben Hartz IV zusätzlich 2.262,50 Euro monatliche Eingliederungshilfe und kommen so auf über 4.000,00 Euro monatlich für eine vierköpfige Familie. Deutsche werden zu Menschen zweiter Klasse im eigenen Land“, lautet der besagte Post. Lest weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mit-hartz-iv-gegen-asylbewerber-hetzen-900159082.php

Fotomontage http://www.gegen-hartz.de/images/pro-nrw_460.jpg

mehr zum Thema

“SKANDAL!!! Asylanten bekommen 4.000 € im Monat!!”

Rayk Anders


2. Urteil: Jobcenter muss Kosten für Nachhilfeunterricht zurückzahlen

Die Übernahme von Nachhilfekosten durch das Jobcenter ist im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht auf die Dauer von zwei Monaten beschränkt. Das entschied das Sozialgericht (SG) Dortmund. Nach bisheriger Rechtsprechung wurden Nachhilfekosten nur im zeitlich begrenzen Rahmen übernommen. Dabei spielte es keine Rolle, ob der Schüler weiterhin eine Lernförderung benötigt oder nicht. Diese unsinnige Regelung hob das SG nun mit seinem Urteil vom 20. Dezember 2013 auf (Aktenzeichen: S 19 AS 1036/12)… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-recht-auf-nachhilfe-bestaetigt-900159084.php


3. Obdachloser spendet 150 Euro für Kita in Werden

Die Ärmsten geben ihr letztes Hemd: Ein Obdachloser spendete jüngst 150 Euro für eine Kita in Werden, die dem Verein für Kinder- und Jugendarbeit in sozialen Brennpunkten (VKJ) angehört. Der 58-Jährige, der entweder im Eingangsbereich eines Buchhandels oder auf einer Bank schläft, hat selbst nicht mehr als eine Isomatte, ein Radio, ein Buch, einen Regenschirm, einen Schlafsack und warme Kleidung. Mehr brauche er auch nicht, sagte der Mann im Gespräch mit der „WAZ“. Im Laufe der Zeit entstand eine Freundschaft zwischen dem Obdachlosen Hanno und den Kindern des Kinderhauses Budenzauber, so dass er sich dazu entschied, der Einrichtung eine großzügige Spende zu machen… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/obdachloser-spendet-150-euro-fuer-kita-in-werden-900159083.php


4. Mehrbedarf für Alleinerziehende kann trotz neuem Lebenspartner weiter gezahlt werden

Der Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende entfällt nicht zwangsläufig durch Zusammenziehen mit einem neuen Partner. Das entschied das Sozialgericht (SG) Konstanz mit Urteil vom 21. Januar 2014. Demnach verwirkt der Anspruch nur, wenn der neue Partner erheblich an der Pflege und Erziehung des Kindes beteiligt wird und somit den alleinerziehenden Elternteil wesentlich unterstützt. (Aktenzeichen: S 4 AS 1904/12).. Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mehrbedarf-alleinerziehende-trotz-neuem-partner-900159085.php


5. Daimler verklagt SWR wegen Bericht „Hungerlohn am Fließband”

Im Mai vergangenen Jahres wurde die TV-Reportage „Hungerlohn am Fließband” zum ersten Mal ausgestrahlt. Ein getarnter Reporter des Südwestrundfunk (SWR) hatte damals bei Daimler als Leiharbeiter anheuert, um Informationen über das Lohn-Dumping des Konzerns zu sammeln. Die Leiharbeiter führen dem Bericht zufolge teilweise die gleichen Tätigkeiten aus wie die Stammbelegschaft, erhalten aber nur einen Bruchteil des Gehalts, so dass vielen nichts anderes übrig bleibt, als mit Hartz IV aufzustocken.. Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/daimler-klage-wegen-hungerlohn-am-flieband-900159086.php

mehr zum Thema

SWR- Report Mainz- Lohndumping dank Zeitarbeit  

NachDenkZeit


6. Urteil: Jugendweihe-Feier von Hartz IV bestritten werden

Hartz IV-Bezieher können für die Jugendweihe-Feier keine zusätzlichen Leistungen vom Jobcenter erhalten. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (LSG) in seinem Urteil vom 14.11.2013 (Aktenzeichen: L 5 AS 175/12). Demnach seien die Beträge für diese Kosten bereits im Regelsatz enthalten… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-kein-geld-fuer-jugendweihe-190009.html


7. Ratgeber Mietminderung

Bei Mietmängeln oder Fehlern in der Mietsache darf der Mieter gemäß § 536 BGB die Miete kürzen, ohne dies zuvor einzuklagen. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen für eine Mietminderung gegeben sein wie etwa eine angemessene Höhe der Minderung… Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/mietminderung-miete-mindern.html


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Informationen zum Thema

sozialabbau stoppen !

