Fanslave.de: Anwälte warnen vor rechtswidrigen und abmahnbaren Geschäftshandlungen

Fanslave.de: Anwälte warnen vor rechtswidrigen und abmahnbaren GeschäftshandlungenTja, so schnell kann es gehen und so schnell lässt man sich täuschen, auch ich habe, durch eine Empfehlung eines Users Fanslave.de aufgenommen und einen Artikel geschrieben. Nun wurde ich eines Besseren belehrt: Fanslave.de handelt rechtswidrig und jeder der es nutzt auch – und möchte selbstverständlich meine User darüber informieren.

Es war im April als in fast jeder eMail Fanslave beworben wurde. Sicher es klang interessant, für das “gefällt-mir”-Button-Klicken Geld zu bekommen und


anders rum viele neue Facebook-Fans zu erhalten. Eine Tatsache hat mich trotzdem stutzig gemacht, warum soll ich Fans kaufen?! Und so habe ich mir die Frage gestellt, was ist mir lieber, Fans zu kaufen damit es toll aussieht und ich als “interessant” gelte oder es sein lassen und lieber wenige echte Interessenten haben? Nun ja, ich habe es gelassen und mich nicht registriert. Gestern dann wurde ich auf 2 Artikel einer Anwalts-Partnerschaftsgesellschaft aufmerksam, mit interessanten Informationen und einem Blick hinter Fanslave.de

Es ist eine Menge an Informationen, allerdings, zwei sehr interessante Artikel zweier Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Medien- und Onlinerecht. In diesen Artikeln wird u.a. beschrieben:

  • warum der Kauf und Verkauf von Fans rechtswidrig ist,
  • die Teilnahme an dem Programm gegen Facebook-Nutzungsbedingungen verstösst,
  • sich für das Klicken bezahlen zu lassen, ein klarer Facebook-Regelverstoß ist und
  • warum es ein klarer Verstoß gegen das Verbot irreführender Werbung ist.
  1. http://spreerecht.de/facebook/2011-05/fanslave-de-klick-dich-reich-mit-facebook
  2. http://spreerecht.de/facebook/2011-03/jubel-aus-der-portokasse-ist-der-kauf-von-facebook-fans-erlaubt

Bemerkenswert ist die Antwort in den Fanslave-FAQs auf die Frage: ob es legal sei, Facebook Fans zu kaufen

Antwort-Zitat:
Es gibt kein Gesetz, welches das Handeln mit Fans verbietet und weder in den Facebook noch in den Twitter AGBs oder Nutzungsbedingungen ist ein solcher Passus vermerkt. zur kompletten Antwort

Was ist nun erlaubt und was nicht… ich werde diesen Fall weiter verfolgen. Was meinst Du dazu?

Titel-Bildquelle: Gerd Altmann/clker.com / pixelio.de

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