Gegen jede Moral

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In Rumänien ist die massenhafte Tötung von Straßenhunden gesetzlich erlaubt. Seit September hat praktisch jeder Bürger die Möglichkeit, einen Straßenhund zu fangen und zu töten. Mittlerweile ist eine Fangprämie von 50 Euro ausgesetzt worden und Tierschützer aus dem In- und Ausland protestieren gegen diese Regelung.

Derzeit tun sich entsetztliche Bilder auf den Straßen Rumäniens auf. Mehrere Männer, mit Kescher ausgestattet, jagen einen Straßenhund. Schon seit mehreren Monaten erlaubt ein neues Gesetz, dass die Kommunen Hunde einfangen und nach 14 Tagen im Tierheim einschläfern lassen können.  Lediglich für diese Zeit muss eine Versorgung hergestellt werden. Zwar ist vorgesehen, dass Hunde nicht gequält werden dürfen, doch die Methoden der Tierfänger sind bei weitem nicht sicher. Immer wieder ist das Gejaule der Tiere zu hören. Im letzten Jahr durfte ein Hund nur dann eingeschläfert werden, wenn er nachweislich krank oder aggressiv war. Seit September hat sich das jedoch verändert. Allein in Bukarest leben etwa 65.000 Straßenhunde.

Während die Tierschützer gegen die neuen Gesetze protestieren, gibt es auch eine Menge Befürworter. Da jährlich tausende Menschen von den Tieren gebissen werden, wird diese Zahl auch nicht kleiner. Anführer sind die Eltern eines totgebissen Kindes, die immer wieder vor dem Parlamentsgebäude Stimmung machen. Auch viele Taxifahrer haben mittlerweile eine gewisse Wut auf freilaufende Hunde und sorgen sich um die Sicherheit ihrer Fahrgäste. Immer wieder ist zu hören, dass es einfach zu viele sind. Um die Jagd auf die Hunde zu forcieren, ist vor Ort mittlerweile eine Fangprämie erlassen worden. Dadurch wird immer mehr Kohle in die Glut geschmissen. Viele Tierschutzverbände protestieren energisch gegen diese Maßnahmen, darunter der Deutsche Tierschutzbund und die Osterreichische Organisation Vier Pfoten.

Sicherlich ist es sehr schwierig, den Unmengen von Straßenhunden habhaft zu werden. Jedoch halte ich es für falsch, die Tötung all dieser Tiere zuzulassen. Da sich das romänische Verfassungsgericht schon auf die Seite der Kommunen gestellt hat, bleibt nur zu hoffen, dass die EU-Kommission mit ihrer Ermahnung einschlägiges, internationales Abkommen zu befolgen, etwas bewirken kann. Mit entsprechenden finanziellen Hilfen könnte eine andere Lösung gefunden werden.

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Joern Petersen Joern Petersen

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