Ausbau der Gefahrenzone Hartz IV

von altonabloggt

Hartz IV zeichnet sich bisher durch krasse Rechtsunsicherheiten, immer wiederkehrenden willkürlichen Entscheidungen und undurchsichtigem Behördendschungel aus. Bereits im Jahr 2013 hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ zusammen gefunden, um an Vereinfachungsvorschlägen mitzuwirken. Bisher hat die Bundesagentur für Arbeit Vorschläge regelmäßig an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kommuniziert und in sogenannten Fachdialogen erörtert. Die Teilnahme der BA an der Arbeitsgruppe stellt eine Premiere dar. Teilnehmer sind neben den Vertretern der BA alle 16 Bundesländer bzw. Stadtstaaten, Vertreter des Deutschen Landkreistags, des Deutschen Städtetags, des Deutschen Städte- und Gemeindebund e.V. sowie Vertreter des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Neben Vorträgen werden mehrere Workshops mit Experten von Seiten der kommunalen Spitzenverbände und von Seiten der BA – jeweils aus einem Jobcenter – hinzugezogen. Die BA versucht sich intern nach dem Bottom-up-Prinzip den Vereinfachungsvorschlägen durch die Mitarbeiter aus den Jobcentern dem Thema zu nähern. Demnach haben Mitarbeiter die Möglichkeit Vorschläge einzubringen. Darin soll die inhaltliche Beschreibung zur aktuellen Situation, die konkrete Beschreibung des Verbesserungsvorschlages und der Vorteil der Anpassung beschrieben sein.

So lauten die Vorschläge der Mitarbeiter u.a. so:

Die Selbstständigen

Bei den Selbstständigen geht man davon aus, dass sie quasi integriert sind und damit nicht voll dem Vermittlungsprozess zur Verfügung stehen. Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsfolgen können abgelehnt werden. Eine Verringerung oder Beseitigung der Hilfebedürftigkeit ist regelmäßig nicht zu erwarten. So soll der § 7 um den Absatz sechs ergänzt werden. Selbstständige erhalten für höchstens zwei Jahre weiterhin geltliche Unterstützung innerhalb eines Zeitrahmens von fünf Jahren. Eine weitere Verschärfung ist der Vorschlag, dass SGB II-Leistungen höchstens für ein Jahr gezahlt werden. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes durch die unterschiedlichen monatlichen Einnahmen, scheint man sich hier – zumindest in der Zeitspanne – Vereinfachungen zu erhoffen. Nicht nur die ständigen Neuberechnungen stoßen auf, sondern ebenso das Wissen, dass Selbstständige für Vermittlungen schwer zugänglich sind.

Die Bedarfsgemeinschaften

Wann ist wann eine Bedarfsgemeinschaft? Partner, die gemeinsam eine Wohnung beziehen, wird das erste Jahr des Zusammenlebens als „BG auf Probe“ geführt. Wird die Partnerin schwanger, so zählt der Kindesvater erst ab der Geburt des Kindes als Partner in der Bedarfsgemeinschaft. Geht es nach den Mitarbeitern, so sollte die „BG auf Probe“ gestrichen oder auf ein halbes Jahr begrenzt werden. Mit Bekanntgabe der Schwangerschaft gilt das Datum des Mutterpasses, um den Partner in die BG aufzunehmen.

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Das BuT stellt die Jobcenter, aber noch viel mehr die Leistungsberechtigten, vor große bürokratische Hürden. Vorgeschlagen wurde die einmalige Auszahlung, z.B. 120 Euro analog des Schulgeldes. Um einen Missbrauch vorzubeugen, können die BuT-Leistungen auch als Sach- oder Dienstleistungen erbracht werden.

Sanktionen bei Meldeversäumnissen

Kommt ein Leistungsberechtigter seinem Termin nicht nach, so werden ihm nach einer Anhörung und beim Fehlen eines wichtigen Grundes zehn Prozent gekürzt. Die Mitarbeiter stellen fest, dass diese Kürzungen zu keinem Erfolg führen und die Sanktionsspirale nach oben drehen. Stellt man dann noch die Personalkosten dem Aufwand der Durchführung bis zur Kürzung, fehlt der Bezug absolut. Vorgeschlagen wird, dass nach dem versäumten Termin innerhalb von vier Wochen ein Folgetermin versendet wird. Wird auch dieser nicht wahrgenommen, so soll nach drei Wochen der dritte Termin folgen. Bei Nichtreaktion soll das Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bis zur persönlichen Meldung ausgesetzt werden. Wird hier nach dem dritten Meldeversäumnis die Leistung eingestellt, wird in einem anderen Vorschlag die Leistungseinstellung nach dem vierten Meldeversäumnis und der persönlichen Vorsprache beim pAp-Arbeitsvermittler oder Fallmanager vorgeschlagen.

Sanktionen bei U25

Die bisher verschärfte Regelungen, dass bereits bei der ersten Pflichtverletzung die Geldleistungen gestrichen werden und bei der zweiten auch die Mietkosten, möchte man die Regelungen der Ü25 anwenden. Zwar kann die Sanktionsdauer auf sechs Wochen verkürzt werden; dieses betrifft jedoch nicht die Mietkosten. Nach den Jobcentern soll der Wegfall der Mietkosten ebenso auf sechs Wochen verkürzt werden dürfen.

