Grundeinkommen und soziale Dreigliederung: Ein Widerspruch?

Da ich beiden Ideen zugeneigt bin, der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens ebenso wie der Idee der sozialen Dreigliederung, treibt mich die Frage nach der Vereinbarkeit der beiden Ideen besonders um. Je nach Antwort muss ich in meinem Denken einen grösseren oder kleineren Spagat vollführen – oder eine der Ideen über Bord werfen. – Ein Klärungsversuch.

Seit Jahren besteht ein Streit innerhalb interessierter anthroposophischer Kreise über die Frage, ob sich das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) mit der Idee der sozialen Dreigliederung vereinbaren lässt, also letztlich, ob das BGE seitens der Anthroposophie Unterstützung verdient oder nicht. Die Auseinandersetzung wird mit einer gewissen Vehemenz geführt und trägt zuweilen auch polemische Züge, wobei es vor allem die «Dreigliederer» sind, die sich dagegen wehren, dass das BGE als gleichsam organisch aus der sozialen Dreigliederung hervorgehende Idee betrachtet wird.

Was ist soziale Dreigliederung?
Für die LeserInnen, denen die Idee der sozialen Dreigliederung unbekannt ist, hier ein kleiner Exkurs: Rudolf Steiner, der Begründer der Anthroposophie, hat die Idee im Jahr 1919 unter dem Eindruck der russischen Oktober-Revolution in die Welt gesetzt. Sie umfasst im Wesentlichen das Ziel, die drei Hauptbereiche des sozialen Lebens – das Rechtsleben, das Wirtschaftsleben und das Geistesleben, bestehend aus Kunst, Bildung und Forschung, so zu organisieren, dass diese sich eigenständig entwickeln können.[1] Ein weiterer zentraler Punkt ist die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen. Lohnarbeit unterscheide sich nur in Nuancen von Sklavenarbeit und widerspreche der inneren Logik des menschlichen Tätigseins. Denn Arbeit sei keine Ware, die sich kaufen und verkaufen lasse. Vielmehr bestehe der Sinn einer «Entlöhnung» darin, den Tätigen so mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen, dass er sich überhaupt seiner Tätigkeit widmen kann und nicht zum Beispiel stattdessen Kartoffeln anpflanzen muss. Im sogenannten sozialen Hauptgesetz[2] – das Rudolf Steiner allerdings schon in jüngeren Jahren geprägt hat, also einige Zeit vor seiner Dreigliederungsidee – kommt das anzustrebende Verhältnis von Arbeit und Einkommen, dort Erträgnisse genannt, zum Ausdruck.

Entkoppelung von Arbeit und Einkommen
Und genau hier, bei der Entkoppelung von Arbeit und Einkommen, ist ein wichtiger Berührungspunkt zwischen der sozialen Dreigliederung und dem BGE. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass sich gerade an diesem Punkt die Geister scheiden. Die Fundamentalkritik seitens der Dreigliederungsbewegung lautet denn auch, die Idee des BGE sei aus dem herkömmlichen gesellschaftlichen Denken geboren und strebe lediglich nach einer gewissen Umschichtung der Gelder innerhalb des bestehenden Systems. Die Praxis der Lohnarbeit werde nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern nur für die unteren Einkommensschichten abgemildert, da ja – über das reine Grundeinkommen hinaus – weiterhin das herkömmliche Modell «Arbeit gegen Lohn» bestehen bleibe. Zudem bekommt laut den Dreigliederern der Staat durch ein BGE ausserordentlich viel Macht – zu viel Macht –, da in der Folge alle BürgerInnen am Tropf des Staates hängen, beziehungsweise nur die Menschen mit einem üppigen Zusatzeinkommen von der staatlichen Auszahlung des BGE unabhängig sind, da sie zur Not darauf verzichten können. Die ungleichen Einkommensverhältnisse würden so zementiert. Ja, womöglich komme es gar zu staatlichem Arbeitszwang, da die ungeliebte und niedrig entlöhnte Arbeit sonst nicht mehr erledigt würde. Statt der Einführung eines BGE müsse diese Arbeit aufgewertet werden.

Von den BGE-BefürworterInnen im anthroposophischen Kontext wird dem entgegengesetzt, mit der Einführung des BGE werde das Problem der Arbeitslosigkeit wirksam an der Wurzel angepackt. Die ungeliebten Arbeiten müssten eben durch eine bessere Entlöhnung attraktiver gemacht werden. Überhaupt sei es an der Zeit, dass der Arbeitsmarkt nicht mehr als Zentralorgan der Einkommensverteilung verstanden würde. Der Anspruch auf ökonomische Teilhabe mittels des BGE und unabhängig vom Arbeitsmarkt entspreche in etwa der Forderung nach dem allgemeinen und freien Wahlrecht Anfang des 20. Jahrhunderts. Die Absolutheit einer vollständigen Entkoppelung von Arbeit und Einkommen sei zudem aus Rudolf Steiners sozialem Hauptgesetz nicht wirklich herauszulesen: Die Wohlfahrt einer zusammenarbeitenden Gemeinschaft sei bloss «um so» grösser, je weiter diese Entkoppelung gehe. Auch könne das Grundeinkommen durchaus dazu beitragen, was Rudolf Steiner an anderer Stelle fordert: «Es muss die Möglichkeit herbeigeführt werden, dass ein jeder freiwillig tut, wozu er berufen ist nach dem Maß seiner Fähigkeiten und Kräfte.»[3]

