Frauenrechte in Iran

19.06.2017Politik & Gesellschaft

mehriran.de - Beitrag der Internationalen Organisation zum Schutz der Menschenrechte (IOPHR) für die Menschenrechtskommission bei den Vereinten Nationen im Juni 2017.

Frauenrechte in Iran

Berichte zur Lage der Menschenrechte im Iran bei den Vereinten Nationen in Genf

mehriran.de - Obwohl die gegenwärtigen Gesetze in Iran als "islamische" Gesetze bezeichnet oder mit "Islam" in Verbindung gebracht werden, widersprechen in Wirklichkeit islamischen Prinzipien, da sie ganz klar Unterschiede zwischen Männern und Frauen machen. Im Rahmen iranischen Rechts haben Männer mehr Rechte in Bezug auf Arbeitsverhältnisse und Tätigkeiten und dürfen qua Gesetz für gleiche Tätigkeiten größere Gehälter wie Frauen beziehen. Daher sind Männer durch die gegenwärtigen Gesetze im Iran in Bezug auf Arbeitsplätze höhergestellt.

Ein weiteres hervorstechendes Beispiel geschlechtlicher Diskrimination findet sich in der fehlenden Freiheit für verheiratete Frauen nach eigenem Entschluss zu reisen. Eine verheiratete Frau kann keinen Pass und keine Ausreisegenehmigung erhalten ohne schriftliche Erlaubnis ihres Ehegatten. Diese Einschränkung betrifft sogar Regierungsangestellte oder Regierungsmitglieder, die beruflich reisen müssen. Grund für diese Einschränkung ist die Perspektive des iranischen Rechts auf verheiratete Frauen, die nicht als eine Individualität betrachtet werden, sondern als eine halbe Person, die ihrem Ehegatten gegenüber gehorsam sein muss.

Diese gegenwärtigen Gesetze stehen in diametralem Gegensatz zu dem Prinzip der Gleichheit von Frauen und Männern, das den Lehren des Korans und Islams entspricht. Nirgendwo berechtigt der Koran einen Mann dazu, seine Ehegattin am Reisen zu hindern oder ihre Reisepläne von seiner Zustimmung abhängig zu machen.

Das bedeutet, dass diese Gesetzeslage Frauen in Bezug auf ihre persönliche Unabhängigkeit stark benachteiligt und in eine schwächere Position gegenüber den Männern bringt.

Wir sollten in dieser Sache Klarheit über die wirklichen Verhältnisse haben. Das koranische Scharia Gesetz ist nicht der tiefere Grund für diese Sache; der Grund liegt vielmehr in der wiederholten Aufwärmung dieser irrigen Überzeugungen durch Kleriker und deren Wunsch eine patriarchale Gesellschaft aufrecht zu erhalten, in der die ganze Macht unter der Kontrolle von Männern zentriert ist.

Diese Lügen sind schon so oft wiederholt worden, dass sie heutzutage ein Teil der allgemeinen Glaubensvorstellungen sind und für islamische Werte gehalten werden. Aus diesem Grund werden in "islamisch orientierten" Regionen Frauen häufig als “Zaiefeh” bezeichnet, "sehr schwach". Und dies ist jetzt im "Islamisches Recht" genannten Teil der Iranischen Gesetzgebung enthalten.

Weiterhin gilt es hervorzuheben, dass verschiedene ethnische Gruppierungen und Andersgläubige im gegenwärtigen totalitären System des Velayat-e faghi sehr häufig als Bürger zweiter oder gar dritter Klasse betrachtet werden. Zum Beispiel gehören Zoroastrier, Juden, Assyrer und Christen laut Verfassung zu Minderheiten im Iran und werden somit als Bürger zweiter Klasse betrachtet.

Sogar sunnitische Muslime sind Opfer dieses religiösen Apartheid Systems und sehen sich auf Grund ihres Glaubens Verfolgungen ausgesetzt. Die Rechte der Sunniten werden in der Verfassung Irans selten oder gar nicht erwähnt. Auch Sufis und andere Mystiker werden nicht als vollwertige Bürger betrachtet. Häufig werden Moscheen der Sunniten und Versammlungshäuser der Sufis von paramilitärischen Bassidschi Gruppen überfallen und dem Erdboden gleich gemacht. Was die Baha'i im Iran anbelangt, so findet sich für sie in der iranischen Rechtssprechung gar keine Anerkennung als Glaubensgemeinschaft und jeder der Kontakt zu ihnen aufnimmt, wird als Feind und Agent fremder Mächte betrachtet.

