Große Übersicht zur Förderung der Energieeffizienz in Unternehmen

Dieser Artikel ist Teil 18 von 18 über Serie Energieeffizienz-NetzwerkeFörderung Energieeffizienz UnternehmenFoto: pexels.com

Zur Realisierung von Energieeffizienz in Unternehmen ist häufig eine Förderung für die Investition notwendig. Die Anzahl der Förderprogramme, die Unternehmen in Anspruch nehmen können ist erstaunlich groß. Zusätzlich zu den bundesweiten Angeboten gibt es in fast allen Bundesländern eigene Programme. Diese haben, neben dem Aspekt des Umwelt- und Klimaschutzes, die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen aus der Region im Fokus. Wer kein eigenes Programm zur Förderung der Energieeffizienz in Unternehmen anbietet, deckt diese Investitionen mit der allgemeinen Wirtschaftsförderung ab und bietet eine Förderberatung an.

Sind alle Förderprogramme bekannt?

Dass es so viele landesweite Förderprogramme für Energieeffizienz in Unternehmen gibt, ist sehr erstaunlich. Sind die alle wirklich vor Ort bekannt? Die bundesweiten Programme über BAFA und KfW sind ein häufiges Thema in den Medien und daher auch bekannt.

Selbst in der Übersicht der Förderprogramme von der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke sind nur vereinzelte landesweite Programme enthalten. Dabei sitzen dort die Experten der dena, die sich damit mit Sicherheit gut auskennen.

Die Förderung lohnt sich und kann die Entscheidung zugunsten von mehr Energieeffizienz deutlich erleichtern. Fördermittel von bis zu 1,5 Millionen Euro können, nach Angaben der dena, je nach Maßnahme und Programm abgerufen werden.

Die Förderung für Energieeffizienz in Unternehmen im Überblick

Ob hier alle Programme enthalten sind ist nicht bekannt. Fehlende Förderprogramme können gerne in den Kommentaren ergänzt werden. Die Informationen sind nur ein Auszug und dienen nur als erste Orientierung. Diese gelten zum Zeitpunkt der Zusammenstellung (August 2016), können sich danach ändern.

