Es ist entschieden

Als ich heute früh für den hpd die Meldung schrieb, dass das Bundesverfassungsgericht über das Adoptionsrecht von gleich­ge­schlecht­li­chen Lebenspartnerschaften ent­schei­den wird – und mich dabei auf einen Artikel in der TAZ von heute bezog – hat mich das Gericht regel­recht über­holt. Denn inzwi­schen hat das Bundesverfassunggericht ent­schie­den.

 in ein­ge­tra­ge­ner Lebenspartnerschaft dür­fen in Deutschland bis­her nicht gemein­sam Kinder adop­tie­ren. Ausnahmen davon gel­ten nur, wenn es sich um das leib­li­che Kind eines der bei­den Partner han­delt.

Zwei Frauen, die seit über 20 Jahren zusam­men­le­ben, haben vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt (nach einem sie­ben­jäh­ri­gen Weg durch die Instanzen).

Eine der Frauen hat 2004 ein Mädchen adop­tiert; der zwei­ten wurde die­ses Recht bis­lang ver­wei­gert. Das Oberlandesgericht Hamm war der Auffassung: “Das Kind soll in einer lebens­tüch­ti­gen Familie auf­wach­sen, in der es soziale Verhaltensweisen ein­übt, die ihm von einer weib­li­chen und männ­li­chen Bezugsperson vor­ge­lebt wer­den.” Ein – wie die TAZ schreibt – “Satz wie vom Papst.”

Der Stern mel­det bereits, dass das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Beschwerdeführer die “Beschränkungen beim Adoptionsrecht homo­se­xu­el­ler Lebenspartner für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt” hat. Das Gericht ord­nete an, “dass eine Sukzessivadoption für ein­ge­tra­gene Lebenspartner ab sofort mög­lich ist.” Für eine gesetz­li­che Reglung gab es der Bundesregierung Zeit bis zum 30. Juni 2014.

Nic


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