Elektromobilität abseits von Autos (Pedelec, S-Pedelec, Velomobil , E-Scooter, Segway, Airwheel, Hoverboard & E-Skateboard)

Eigentlich überlege ich, wie der tägliche Arbeitsweg von Menden nach Iserlohn ohne den Einsatz einen Autos überwunden werden kann. Erste Idee: Ein E-Bike oder genauer gesagt ein sog. Pedelec (das Kofferwort aus Pedal Electric Cycle). Geht's auch schneller: klar mit dem S-Pedelec. Geht das auch auf dem Fahrradweg: Mit dem Velomobil kein Problem. Geht's dann auch ein wenig leichter, weniger klobig: Auch das geht mit dem E-Scooter, Airwheel, Hoverboard oder E-Skateboard leider nur nicht von Rechtswegen, das dann nur mit dem Segway das ist dann nur auch wieder recht klobig und der Hype ist auch langsam rum.... Und nun?

E-Bikes und Velomobile im Detail

Als jemand der Mountainbike fährt und auch unregelmäßig auf seinem Rennrad sitzt ist nun ein drittes Rad in Form eines Pedelecs mäßig attraktiv. Ein Pedelec ist dabei ein Fahrrad das eine Trittkraftunterstützung bis 25 km/h (+ Toleranz ergeben 27-28 km/h) gewährleistet. Der Motor unterstützt den Fahrer dabei mit einer Nennleistung von bis zu 250 Watt. Es ist weder ein Führerschein, noch eine Zulassung notwendig, selbst eine Helmpflicht besteht nicht.

Will man schneller vom Fleck kommen, muss man selber mehr treten oder man braucht ein S-Pedelec das unterstützt dann bis zu 45 km/h, wird aber wie ein Kleinkraftrad behandelt (Kennzeichen-, Helm- wie auch Versicherungspflicht und für die Betriebserlaubnis müssen diverse technische Anbauten wie Spiegel vorhanden sein. Zudem sind Radwege gemäß allgemeiner Rechtssprechung tabu, es sei denn dieser erlaubt Kleinkrafträder. Hier ist nun aber eine Gesamtmotorleistung von bis zu 4000 Watt zulässig, die Unterstützung darf jedoch nur dem Faktor 4 entsprechen sprich man müsste schon 1000 Watt treten (also ungefähr die Leistung eines professionellen Radfahrers im Sprint) damit einem bis zu dem Tempo von 45 km/h die volle Unterstützung zur Verfügung steht. Bis 18 km/h darf das E-Bike auch ohne Unterstützung fahren. Im Allgemeinen haben daher die meisten S-Pedelecs eine Nennleistung von 500 Watt.

Da ich aber schon ein Mountainbike als auch ein Rennrad mein eigen nenne, reizt mich der Geschwindigkeitsrausch bis 25 km/h nur begrenzt. Wie wäre es da mit einem Liegerad mit aerodynamischer Verkleidung also einem Velomobil? Das Velomobil ist auch ein Kofferwort von frz. und schweizerdt. „vélo" - Fahrrad und -mobil in Anlehnung an „Automobil". Die aktuelle Weltrekordgeschwindigkeit für diese Fahrzeugklasse liegt bei nicht weniger als 144,17 km/h. Zumindest rein theoretisch auf dem Fahrradweg legal fahrbar selbst ohne Helm. Bei einem Gewicht von ca. 25 kg, einer Länge von 2,6 m und einer Breite von 65 cm ein Teil was sich nicht mal eben in der Büroecke abstellen lässt oder was man täglich ein paar Stufen vom Haus hoch und runterschleppen möchte. Technisch lässt sich auch ein Elektro Antrieb dazupacken und man kommt den ein oder anderen Hügel ohne weitere Einschränkungen hoch bzw. erleichtert das anfahren. Preislich ist man dann aber schon in der Größenordnung von 10.000 Euro angekommen und auch Umlaufgitter der Fahrradwege sind kaum überwindbare Hindernisse, was so ein Gefährt technisch von solch einer Strecke fast disqualifiziert.

E-Scooter und Segways

Als nächste Alternative stößt man relativ schnell über E-Roller wie den Xiaomi M365 oder Ninebot ES2. Die Motorleistung liegt hier bei ebenfalls 250-350 W Nennleistung , dafür muss man selber nicht mehr Arbeiten und das Gefährt fährt ab Werk bis zu 25 km/h schnell. Nachteil: Derzeit sind die Tretroller mit E-Unterstützung gänzlich illegal im öffentlichen Verkehrsraum, da sie unter die Klasse der Kleinkrafträder fallen, jedoch nicht zulassungsfähig sind, weil es die Klasse Fahrzeuge von Gesetzeswegen nicht einmal gibt. Das alles soll nun die kommende Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung regeln. Dabei haben diese aber nun deutlich härtere Auflagen wie bspw. ein Pedelec und dürfen max. 20km/h schnell sein und benötigen ein Versicherungskennzeichen, um das zu bekommen, brauchen die Roller nach Typ eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes und eine Versicherung die ca. 60-90 Euro je Jahr kosten soll. Somit ist es so gut wie ausgeschlossen, dass man einen bereits erstandenen Roller noch zugelassen bekommt, um ihn dann rechtskonform im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen. Die Leistung ist hier ebenfalls auf 500 Watt begrenzt.