Bundesweite Förderprogramme für Unternehmen

  1. Förderung von Querschnittstechnologien (BAFA)
    • Gefördert werden hocheffiziente
      • Elektrische Motoren und Antriebe
      • Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt
      • Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen
      • Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen
      • Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens soweit im Merkblatt vom BAFA geregelt
      • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen
    • Gegenstand der Förderung: Ersatzinvestitionen und Neuanschaffung
    • Maximal 30.000 € je Standort, 100.000 € bei Optimierung technischer Systeme und max. 150.000 € bei industriellen Pumpensystemen
    • Zielgruppe: KMU und große Unternehmen > 500 Mitarbeiter
  2. Heizungsoptimierung (BAFA)
    • Gefördert werden
      • Ersatz von Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen
      • Hydraulischer Abgleich bei bestehenden Heizungssystemen
    • Gegenstand der Förderung siehe oben
    • Förderung von bis zu 30% der Netto-Investitionskosten, höchstens jedoch 25.000 €
    • Zielgruppe u.a. Unternehmen (sofern die Bedingungen der „De-minimis“-Beihilfe erfüllt sind)
  3. Förderung von Klima- und Kälteanlagen (BAFA)
    • Gefördert werden Beratungsleistungen sowie Investitionsmaßnahmen für bzw. in energieeffiziente und klimaschonende Kälte- und Klimaanlagen
    • Förderung von bis zu 25% der Netto-Investitionskosten, max. 1.000 € in der Beratungsförderung und max. 100.00 € in der Basisförderung
    • Zielgruppe: alle Unternehmen
  4. Energieberatung im Mittelstand (BAFA)
    • Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits im Sinne der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Dazu wird die Vernetzung in einem Energieeffizienz-Netzwerk empfohlen.
    • Höhe der Förderung in Unternehmen mit weniger als 10.000 € Energiekosten im Jahr 80% der Beratungskosten und max. 1.200 €. , bei Energiekosten von mehr als 10.000 € beträgt die Förderung max. 8.000 €.
    • Zielgruppe: Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und weniger als 50 Mio. € Jahresumsatz
  5. Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting (BAFA)
    • Gefördert wird die Orientierungs- Umsetzungs- und Ausschreibungsberatung zum Energiespar-Contracting
    • Förderung von 80% der Beratungskosten, max. 2.000 EUR in der Orientierungsberatung, von 30% (max. 7.500 EUR) in der Umsetzungsberatung und 30% (max. 2.000 EUR) in der Ausschreibungsberatung
    • Zielgruppe: u.a. Kleine und Mittlere Unternehmen
  6. Förderung von Energiemanagementsystemen (BAFA)
    • Gefördert werden
      • Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
      • Erstzertifizierung eines alternativen Systems gemäß Anlage 2 der SpaEfV (Spitzenausgleichsverordnung)
      • Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für Energiemanagementsysteme
      • Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme
      • sowie die externe Beratung für die  Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems sowie die Schulung der Mitarbeiter zum Energiebeauftragten / Managementbeauftragten für ein Energiemanagementsystem in Verbindung mit einer Erstzertifizierung
    • Förderung besteht aus einem anteiligen Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben
    • Zielgruppe sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, nicht antragsberechtigt sind jedoch Unternehmen, die die Besondere Ausgleichsregelung (§§ 63 ff. EEG) in Anspruch nehmen
  7. KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme
    • Dieses Programm fördert die Vermeidung und Nutzung von Abwärme, sowie die Verstromung von Abwärme (z.B. mit ORC-Technologie), sowie Abwärmekonzepte mit Umsetzungsbegleitung und Controlling.
    • Zielgruppe der Förderung sind Unternehmen der privaten Wirtschaft und Anbieter von Contracting-Dienstleistungen
    • Förderung durch Tilgungszuschuss und zinsgünstige Kredite (ab 1,00%), bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten werden finanziert
  8. Energieeffizienz in Produktionsprozessen (KfW)
    • Gefördert werden Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen im In- und Ausland. Investitionen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10% erreichen, werden im Einstiegsstandard gefördert und bei mindestens 30% als Premiumstandard.
    • Förderung durch zinsgünstige Kredite ab 1,00% von bis zu 100% der Investitionskosten
    • Zielgruppe der Förderung sind Unternehmen der privaten Wirtschaft und Anbieter von Contracting-Dienstleistungen
  9. Energieeffizienz von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden (KfW)
    • Gefördert wird die Energetische Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, sowie Einzelmßanahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden
    • Zielgruppe der Förderung sind Unternehmen der privaten Wirtschaft und Anbieter von Contracting-Dienstleistungen
    • Förderung durch Tilgungszuschuss (bis zu 17,5%) und zinsgünstige Kredite (ab 1,00%), bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten werden finanziert
Förderung Energieeffizienz UnternehmenFoto: pexels.com

Förderprogramme der Bundesländer für Energieeffizienz in Unternehmen

  1. Baden-Württemberg: Förderung der Energie- und Materialeinsparung in Unternehmen (L-Bank)
    • Gefördert werden betriebliche Investitionen zur Energieeinsparung bei Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik, zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Materialeinsparung und zur Erhöhung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden
    • Förderung über zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschuss, bis zu 100% der förderfähigen Kosten können finanziert werden, max. 5 Mio. EUR
    • Gefördert werden nur Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Das Vorhaben muss in Baden-Württemberg durchgeführt werden, der Sitz des Unternehmens spielt jedoch keine Rolle.
  2. Bayern: Programm Energie- und Ressourceneffizienz (LfA Förderbank)
    • Gefördert werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz, z. B. durch Anschaffung effizienterer Maschinen, Einrichtungen zur Wärme-/ Kälterückgewinnung oder stromsparende Beleuchtung
    • Die Förderung richtet sich an gewerbliche Unternehmen (KMU) sowie freiberuflich Tätige mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
    • Förderung der Unternehmen durch zinsgünstige Darlehen und Risikoentlastungen

wird noch aktualisiert, Hinweise werden gerne angenommen

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