Ein Erfahrungsbericht zur Quadratmeterberechnung bei Mietwohnungen

Durch unsere Arbeit hier für Vermieter-Bewertung.net haben wir Kontakt mit vielen verschiedenen Menschen, hören verschiedenste Geschichten und Schicksale.

Der heutige Blog-Post ist ein Gastbeitrag von einer Mieterin und berichtet konkrete Erlebnisse aus dem Alltag rund um das Thema Quadratmeter-Bemessung.

Lest den Bericht einer Mieterin selbst:

Erfahrungsbericht falsche Quadratmeteranzahl


Hallo, ich wollte Euch gern als Ratgeber von unserem Problem erzählen.

Vorab: ich bin Mieterin, kein Professor und habe hierzu den Mieterverein befragt. Also diese Angaben stellen keine Rechtsberatung dar, nur eine persönliche Situation von einem ganz normalen Mieter.

Wir sind 2013 in eine Mietwohnung gezogen und hatten seit dem Einzug Probleme mit der Vermieterin.

Nachdem Gäste uns auf die Grösse der Wohnung angesprochen hatte, wollten wir die Wohnung ausmessen. Mir war schon vorher der Verdacht gekommen, aber nach dem ganzen Ärger dachte ich mir: bin ich blöd, das prüfen wir. Ist ja schließlich unser Geld.

Dazu muss ich sagen, dass das Ausmessen bei uns relativ einfach war, weil wir keine Ecken oder Balken oder dergleichen haben. Nur gerade Flächen.

Also hab ich mir mit PowerPoint einen eigenen Grundriss erstellt. Zuerst haben wir die Flächen mit einem Zollstock gemessen, danach zur Überprüfung mit einem Laser. Man möchte das ja richtig machen. Wir hatten ca. 16 qm weniger ausgemessen.

Wenn man kein PowerPoint hat, ist Millimeterpapier auch hilfreich, damit man eine räumliche Vorstellung davon hat.

Nun werden die Flächen / Schrägen wie folgt gemessen: Unter einem Meter zählt die Fläche zu 100 % nicht Ab einem Meter bis zwei Meter nur die Hälfte

Ihr messt also den ganzen Raum aus. Länge x Breite. Dann geht Ihr an die Schräge. Dort messt Ihr bis Ihr oben an die Schräge mit 2 m herankommt. Also Zollstock ist 2 m lang und muss oben an die Decke/Schräge stoßen. Am besten markiert Ihr Euch den Punkt unten dann auf dem Boden. Kann man ja mit Bleistift oder dergleichen. Dann messt Ihr den Abstand von dem Punkt zur Wand, dies sind die Tiefe und dann noch die Breite. Dies multipliziert Ihr.

Beispiel: Länge Wohnzimmer = 6 m Breite Wohnzimmer = 3 m Länge 6 m x Breite 3 m = 18 qm

Tiefe Schräge zur Wand = 0,85 cm Diese Tiefe wird nur zur Hälfte angerechnet = 0,43 cm Also die Länge des Wohnzimmers = 6 m – 0,43 = Länge neu 5,57 m x Breite 3 m = 16,71 qm

Sieht jetzt nicht gerade viel aus, aber wenn Ihr mehrere Zimmer habt rechnet sich das schon. Dies macht Ihr jetzt natürlich mit jedem Zimmer.

So, wieder zurück zu uns. Wir hatten dann 16 qm weniger ausgemessen. Ab zum Mieterverein. Der teilte uns Folgendes mit: Wenn man von der Gesamtfläche der Wohnung 10 % weniger hat, zählt dies als Kulanz oder Schwund. Da hat man keine rechtliche Handhabe, das ist dann persönliches Pech. Auch Klagen bringt nichts – man würde verlieren. Man muss also unbedingt mindestens 10,1 % weniger haben.

Wir hatten 15,66 qm weniger. Also 90 qm /10 = 9 qm wäre die Grenze gewesen. 90 qm – 15,66 = 74,34 neue qm Da es aber mehr sind, liegen wir über den 10,1 %.

Wenn man diesen Mangel feststellt kann man sofort die Mieterin informieren dass man ab dem nächsten Monat die Miete um den jeweiligen Betrag kürzt. Da man im Recht ist und sie es nicht in Erwägung ziehen wird deswegen zu klagen.

Nun, wie berechnet man die Miete? Es ist immer von der Warmmiete auszugehen: Wir zahlten 630 Euro, diese teilt man durch die im Mietvertrag angegeben qm 90 = 7 Euro Quadratmeterpreis 7 Euro Quadratmeterpreis x neue qm 74,34 = 520,38 Euro neue Miete Ersparnis pro Monat: 109,62 Euro

Wenn man nett ist informiert man die Mieterin mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende und bitte auch um einen Termin und eine persönliche Begutachtung, damit man den guten Willen zeigt und man möchte die Sache ja auch möglichst gut klären. Wir wollten ja nie Ärger, sondern nur unser Recht.

