Freiheit nur für Unternehmer

Die Behauptung, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer so etwas wie Waffengleichheit herrsche, weil ja beide als freie Individuen total freiwillig einen (Arbeits)-Vertrag schließen, den vor allem der Arbeitnehmer ja jederzeit und wenn fristgemäß sogar ohne Angabe von Gründen kündigen können, ist schon immer eine Lüge gewesen: Wenn man mit Arbeit Geld verdienen muss, um zu überleben, muss man den freien Willen schon entsprechend zurichten, um sich dem Zwang der Verhältnisse zu beugen.

Und man hat keine andere Wahl, als sich den Forderungen seines Arbeitgebers zu beugen, weil man sonst ja Brot und Existenz aufs Spiel setzt und in aller Freiheit verhungern kann. Weil Arbeitgeber es aber in der Vergangenheit immer wieder übertrieben haben, so dass Volk und Nation Schaden nahmen, weil die Menschen so ausgebeutet wurden, dass sie nicht mehr in der Lage waren, für König und Vaterland in den Krieg zu ziehen, wurden Gesetze eingeführt, die dafür sorgten, dass die Leute in den Betrieben nur so weit geschunden werden durften, dass noch genug für Militär und Reproduktion des Volkes übrig blieben – man sieht, mit menschenfreundlichen Erwägungen hat Arbeitsschutz noch nie etwas zu tun gehabt.

Trotzdem wurden im Laufe des 20. Jahrhunderts immer weitergehende Arbeitsrechte installiert, die den Arbeitern beispielsweise erlaubten, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen, die dann kollektive Lohnverhandlungen führen konnten oder gar in Betriebsräten ein gewisses Maß an Mitbestimmung im Betrieb erhielten. Doch damit ist jetzt Schluss – das Arbeitsrecht wird von Neoliberalen längst zum Notwehrrecht für Unternehmer umgedeutet.

Wie das funktioniert, wird in diesem sehr lesenswerten Artikel in der jungen Welt beschrieben: Freiheit nur für Bosse



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