EU: Westerwelle fordert “Vertragsbetrug”

An und für sic wundert es ja heute nicht mehr, wenn die Taugenichtse der UNION und der FDP Verträge brechen (nur zwei Beispiele: No-Bailout-Klausel und grundgesetzwidrig vorsätzlich zu niedrig berechnetes Existenzminimum für SGB II/XII – Empfänger).

Jetzt schlägt der “Außenminister” Westerwelle (FDP), der Mann mit der “spätrömischen Dekadenz”, sogar in der Öffentlichkeit den “Vertragsbetrug” vor!

Es geht darum, dass der Noch-Außenminister “die Konstruktionsdefizite des Maastrichter Vertrages von 1991 überwinden” will, wie SPON zu berichten weiß.

Er will “größere haushaltsrechtliche Verbindlichkeiten erreichen”, also das deutsche Parlament weiter entmachten!

Für den Fall, dass es noch ein paar “Demokraten” in der EU gibt, die sich gegen den Ausbau der EU-Despotie (nach Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider, ehemals Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg) wenden, dann befürwortet der Taugenichts und Verfechter der Umverteilung von unten nach oben, dass die “Euro-Länder vorangehen sollen”, etwa im Rahmen eines “völkerrechtlichen Vertrages”.

Diesen völkerrechtlichen Vertrag will er später “in die EU-Verträge überführen, wie es beim Schengener Abkommen über die Reisefreiheit gelungen sei”.

Der mehr als dürftige Jurist schlägt nichts anderes vor, als eine Art “Umgehung” des geltenden Lissabon-Vertrages und insbesondere des Grundgesetzes! Dabei kommt ihm sogar in den Sinn, “Umgehungstricksereien” aus der Vergangenheit vorzuschlagen und so zu tun, als sei solche eine Absicht, gemessen an der Bedeutung des “Haushaltsrechtes”, auch im Sinne des “Umgehungstatbestandes” für ein solch grundlegendes Recht nach Grundgesetz und Rechtsfortschreibung des BVerfG, legal, nur weil damals das BVerfG solch eine Vorgehensweise (Schengen) mangels Klage nicht prüfen brauchte.

Unter “seriösen” Juristen besteht m.E. Konsens, dass grundsätzlich Umgehungsversuche dazu führen, dass solche vertraglichen Regelungen, die erkennbar etwas ganz anderes bezwecken sollen, anfänglich nichtig sind! Mit dieser Vorgehensweise soll nämlich der geltende Lissabon-Vertrag “ausgehebelt” werden und die EU-Mitglieder, die sich bei ihrem Beitritt auf die “Abstimmungsregeln” mit EU-weiter Geltung verlassen hatten, sollen über diese Vorgehensweise “entrechtet” werden. Aus Sicht des “EU-Vertrages” bzw. der Rechte der EU-Mitglieder, sind jedenfalls solche Umgehungen ein unzulässiger Eingriff in das EU-Vertragsgeflecht!

Der Taugenichts Westerwelle (FDP) schlägt als “Außenminister” insofern nichts anderes vor, als die “gutgläubigen” EU-Länder, die bei ihrem Beitritt an die “Vertragstreue” und den Geist der EU geglaubt hatten, rechtlos zu stellen. Die EU-Verträge sollen einfach ignoriert werden können, wenn es die EURO-Gruppe beschließt bzw. notwendige EU-Mehrheiten bei Abstimmungen nicht herstellbar sind, auch unter Zuhilfenahme an und für sich nichtiger Umgehungsverträge.

Aber es kommt noch schlimmer. Das BVerfG hatte in seinem Urteil vom 07.09.2011 zur EU(RO)-Klage der Professoren Hankel, Nölling, Spethman, Schachtschneider und Starbatty … einige Klarstellungen verkündet, die die Bundesregierung und auch die zustimmenden Parlamentarier bereits bei der letzten Abstimmung zu den EFSF-Verträgen missachtet hatten.

Was da missachtet wurde, ergibt sich aus einem Interview mit Prof. Dr. jur. Peter Huber, Richter am 2. Senat des BVerfG mit der SZ, zu dem SPON folgendes feststellte:

Es ist ein Rüffel für Kanzlerin Merkel: Verfassungsrichter Peter Michael Huber fordert in der "Süddeutschen Zeitung" eine Volksabstimmung für die geplante europäische Wirtschaftsregierung. Nur wenn die Bürger das Projekt billigen, sei das Vorhaben grundgesetzkonform.

