Facebookcash.de ist zurück!

Facebookcash.de ist zurück!

© XtravaganT – Fotolia.com

Mit diese kurzen Worten und dass man sich nun dort wieder anmelden und verdienen könne, wurde heute ein Newsletter von PaidCoins.de an die Mitglieder versendet.

Doch zunächst ein kleiner Rückblick!

Mitte Oktober erfolgte eine Umstellung von Facebookcash.de zu PaidCoins.de durch den Betreiber MsWebMedia von Maik Satzer und die Mitglieder wurden integriert.

Wenige Tage später wurde der Social-Media-Dienst PaidCoins.de per Newsletter mit “umfangreichen” Funktionen und rund 3240 Benutzer zum Kauf angeboten.

Anfang November erfolgte eine weitere Mitteilung an die Mitglieder, dass für PaidCoins.de ein Nachfolger gefunden sei, weil zur Weiterführung zeitlichen Gründe dagegen sprechen und einem die Useranfragen auf den Sack gingen.

Wer Nachfolger wurde, war aus dem Newsletter nicht heraus zu lesen, jedoch ein Blick ins Impressum lies es erkennen. Der neue Betreiber von PaidCoins.de ist kein anderer als Daniel Neumann, welcher unter anderem Likes4Cash.de und des zwischenzeitlich nicht mehr erreichbaren Socialcashking.com führt. Die Domain von PaidCoins.de ist allerdings nach wie auf die MsWebMedia von Maik Satzer bei der Denic registriert.

Dass nun Facebookcash.de wieder zurück ist, sollte jeden User im Social-Media-Bereich schon sehr wundern, zumal dieser Dienst nun auch von Daniel Neumann laut Impressum betrieben wird, aber auch hier weiterhin Domaininhaber die MsWebMedia von Maik Satzer ist.

Bemerkenswert an alle drei Social-Media-Diensten – Likes4Cash.de, PaidCoins.de und Facebookcash.de – ist, dass die Impressen doch unterschiedlich sind, aber unter einer Umsatzsteuer-ID zu laufen scheinen.

Während Likes4Cash.de unter der newmedia-burgdorf mit Sitz in Burgdorf läuft, ist PaidCoins.de und Facebookcash.de mit Offenbacher Adresse eines Office-Service angegeben, was wiederum, wie hier bereits erwähnt, auf eine Briefkastenfirma schließen lässt.

Nach § 5 – Allgemeine Informationspflichten des Telemediengesetz unter 1.1 lautet die Vorschrift für eine Impressum, dass die Anschrift unter welchen der Dienstanbieter niedergelassen ist, angegeben werden muss:

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

Wenn man dann noch den Aussagen von Daniel Neumann alias aquaprimera Glauben schenken darf, so soll Socialcashking.com demnächst wieder zurückkommen – nach Beseitigung von Scriptfehler, welche viele User ausgenutzt haben.

Worauf wird hier das Impressum lauten?

Im Normalfall heißt es ja, dass alle “guten” Dinge drei sind – hier werden es dann wohl vier sein.

Unerklärlich hierbei bleibt allerdings der Faktor, was man mit vier Social-Media-Diensten möchte, wo sicherlich meist die gleichen User angemeldet sind und dazu von einem Social-Media-Netzwerk – Social-Sponsor.com – Kampagnen abgebaut werden.

Alles in Allem – wie soll ein User bei diesem Durcheinander noch den Durchblick bekommen und vor allem bei rechtlichen Angelegenheiten an eine bestimmte Adresse wenden?


wallpaper-1019588
Ikoku Nikki: Anime-Adaption angekündigt + Teaser
wallpaper-1019588
#1508 [Review] Manga ~ Spring, Love and You
wallpaper-1019588
Monogatari Series Off & Monster Season: Starttermin bekannt + Trailer
wallpaper-1019588
[Comic] Sandman Albtraumland [2]