Unter solchen Umständen sind die Lebensumstände für andersgläubige Frauen besonders belastend, da sie in vielen Fällen in doppelter Weise unterdrückt werden. Sie werden als Andersgläubige herabgesetzt und zusätzlich noch durch ihr Geschlecht. Hier gibt es besonders eklatante Beispiele in Bezug auf Scheidungen. Wenn ein Mann seine Frau ohne seinen gesetzlichen Versorgungspflichten nachzukommen loswerden will, kann er sie ohne jegliche Rechtsweg zu wählen, mitten auf der Straße verstoßen, indem er behauptet, sie sei vom Islam abgefallen und sei keine Muslimin mehr.

Laut Shahin Molavardi, einer Regierungsberaterin für Frauen- und Familienrechte, liegt es in der südöstlichen Region Sistan und Balutschistan, wo in vielen sunnitisch geprägten Dörfern Männer hingerichtet worden sind, in den Händen der Witwen ihre Kinder aufzuziehen, aber auch zu arbeiten, um sie zu ernähren. Diese Umstände haben dazu geführt, dass in diesen Dörfern extreme Armut herrscht und sich eine große Hoffnungslosigkeit ausgebreitet hat, die letztlich zu einem Leben in Drogenabhängigkeit geführt hat.

Unter diesen Abhängigen gibt es viele Frauen und junge Mädchen. Gewöhnlich geraten diese Frauen durch ihre Drogenabhängigkeit, Armut und Entbehrung in solche Not, dass sie sich der Prostitution verschreiben und schließlich als Sex-Sklavinnen gehalten werden. Darüber hinaus wachsen ihre Kinder ohne Aufsicht und Begleitung auf den Straßen auf und in vielen Fällen verkaufen die Mütter ihre Kinder für wenig Geld, um ihre Abhängigkeit bedienen zu können.

Dies nimmt ein Ausmaß an, dass im Iran der Handel mit Neugeborenen und Kindern für wenig Geld stetig wächst. Junge Mütter treffen sich schon während ihrer Schwangerschaft mit potentiellen Kunden und verkaufen dann ihr Kind, das noch in ihrem Mutterleib heranwächst. Die Käufer dieser Straßenkinder und Waisen markieren diese Kinder oft genug mit einem Brandzeichen, so wie Rinderzüchter ihr Eigentum kennzeichnen.

Diese gebrandmarkten Kinder werden dann auch vermietet. Oft werden sie an Banden vermietet, die mit den Kindern im Arm betteln gehen, immer darauf bauend, dass die Vorbeigehenden für Obdachlose mit einem Kind im Arm mehr Mitleid haben und sich spendabler zeigen.

Es gibt auch eine steigende Anzahl unbetreuter Kinder und auch Frauen, die auf der Straße in Pappkisten leben und schlafen. Zahlreiche dieser Obdachlosen, die täglich mehr werden, sind Immigranten und Asyl suchende, die auf Grund der Wirren in ihrem Heimatland in den Iran fliehen mussten.

Gewöhnlich haben diese Flüchtlinge und Asylsuchenden im Iran keinerlei Rechte und stehen auf der untersten Stufe der Gesellschaft. Ihre Kinder haben dann in der Folge auch keinerlei natürliche oder formelle soziale Identität und werden dadurch zu Opfern dieser deformierten Gesellschaft.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Frauen im Iran von seitens der Gesetzgebung benachteiligt werden und Frauen, die einer ethnischen oder religiösen Minderheit entstammen, doppelter Unterdrückung ausgesetzt sind. Die Konsequenzen dieser Benachteiligung und Unterdrückung von Frauen, habe ich in den Zeilen zuvor zum Ausdruck gebracht.

Frau Zahra Noorani, Internationale Organisation zum Schutz der Menschenrechte, Beitrag für den UN Menschenrechtsrat in Genf, Juni 2017

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