Der Begriff “fordert” ist hier so zu verstehen, dass Prof. Dr. jur. Huber die Einhaltung des Grundgesetzes bzw. der Klarstellung in der Rechtsfortschreibung des BVerfG zum “Lissabon-Vertrag” einfordert. Klarstellend gab SPON diesen Sachverhalt wie folgt wieder:

Verfassungsrichter Huber warnt nun in der "SZ" vor einer mangelnden Legitimation dieser Wirtschaftsregierung. Durch das Urteil zum Vertrag von Lissabon von 2009 seien die Grundsätze des Grundgesetzes durch dessen "Ewigkeitsgarantie" geschützt und damit "europafest". Das gelte auch für zentrale wirtschaftspolitische Zuständigkeiten wie die Sozialversicherungssysteme und die Besteuerung. Wollte man dies auf EU-Ebene harmonisieren, müsste zuvor das Grundgesetz geöffnet werden – und zwar durch eine Abstimmung des gesamten Volkes.

Die Äußerungen konkretisieren das Urteil des Gerichts von Anfang September. Damals hatten die Verfassungsrichter drei Klagen gegen die Hilfskredite für hochverschuldete Euro-Länder abgewiesen. Dabei mahnte das Gericht zugleich aber mehr Mitspracherecht für den Bundestag an. Künftig sollen die Abgeordneten bei Rettungsaktionen mehr Möglichkeiten für Kontrolle und Widerspruch haben .

(Hervorhebungen in Fettschrift durch den Autor dieses Artikels)

Mit der vorgenannten Klarstellung des Bundesverfassungsrichters wird deutlich, dass der Außenminister den Bruch des Grundgesetzes durch Vertragsumgehung vorschlägt! Ein Skandal.

UNION und FDP wollen offenbar die unabdingbaren Rechte der BÜRGER missachten, indem sie erneut das Grundgesetz ignorieren.

Die Ignoranz des Grundgesetzes und die Missachtung der Rechtsfortschreibung des BVerfG hat “Methode”, wie bei der letzten Abstimmung zu den EFSF-Vereinbarungen in der EU nachweisbar.

Prof. Dr. jur. Huber führte zu den “Belastungsgrenzen des Haushaltes” nämlich unmissverständlich folgendes aus:

Der Münchner Professor verteidigte die Entscheidung des Gerichts, dem Parlament bei den Garantiezusagen im Euro-Rettungsschirm einen großen Freiraum einzuräumen. "Es muss Prognosespielräume geben, das Verfassungsgericht kann da nicht starr festlegen: 200 Milliarden Euro, danach ist Schluss." Allerdings spreche einiges dafür, dass die Obergrenze erreicht sei, wenn Deutschland eine Haftung in Höhe eines kompletten Bundeshaushalts übernehmen wollte.

Dem Urteil des BVerfG vom 07.09.2011 ist in Abs. 127 folgendes klarstellend zu entnehmen:

Aus der demokratischen Verankerung der Haushaltsautonomie folgt jedoch, dass der Bundestag einem intergouvernemental oder supranational vereinbarten, nicht an strikte Vorgaben gebundenen und in seinen Auswirkungen nicht begrenzten Bürgschafts- oder Leistungsautomatismus nicht zustimmen darf, der – einmal in Gang gesetzt – seiner Kontrolle und Einwirkung entzogen ist.

Mit dem fett hervorgehobenen Satz wurde im Sinne einer Anordnung klargestellt, dass beispielsweise der Hebelmechanismus, der die EFSF-Mittel ausweiten soll, klar gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Das Thema war für Finanzminister Schäuble (CDU) mehr als unangenehm; er äußerte sich jedenfalls nicht klarstellend und präzise, was da bereits in der EU vereinbart werden soll!!! Angesichts des präzisen Urteils-Textes ein weiterer Skandal dieser Bundesregierung!

In der JOURNAILLE wird kaum deutlich gemacht, dass die von Prof. Dr. jur. Huber oben genannte “Obergrenze” der Haftung längst überschritten wurde!

Der Bundeshaushalt 2012 hat ein Volumen von 306 Mrd. Euro.

