Gesetzesentwurf: Keine Prozesskostenhilfe mehr für Arme

Eigentlich sind vor dem Gesetz alle gleich. Und eigentlich soll es nicht am Einkommen liegen, ob jemand Recht bekommt. Dafür gibt es die Prozesskostenhilfe. Wenn jemand vor Gericht geht und große Aussicht auf Erfolg hat, werden Anwalts- und Gerichtskosten von den Landeskassen übernommen. Aber dieses Recht will die schwarz-gelbe Koalition jetzt einschränken, um Geld zu sparen. Dass dabei ein Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit geopfert wird, scheint keine Rolle zu spielen. MONITOR berichtet über ein neues Sparmodell auf Kosten von Armen und Geringverdienern.


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