Grüne wollen Sorgerecht für nichteheliche Väter nur auf Antrag

familie-vater-mutter-kind-kinder-froehlich1Der nachfolgende Antrag “Nichtehelichen Vätern das gemeinsame Sorgerecht geben” entspricht im wesentlichen den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG).

Zitat aus der Pressemitteilung des BVerfG:

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein seiner Mutter übertragen hat. Ebenfalls steht mit der Verfassung in Einklang, dass dem Vater eines nichtehelichen Kindes nicht zugleich mit der wirksamen Anerkennung seiner Vaterschaft gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht eingeräumt ist. Eine solche Regelung wäre allerdings mit der Verfassung vereinbar, sofern sie mit der Möglichkeit verbunden wird, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die gesetzlich begründete gemeinsame Sorge der Eltern dem Kindeswohl im Einzelfall tatsächlich entspricht [mehr]

Das die Grünen diesen Antrag dazu benutzen, um mal wieder auf gewalttätige Väter aufmerksam zu machen, gewalttätige Mütter aber verschweigen, spricht eine eigene Sprache - dazu weiter unten mehr.

hib-Meldung • 2010_10/2010_329/02.html

Nichtehelichen Vätern das gemeinsame Sorgerecht geben
Recht/Antrag - 13.10.2010

Berlin: (hib/BOB) Väter, die nicht mit der Mutter des gemeinsames Kindes verheiratet sind, sollten nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen beim Jugendamt einen Antrag auf ein gemeinsames elterliches Sorgerecht stellen können. Das ist Ziel eines Antrag der Fraktion (17/3219). Voraussetzung sei, dass sie die Vaterschaft anerkannt hätten oder deren Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden sei. Das Jugendamt habe dann die Aufgabe, die Mutter des gemeinsamen Kindes über den Antrag des Vaters zu informieren. Der Mutter sei eine Frist von acht Wochen zu setzen, in der sie dem Antrag widersprechen kann. Widerspreche sie nicht und lägen dem Jugendamt keine Erkenntnisse über eine Kindeswohlgefährdung durch den Vater vor, gelte das gemeinsame Sorgerecht. Widerspreche die Mutter, so solle das Familiengericht dem Antrag des Vaters stattgeben, sofern die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspreche [mehr]

Im Grunde genommen habe ich von den Grünen nichts anderes erwartet. Nachfolgend noch der Absatz zu Gewaltbeziehungen im Antrag:

In der Trennungszeit steigt in konflikthaften Beziehungen das Gewaltrisiko für Frauen und Kinder stark an. Der Schutz vor Gewalt muss auch in den Entscheidungen über Sorgerecht (und Umgangsrecht) berücksichtigt werden. Die Unversehrtheit von Frauen und Kindern hat Priorität. Insbesondere für Frauen, die mit ihren Kindern zum Schutz in ein Frauenhaus geflohen sind, ist die Praktizierung eines gemeinsamen Sorge- und Umgangsrecht nicht möglich.

So, so, die Unversehrtheit von Vätern ist kein hohes Gut, sondern lediglich das der Mütter und - immerhin auch das der Kinder. Das auch Mütter nicht nur gegenüber ihren Kindern gewalttätig werden, sondern auch gegen ihre Partner, davon haben die Grünen anscheinend noch nichts vernommen. Immerhin wurde durch mehrere wissenschaftliche Studien bewiesen, das der Anteil der schlagenden Mütter 55% beträgt. Ein entsprechender Artikel wurde in diesem Blog eingestellt [hier]

Wer sich noch den Antrag der Grünen zum Sorgerecht für nichteheliche Väter von 2008 antun möchte, in denen unmögliche Forderungen für Väter vorgeschlagen wurden, siehe [hier]

Die SPD und die Linke werden vermutlich einen ähnlich formulierten Antrag stellen. Nun dürfen wir gespannt sein, ob sich Frau Leutheusser-Schnarrenberger vom Bundesjustizministerium mit ihrer Vorstellung des gemeinsamen Sorgerechts ab Geburt durchsetzen kann - allein, mir fehlt der Glaube.


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