Das PLEV-Gesetz (Personal Light Electric Vehicles ) aka Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung regelt im weiteren auch selbstbalancierende Fahrzeuge mit oder ohne Sitz, die eine Lenk- oder Haltestange haben, diese dürfen dann auch eine Leistung von 1400 W statt 500 Watt haben. Wie man hier auf diese Zahlen kommt, erschließt sich mit zwar nicht es sei den ein Mitarbeiter der Firma Segway durfte auch Wünsche einbringen.

Airwheels, Hoverboards und E-Skateboards

Airwheels also Elektro-Einrädern sind teil-selbststabilisierend, ihnen fehlt die oben genannte Haltestange und sind somit nicht in dem PLEV-Gesetz enthalten

Hoverboards und E-Skateboards bleiben vorerst illegal. Der Grund: Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) brauchen Fortbewegungsmittel, die „bauartbedingt", also ohne eigene körperliche Anstrengung, schneller als 6 km/h fahren können, einen Sitz, einen Lenker, Bremsen, Beleuchtung und einen Spiegel. All das haben E-Longboards, E-Skateboards und Co. nicht, sie sind aber schneller als 6 km/h. Deshalb sind öffentliche Wege und Straßen für sie ebenfalls nicht zulällig. Wer gegen diese Regel verstößt, dem droht eine Geldbuße (70 Euro) und ggf. 1 Punkt in Flensburg.

Eine geplante Ausnahmeverordnung für Fahrzeuge mit Elektroantrieb ohne Stange soll hier neue Regelungen und damit Rechtsklarheit schaffen. Wie diese aussehen könnte, ist bislang offen. Da aber bereits die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung „ein wenig" über das Ziel hinausgeschossen ist, sehe ich für ein Boosted E-Board mit über 2000 Watt Leistung und einer Geschwindigkeit bis 35 km/h eher schwarz.

Conclusion Time

Auch wenn ich glaube, dass E-Scooter mit genau der fragwürdigen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung nun „legal" werden, denke ich, dass ein keine sexy Alternative für „die letzte Meile" werden, vielmehr freue ich mich auf den ersten E-Scooter, der kommend auf der Landstraße rechts neben mir mit 20 km/h daherkriecht - ohne Helm versteht sich - nicht weil es die Option ist, die ich irgendwem empfehlen würde, nein: weil es gesetzlich so vorgesehen ist. Alternativ drei Roller in der Innenstadt, in der man bis vor kurzem noch mit 40 km/h fahren konnte nun aber hinter dem Roller „hängt" weil er nicht auf den Bürgersteig „darf" bzw. eben nur 20 und nicht 35-40 km/h fahren darf.

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

Mal einige Fragen, die sich in dem Zusammenhang für mich stellen, wenn hier sich jemand angesprochen fühlt, ich freue mich über Antworten:

  • Warum hier eine Versicherungspflicht, wo es bei Pedelecs auch ohne geht?
  • Warum hier eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h und nicht 45 km/h wenn diese schon versicherungspflichtig sind? Warum nicht bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und ohne Versicherungspflicht? Oder gar beide Modelle?
  • Warum die Lenk- oder Haltestange verpflichtend?
  • Warum eine „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit". Ich kann derzeit mit dem Auto legal in einer Spielstraße fahren auch wenn das Kfz bauartbedingt über 400 km/h fahren kann. So nimmt man ein wenig die Möglichkeit zu sagen dass die Geräte eine Steuerung bekommen Modus 1: Für Fußgängerzone/Gehweg bis 12 km/h, Modus 2: Für den Fahrradweg bis 25km/h, Modus 3: Straße / privates Gelände bis 45 km/h.
  • Warum die 500 bzw. 1400 Watt. Wenn ich (mit charmant gerechneten 80 kg) mit einem E-Scooter (15 kg) hier im Sauerland einen Hügel mit nur 5% hochfahren möchte, dann wird ja vermutlich die Nennleistung am Motor gemessen. Bedeutet ich kann nicht mal mit 25 km/h den Hügel hoch weil ich 550 Watt Leistung bräuchte bei 10% bereits über 800 Watt.
  • Versicherung ja gerne aber warum eine Kennzeichnungspflicht und so die Zulassungspflicht für den Hersteller, so kommen keine DIY-Systeme in den Verkehr weil die Zulassungsverfahren schlicht zu teuer und langwierig sind.

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