EEG-Umlage und Mieterstrom: Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht? (Gastkommentar)

Dieser Artikel ist Teil 19 von 19 über Mieterstrom

Gastkommentar von Christopher Neumann, Mitgründer der prosumergy GbR

Photovoltaik MieterstromMehrfamilienhaus mit Photovoltaik Mieterstrom, Quelle: prosumergy GbR

Für all diejenigen, die den 101 Seiten umfassenden „Schlussbericht“ von Prognos und BH&W im Auftrag des BMWi (noch) nicht gelesen haben, möchte ich „spoilern“: Eine spannende Abendlektüre sieht anders aus! Wer sich mit dem Thema auskennt, erfährt hier wenig Neues. Wer hingegen einen aktuellen Einstieg in die Thematik sucht, bekommt hier eine fundierte – und äußerst nüchterne – Quelle an die Hand.

Kapitel zur Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom hätte umfangreicher ausfallen können

Zweifelsohne sind in dem Bericht viele der wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen und Praxisaspekte von Mieterstrommodellen übersichtlich zusammengestellt worden. Für meinen Geschmack hätte das für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten maßgebliche Kapitel 4 („Betriebswirtschaftliche Betrachtung des Mieterstroms“) an einigen Stellen detaillierter ausfallen können. So ist mir etwa nicht klar geworden, mit welcher Fremdkapitalquote und welchem Zinssatz die Projektrenditen errechnet werden.

Interessant und neu finde ich hingegen die Ausführungen zur Potenzialausschöpfung. Hier wird ein Vergleich mit dem Einfamilienhaussektor gezogen, in welchem in den letzten 15 Jahren trotz zwischenzeitlich massivem PV-Zubaus lediglich 13% des verfügbaren PV-Dachflächenpotenzials erschlossen wurden, was einer durchschnittlichen Potenzialausschöpfung von nur 0,85% pro Jahr entspricht. Wenn also sogar in dem wirtschaftlich lukrativen und unter Umsetzungsgesichtspunkten vergleichsweise simplen Eigenheim-Eigenversorgungssektor gerade einmal ein Bruchteil des Potenzials erschlossen wurde, dann sollte außer Frage stehen, dass die ungleich komplexeren Mieterstromprojekte stabile und wirtschaftlich attraktive Rahmenbedingungen brauchen. Ansonsten wird im Mehrfamilienhaussektor noch über Jahre deutlich weniger passieren als im Eigenheimbereich – und die urbane Energiewende bleibt weiter ein Wunschtraum. Von der oft zitierten Gefahr einer Entsolidarisierung, welche angeblich mit der Verbreitung von Mieterstrommodellen einherginge, kann daher allein quantitativ keine Rede sein.

Fazit der Studie zur differenzierten Förderung von Mieterstrom nur auf den ersten Blick logisch

Das Fazit der Studie, dass eine nach Gebäudegröße und ggf. geographischer Lage des Projekts direkte Förderung geeigneter sei, zu einer kosteneffizienten Verbreitung von Mieterstromprojekten beizutragen als eine pauschale Reduzierung der EEG-Umlage, erscheint auf den ersten Blick logisch: Kleinere Mehrfamilienhäuser mit wenigen Parteien würden angesichts höherer Kosten und geringerer Erlöspotenziale stärker bezuschusst werden als große Gebäude mit vielen Wohneinheiten, in denen sich allein aufgrund ihrer Größe verschiedene Skalen- und damit Kostenvorteile realisieren lassen. Möglicherweise könnte eine direkte Förderung sogar nach Netzgebiet und den damit einhergehenden Netzentgelten differenzieren, sodass in Gebieten mit hohen Netzentgelten ein geringerer Fördersatz gezahlt werden würde als in Gebieten mit niedrigen Netzentgelten.

In der Theorie klingt dies alles schön und gut, weil individueller und deshalb fairer als eine pauschale Verringerung der EEG-Umlage auf den direkt an die Bewohner gelieferten Solarstrom. In der Praxis – so unsere Befürchtung – bläht dies den ohnehin wahnwitzigen energiewirtschaftlichen Verwaltungsaufwand weiter auf. Schließlich müssen verschiedene Instanzen die Differenzierung der Förderung kontrollieren und schon jetzt absehbare Streitfälle geschlichtet werden. Am Ende wird eine direkte Förderung von Mieterstromprojekten ebenso aus der EEG-Umlage der (nicht-privilegierten) Stromkunden finanziert wie eine pauschale Reduzierung der EEG-Umlage, wie sie in der Verordnungsermächtigung des EEG 2017 vorgesehen ist.

Pauschale Reduzierung der EEG-Umlage einfacher und nachvollziehbarer

Angesichts dieser Gemengelage stellt sich die Frage, warum nicht – endlich – einmal der vergleichsweise einfache Weg der pauschalen Umlagenreduzierung eingeschlagen werden sollte, die für jeden Akteur leicht nachvollziehbar ist und einen vergleichsweise geringen administrativen Aufwand für alle Beteiligten nach sich zieht. Zudem könnte man auch einfach mal mit einer pauschalen Verringerung der Umlage beginnen und so etliche Projekte überhaupt erst ermöglichen, um dann in Zukunft – nach erfolgter Lernkurve – diese indirekte Förderung sukzessive zurückzufahren. Hinzu kommt: Für eine direkte Förderung wäre sogar die Änderung des EEG 2017 erforderlich, welche sicherlich nicht mehr vor der nächsten Bundestagswahl erfolgen würde. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

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