Eine Richterin gegen den § 166 StGB

Jörg Kantel, der Macher des Blogs “Schockwellenreiter“, schrieb im Sommer des letz­ten Jahres, dass ihm wegen Vergehens gegen den unsäg­li­chen § 166 StGB der Prozess gemacht wer­den soll.  Er schrieb sei­ner­zeit: “Ich werde der »Beschimpfung von Bekenntnissen, Religions­ge­sell­schaften und Weltanschauungsvereinigungen« beschul­digt. Was? Ich habe Religionen belei­digt? Religionen kann man doch gar nicht belei­di­gen, Religionen sind eine Beleidigung. Eine Beleidigung jeg­li­chen gesun­den Menschenver­standes.”
Grund genug für mich, den Fall im Auge zu behal­ten.

Galileo und die Inquisition

Galileo und die Inquisition

Auslöser für die­sen Unsinn war ein kur­zer Artikel, in dem er die kath. Kirche “Kinderficker-Sekte” nannte. Dies stelle – so die Ermittlungsbehörden – einen straf­recht­lich rele­van­ter Tatbestand dar. Nicht nur ich habe dar­über bereits berich­tet – auch Telepolis nahm sich des Themas an und der IBKA ver­öf­fent­lichte im November 2011 eine kri­ti­sche Pressemitteilung.

So weit, so schlecht.

Jörg Kantel wies im November 2011 noch ein­mal deut­li­che dar­auf hin, dass die Anwendung des sog. Blasphemieparagrafen einen nicht hin­nehm­ba­ren Einschnitt in die Presse- und Meinungsfreiheit bedeu­tet: “Es geht darum, ob in die­sem Land die Presse- und Meinungsfreiheit auch für Einzelpersonen gilt, oder ob sie sich nur große Medienkonzerne leis­ten kön­nen. [...] Ich sehe diese Anklage jeden­falls als einen mas­si­ven Eingriff in die Pressefreiheit in Deutschland an. Denn wo kom­men wir hin, wenn wir Kinderficker nicht mehr Kinderficker nen­nen dür­fen?”

Ähnlich sah es nun wohl auch eine Richterin am Amtsgericht Tiergarten. Denn ges­tern berich­tete Kantel dar­über, dass die Eröffnung des Hauptverfahrens abge­leht wurde. Aus der Begründung der Richterin zitiert er:

denn (so die Richterin), es gäbe
“in der Tat hef­tige Diskussionen in der Öffent­lich­keit zum Thema ‘Missbrauch in der katho­li­schen Kirche’”
und es sei
‘in die­sem Zusammenhang auch durch­aus Vertrauen erschüt­tert wor­den, ins­be­son­dere in die Institution ‘katho­li­sche Kirche’.
Diese Diskussionen und Erschütterungen seien aber
‘bedingt durch die in den letz­ten bei­den Jahren bekannt gewor­de­nen zahl­rei­chen Fälle von Missbrauchshandlungen von katho­li­schen Geistlichen und ande­ren Mitarbeitern der katho­li­schen Kirche.’

Wenn die Woche, die nun die Gegenseite noch Zeit hat, gegen den Nichteröffnungsbeschluß anzu­ge­hen, ver­stri­chen ist, kön­nen wir davon aus­ge­hen, dass man die kath. Kirche als das bezeich­net, was sie ist: eine Kinderficker-Sekte.

Mein Dank geht an Jörg Kantel und an die kluge und ver­nünf­tige Richterin. Kantel ver­spricht (?) nun, ein “Schwarzbuch Mißbrauch — Über die pädo­phi­len Machenschaften der katho­li­schen Kirche” zu schrei­ben…

Nic

PS: Jörg, Du soll­test über den Dingen ste­hen: eine Gegenklage gegen den Anzeigenden sieht nach bil­li­ger Rache aus. Das Buch, das ver­spro­chene, ist Rache genug :-)


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