Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht- Unterschiede zu den Zivilgerichten

Auch Verfahren vor dem Arbeitsgericht kosten und nicht nur die Anwaltsgebühren. Allerdings gibt es doch einige Unterschiede in Bezug auf die Erhebung und Höhe der Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht in Vergleich zu den Zivilgerichten.

Gerichtskosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Folgende Besonderheiten gibt es diesbezüglich im arbeitsgerichtlichen Verfahren:

  • vor dem Arbeitsgericht werden Kostenvorschüsse werden nicht erhoben
  • durch den Vergleich vor dem Arbeitsgericht entfallen die Gerichtsgebühren
  • die Verfahrensgebühr vor dem Arbeitsgericht entsteht nur in Höhe 2,0
Siehe auch den Artikel „Gerichtskosten im Kündigungsschutzverfahren“ und „Kostentragung vor dem Arbeitsgericht„. RA Martin – Anwalt Arbeitsrecht Berlin

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