So, nun geht es darum, dass wir ja dort schon seit 24 Monaten gewohnt haben. Hierzu teilte der Mieterverein uns mit, dass man die Miete rückwirkend bis auf 3 Jahre kürzen kann. Ich glaube der Satz hierfür betrug 11 % der Gesamtrückforderung – bin mir aber nicht mehr sicher.

Das waren in unserem Fall ca. 2600 Euro – nett.

Aber unsere lustige Geschichte beginnt hier ja erst.

Vermieterin angeschrieben, für Ostersamstag einen Termin abgemacht. Da war unser Schreiben schon 3 Wochen raus, da hatten wir aber noch nicht gekürzt, sondern nur den neuen Grundriss, die Maße und die Bitte um Klärung, bzw. Termin verschickt.

Nun dürft Ihr raten was war? Natürlich kam keiner und hat auch keiner abgesagt. Tja, Schreiben mit der Kürzung raus und abwarten.

Eines Tages kam ein Entwurf eines Grundrisses von 1997 (!) und der wurde auch selber von denen erstellt. Leider stimmte dort gar nichts. Türen waren anders, Fenster wurden zwischenzeitlich von innen gedämmt… Wir dürften die Miete nicht kürzen. Natürlich dürfen wir, denn wir sind im Recht und werden auch weiterhin die Miete so belassen.

Nach ein paar Monaten wurde dann ein Termin für eine Vermessung abgemacht. Natürlich morgens um 7 wenn alle Arbeiten sind. Wir könnten den Schlüssel ja jemandem geben. Nein, wir geben den Schlüssel niemand und wir wollen auch dabei sein. Sollen sie im Urlaub kommen. Das war am 06.08.2015.

So, da ich ja eigentlich ne brave Mieterin bin und mir auch sicher sein wollte, hab ich mich nach einer Gutachterin erkundigt. Die wollte die Bude mit einem Laser ausmessen und ich hätte die Zahlen schwarz auf weiß. Die kam dann auch. Sie wollte 100 Euro dafür, das war auch okay.

Es war eine ältere, nette Dame. Wir sind dann jedes Zimmer durch. Bei den ersten Maßen sagte ich schon: da waren wir ja gar nicht so doof, stimmt ja alles. Ich hatte ja meine Zeichnung dabei und machte dann immer Haken. Im Kinderzimmer setze sie sich dann und fragte ein wenig. Warum ich das machen will? Und dass – sollte es vor Gericht gehen – einen Vergleich geben würde. Aha, das war mir neu. Gut, es wurde noch geredet und dann ging sie.

Ein paar Tage später bekam ich die Ergebnisse und fiel fast vom Stuhl. Falsche Maße, 1 Zimmer stimmte, 2 waren gar nicht drauf. Ich hab sie dann angeschrieben. Ging dann kurz hin und her. Bin dann wieder zum Mieterverein. Die Dame sagte mir dann: Aha, die ist uns schon bekannt. Die vermietet selber und es gab auch bei ihr Probleme. Sie schätzt, dass sich die beiden kennen und ich soll die Rechnung nicht bezahlen. Tja, eine Rechnung kam nie an. Also gehe ich auch stark davon aus, dass sie meine Vermieterin schützen wollte.

So, nun war der große Tag gekommen. Unser Vermieter kam mit einer Zeichnerin. Die wusste aufgrund des falschen Grundrisses erst mal gar nicht wo sie jetzt steht. Und die haben dann die komplette Wohnung mit Fenster, Türen, etc… ausgemessen. Weil sie ja selber überhaupt keine Ahnung über ihre eigene Wohnung haben. Hat auch ca. 2 Stunden gedauert.

Nun ist das wieder 3 Monate her. Ich habe keine Antwort auf meine Anfragen erhalten. Ich möchte dann natürlich auch den Mietvertrag schriftlich geändert haben, die Nebenkosten und ich kann die Hausrat Versicherung abändern. Daher habe ich heute einen Termin beim Anwalt. Mal schauen was der sagt.

~~

Also laut Anwalt gibt es in Bezug auf die Quadratmeter keine Regelung. Es gab mal eine Verordnung, und darauf beziehen sich auch die Berechnungen.

Hier der Link: Berechnung der Wohnfläche bei Dachschrägen

Die Nebenkosten kann man 1 Jahr lang anfechten, danach ist es schwierig, weil der Gesetzgeber beiden Seiten 1 Jahr als Frist einräumt.

Man sollte die Mietminderung von der Kaltmiete abziehen, aber in unserem Falle wäre das nicht schlimm, dass wir als Berechnungsgrundlage die Warmmiete genommen haben.

Nun geht der Brief raus und ich bin gespannt.


Soweit die Bereichterstattung der gemachten Erfahrungen einer Mieter/in. Tausend Dank dafür!

Bitte beachtet, dass dies der Bericht eines Mieters/Mieterin ist und weder die Meinung, noch die Ansichten von Vermieter-Bewertung.net reflektiert.


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