Fördert das BGE die Solidarität?
Ein weiterer Berührungspunkt – und deshalb auch ein weiterer Streitpunkt – ist das Konzept der Solidarität, die in der Dreigliederungsbewegung mehrheitlich und etwas altbacken Brüderlichkeit genannt wird. Die Befürworter eines BGE führen ins Feld, ein bedingungsloses Grundeinkommen stärke die Solidarität unter den Menschen, nicht zuletzt indem Kräfte für Freiwilligenarbeit und Nachbarschaftshilfe freigesetzt würden. Dem halten die Dreigliederer entgegen, Brüderlichkeit lasse sich nicht durch Geldzahlungen an alle fördern. Brüderlichkeit sei eine Haltung dem Nächsten gegenüber und habe wenig mit dem BGE zu tun, das ja als ein Recht auf ein eigenes – eben bedingungsloses – Einkommen gedacht ist und deshalb zunächst und hauptsächlich die eigenen Bedürfnisse befriedige. Die Bewusstseinsentwicklung hin zu mehr Solidarität werde durch das BGE in keiner Weise gefördert. Vielmehr führe es zu bedingungsloser Selbstverwirklichung und befördere so den Egoismus.

Die anthroposophischen BGE-Befürworter entgegnen, das Grundeinkommen sei Ausdruck von Vertrauen in den Menschen und seine grundsätzliche Bereitschaft, für andere und damit für die Gemeinschaft tätig zu werden. Nicht aus der Notwendigkeit, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, also aus einem eindeutigen Zwang heraus werde der Mensch initiativ, sondern aus einem Freiraum heraus. Und das BGE schaffe einen solchen Freiraum. Dazu Götz Werner: «Unser ganzes Wirtschaftsmodell beruht auf Initiative. Wie schaffen wir Initiative weckende Rahmenbedingungen? Die schaffen wir nicht dadurch, dass wir die Menschen unter Druck setzen, sondern die schaffen wir dadurch, dass wir die Menschen beflügeln. Und die schaffen wir, indem wir den Menschen eine Lebensgrundlage geben, aus der heraus sie tätig werden.»[4] Der deutsche Unternehmer Götz Werner ist einer der profiliertesten Befürworter des BGE und selber in der Anthroposophie beheimatet. Er führt sein Unternehmen, die Drogeriemarkt-Kette dm, mit Erfolg teilweise nach anthroposophischen Grundsätzen. Dank seinem umtriebigen Eintreten für das BGE wird die Idee inzwischen in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert.

Fazit
Trotz meiner doch recht umfangreichen Nachforschungen, die in diesem Aufsatz in etwa zusammengefasst sind, habe ich keine eindeutige Antwort auf die Titelfrage gefunden. Klare Indizien dafür, dass das BGE  ein notwendiger Schritt hin zur bewusst gestalteten Dreigliederung ist, fand ich allerdings keine. Meine diesbezüglichen Zweifel sind eher gewachsen.

Bleibt also zu klären, ob das BGE ein Stolperstein für die Weiterentwicklung der sozialen Dreigliederung darstellt, ein fundamentaler Widerspruch eben. Mein Herz sagt nein. Es ist dem Charme der Idee BGE erlegen. Aber wenn ich das bisher Erfahrene ernst nehme, so lautet die Antwort deutlich: ja.

Was ich aus dieser herben Erkenntnis mache, wird sich weisen müssen.

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Fussnoten:

[1] Eine kurze Charakterisierung der Idee aus eigener Feder: Die Idee der sozialen Dreigliederung. Vertiefte Informationen dazu siehe Quellenangaben. [2] «Das Heil einer Gesamtheit von zusammenarbeitenden Menschen ist um so grösser, je weniger der einzelne die Erträgnisse seiner Leistungen für sich beansprucht, das heisst, je mehr er von diesen Erträgnissen an seine Mitarbeiter abgibt, und je mehr seine eigenen Bedürfnisse nicht aus seinen Leistungen, sondern aus den Leistungen der anderen befriedigt werden.»
Rudolf Steiner: «Geisteswissenschaft und soziale Frage», Rudolf Steiner Verlag: Dornach 1989 (zuerst 1905/06)
[3] Ebenda [4] Götz Werner in einem Streitgespräch auf SWR2 zum Thema «Brüderlichkeit und Grundeinkommen – Wie funktioniert heute Solidarität?» (Verschriftlichung als PDF, 320 KB) * Quellen:
Einsortiert unter:Anthroposophie, Dreigliederung, Grundeinkommen

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