Nicht-Sesshafte

Ausgehend dass i.d.R. Nicht-Sesshafte keine Beschäftigung aufnehmen können (äußeres Erscheinungsbild, Motivation, Verbleib am sog. Aufenthaltsort nur von kurzer Dauer – Wortlaut aus den Vorschlägen), möchte man diese komplett aus dem SGB II herausnehmen.

Eingliederungsvereinbarung (EinV)

Die EinV wird derzeit zumeist für sechs Monate abgeschlossen. Nur in begründeten Fällen kann von diesen sechs Monaten abgewichen werden. Hier wird eine Verlängerung auf 12 Monate gewünscht.

Mehrbedarf für Alleinerziehende

Je nach Anzahl und Alter der Kinder wird derzeit ein Mehrbedarf von rund 45 Euro bis 224 Euro bezahlt. Geht es nach den Jobcentern, soll dieser nur noch gewährt werden, wenn der Leistungsberechtigte eine Erwerbstätigkeit ausübt oder sich in einer Maßnahme zur Eingliederung in Beschäftigung befindet.

Auskunftspflicht bei Haushaltsgemeinschaft

Derzeit ist es schwierig gegenüber Verwandten oder Verschwägerten, die mit dem Hilfebedürftigen in einer HG leben, Auskunft zu erhalten. Man schlägt vor nach § 60 Abs. 4 SGB II, dass die Verwandten erfasst werden, damit die Jobcenter entsprechende Daten wie Namen, Einkommen, Vermögen erfassen können.

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Das 63-seitige Vorschlagsgebaren der Jobcenter und deren Mitarbeiter zeigt sehr eindrücklich, dass aus der Sicht der Mitarbeiter agiert wurde. Primär gilt die Frage: “wie arbeiten die Mitarbeiter einfacher?” Nicht immer, wie das Beispiel der Streichung Mehrbedarf Alleinerziehende aufzeigt, wird im Sinne der Leistungsberechtigten nachgedacht. Dass die Jobcenter vor lauter Bürokratie weder ein noch aus wissen, ist insbesondere für die Leistungsberechtigten täglich spürbar. Dass die Gerichte oder die Anwälte ebenso darunter leiden, zeigen die vielen Klagen; aber noch viel mehr die Rechtsbrüche, welche oft zu Gunsten der Leistungsberechtigten entschieden werden. Eine Änderung muss her. Allerdings nicht nur aus der Sicht der Mitarbeiter, sondern vielmehr aus der Sicht der Leistungsberechtigten. Die Vorschläge zeigen leider eine Einbahnstraße – aber nicht im Sinne einer unbedingten Vereinfachung, sondern vielfach im Ausbau einer vergrößerten Gefahrenzone für die Erwerbslosen.

Vorschlag: Um all diesem aus dem Weg zu gehen, auch wenn ich mich wiederhole, sollte Hartz IV abgeschafft werden, z.B. ein bedingungsloses Grundeinkommen her und die geplanten Gesetzesänderungen müssen nicht per Omnibusgesetz durch das Parlament geschoben werden. Das Ziel, die tatsächlichen Arbeitslosenzahlen zu senken, wurde nachweislich nicht erreicht. Stattdessen wurde das Ziel des größten europäischen Niedriglohnsektors und ein Angstsystem für die Betroffenen, Mitarbeiter aber auch den Noch-Nicht-Betroffenen kreiert. Von der zukünftigen steigenden Altersarmut ganz zu schweigen. So können wir weiter „Schiffe versenken“ spielen oder wie es die drei Affen machen: nichts hören, sehen und sagen. Es liegt an jedem Einzelnen.

von Inge Hannemann

quelle http://altonabloggt.wordpress.com/2014/02/22/ausbau-der-gefahrenzone-hartz-iv/mehr

Foto http://upload.wikimedia.org/

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mehr zum Thema -

rechtsfreier raum

Bundesregierung berät über Hartz-IV-Verschärfungen. Sozialrechtler fordert Opposition und Verbände zur Gegenwehr auf

http://www.jungewelt.de/2014/02-22/026.php

und Kommentar Hartz IV und die Abgeordnetenbezüge

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Epilog  -

Zur Erinnerung an einen Unbekannten:

Hartz-IV News: Ratgeber Mietminderung – und mehr

Aus Angst vor Erwerbsarbeitslosigkeit und drohendem sozialen Abstieg nahm sich ein ca. 50 jähriger Postaußendienstmitarbeiter das Leben. Der Mann hatte erfahren, dass er einen irreversiblen Knieschadens hat und rechnete bei einer Versetzung in den Innendienst mit seiner Entlassung. Er befürchtete, in diesem Fall seine Reihenhaushälfte nicht mehr halten zu können.

Wir werden die Erinnerung an den Unbekannten wach halten. Mit Anteilnahme und Trauer – das “Zur Erinnerung an die Opfer der Agenda 2010″ Team.

http://www.nachrichtenspiegel.de/2012/06/06/hartz-iv-totet-ein-aktueller-fall/

Mit Dank an Barbara Meinberg für Initiative und Recherchen.

Wir möchten Euch ganz herzlich zu unserer Benachrichtungs- & Diskussionsseite einladen,

https://www.facebook.com/ubrigens.netz

quelle Zur Erinnerung an die Opfer der Agenda 2010


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