Haben Sie am nächsten Donnerstag Zeit oder Terminvertretung für`n Appel und Ei?

Kollege mit südländischem Akzent (nicht Spanien, sondern eher Bayern) meldet sich und meint, dass er mich im Internet gefunden hat und eine Terminvertretung in Berlin sucht. Er hätte da eine „kleine Sache“ vor dem Landgericht in Berlin.

Gut, kein Problem der Termin wäre für mich möglich, aber der Kollege schweigt seltsam auf meine Antwort“ gegen Gebührenteilung nehme ich natürlich gern den Termin wahr“. Dann rückt er langsam mit der Sprache raus; „Na ja, es wird ja wohl ohnehin in der Sache ein Versäumnisurteil ergehen!“.

Nach schön, um so besser. Aber der Kollege lässt nicht locker und rückt nun endlich mit der Sprache raus: „Na, ja wie viel würden Sie denn nehmen?“. „Gebührenteilung – hatte ich ja gesagt.“. Ja, aber es ergeht doch so und so nur eine VU –  200 oder 300 Euro würde ich zahlen. Sie brauchen ja nur kurz ins Gericht rein und das war`s.“

Der Kollege war auf der Suche nach einem kostengünstigen Kollegen, der mal schnell ins Gericht spurtet und das VU abholt. Ob es tatsächlich ein VU geworden wäre, ist natürlich fraglich. Nicht fraglich ist aber, dass man als Anwalt seine Dienstleistung nicht „verschleudern“ sollte. Dies gilt sowohl gegenüber Mandanten und erst recht gegen solchen „Kollegen“.

PS: Es gibt mittlerweile wohl mehrere Internetseiten, die die Terminvertretungen faktisch „versteigern“, es fehlt nur noch, dass die ersten Kollegen sich auf „Was bietest Du für einen Anwalt DE“ anbieten.

Anwalt Martin – Rechtsanwalt Berlin



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