Es wäre für so manchen von Politik und Verwaltung gedemütigten Mitmenschen zu schön, um wahr zu sein. Aber leider war unser gestriger Bericht über ein Urteil des Verfassungsgerichtes, nach dem in Zukunft das Vorlegen von Kontoauszügen für Transferleistungsempfänger entfallen soll, nur ein Aprilscherz.
Obwohl die Betroffenen darüber vermutlich nicht wirklich lachen können…