Grundgesetzänderung: Der neue Artikel 1

Grundgesetzänderung: Der neue Artikel 1

Kurz und knackig könnte man laut Grundgesetz Para­graf 1 auch sagen: Menschenrechte gelten nicht für Jun­gen. Der Blog von Phimose-Info Deutschland hat Para­graf 1 des Grundgesetzes ergänzt und daraus einen kurzen Beitrag gemacht. Der neue Paragraf 1 beinhaltet demnach nicht nur drei Absätze, sondern vier. Der neu hinzu genommene Absatz hat folgenden Geset­zestext:

(4) Die Definition von Menschen gemäß der vorstehenden Absätze (1) und (2) sowie die Zuerkenntnis von Grundrechten nach Absatz (3) umfasst nicht minderjährige Jun­gen, deren Eltern oder einzelne Elternteile jüdischen oder muslimischen Glaubens, afrikanischer, nordamerikanischer, australischer, neuseeländischer, britischer, süd­ko­reanischer, philippinischer, polynesischer oder melanesischer Herkunft sind oder aus beliebigen anderen, nicht aus Religion oder Herkunft herzuleitenden, Gründen eine Genitalbeschneidung ohne medizinische Notwendigkeit durchführen lassen möchten.[..] Phimose Info

Tags: Beschneidung, Genitalverstümmelung, Jungen, Jungenbenachteiligung, Machtmissbrauch, Menschenrechte, Menschenrechtsverletzungen


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