Für die EU(RO)-Rettungspakete ergeben sich bereits folgende Haftungen bzw. mögliche Inanspruchnahmen für Deutschland:

Griechenland-Rettungspaket:   22 Mrd. Euro

EFSF   211Mrd. Euro

EZB-Risiken (150 Mrd. Euro)   40 Mrd.Euro ( = 27 %)

Bundesbank   ca.  300 Mrd. Euro 1)

1) Risiko aus sog. “Target-Krediten” an GIPS-Länder

   –> vgl. dazu Prof. Sinn (ifo-Institut München)

Aus den Zahlen wird deutlich, dass die von Prof. Dr. jur. Huber genannte “äußerste Belastungsgrenze” längst überschritten wurde, auch bezogen auf die noch anstehende ESM-Thematik.

Die Partei-Oligarchen der Alt-Parteien hatten sich vor diesem Hintergrund geradezu geweigert die Bundesregierung aufzufordern, die nach dem Urteil des BVerfG vom 07.09.2011 gebotene Ermittlung und Beurteilung der Belastungsgrenze dem Bundestag vor der Abstimmung Ende September vorzulegen und darüber abzustimmen!!! Ein weiterer unglaublicher Skandal.

Hinzu kam die Peinlichkeit, dass angesichts der bevorstehenden “mündlichen Abstimmung” die Abgeordneten der UNION und der FDP, wie die Sendung PANORAMA das anschaulich nachwies, noch nicht einmal den deutschen Beitrag zum EFSF-Schirm kannten!

Derzeit versucht die JOURNAILLE mit den “Pofalla-Entgleisungen” davon abzulenken, dass nicht wenige UNIONS-Abgeordnete auf vielfältige Art und Weise genötigt wurden, ihre berechtigten Bedenken bei der Abstimmung aufzugeben. Das war und ist der eigentliche Skandal, nämlich die systematische Missachtung der Unabhängigkeit des Abgeordneten nach Artikel 38 Abs. 1 Grundgesetz! Auch die Abgeordneten der Regierungsfraktionen haben die Pflicht, die Bundesregierung zu kontrollieren. Alleine die vom Grundgesetz nicht legitimierte “Listenwahl” führt dazu, dass die Abgeordneten ihr “Gewissen” bei der Fraktionsführung abgeben.

Dass der Taugenichts Westerwelle (FDP) jetzt mit solchen Vorschlägen aufwartet, nämlich die Missachtung des Grundgesetzes und des Lissabon-Vertrages durch den Umgehungsbetrug fortzusetzen, zeichnet diese Regierung aus.

Nur der Wähler kann den Alt-Parteien durch konsequente Abwahl wieder Demokratie und rechtstaatliches Verhalten beibringen, denn ohne verlässlichen Rechtsrahmen ist die Demokratie nichts wert. Sie mündete bereits auf EU-Ebene in eine Despotie, die sich leicht zu einer Diktatur der Eliten (Konzerne, Finanzwelt, Partei-Oligarchen, …) entwickeln kann. Und wie “UNIONSPOLITKER” (Mappus & Co.) mit demonstrierenden Bürgern umgehen, konnte man bei den Stutgart21-Demonstrationen nachvollziehen. Die BÜRGER in Baden Württemberg hatten daraus die Konsequenzen gezogen und UNION und FDP aus dem Regierungsamt gejagt. Ein Beweis dafür, dass viele EINZELNE doch etwas bewirken können und die Demokratie wirksam verteidigt werden kann!

Westerwelle hat jedenfalls mit seinem Vorschlag deutlich gemacht, dass die Regierenden wie selbstverständlich die gegebene Rechtslage vorsätzlich und fortgesetzt auch zukünftig missachten sollen. Das macht deutlich, wie weit Merkel, Westerwelle & Co. bereits von der Demokratie entfernt sind. Für den neoliberalen Zeitgeist ist die Demokratie lästig. Die Bürger und das BVerfG sollen daran gewöhnt werden, dass das Grundgesetz nach Belieben missachtet werden kann. Genau da muss der Widerstand der Demokraten ansetzen.

Deshalb gilt nach wie vor:

Jede andere Regierungskoalition wäre ein Segen für Deutschland und die EU und die Zukunft der Kinder.

Gebt den neuen Parteien, wie den PIRATEN, eine Chance, damit die Reste der Demokratie verteidigt werden können.

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